Im selbst. Bew.verfahren wird durch Beschluss weiterer Auslagenvorschuss v. ASt. anfgefordert. Hiergegen legt dieser Beschwerde ein. Der Richter macht darauf aufmerksam, daß die Anordnung der Vorschussleistung nicht anfechtbar ist. Daraufhin wird die Beschwerde zurückgenommen. Der AGegvertr. beantragt jetzt, dem ASt. die Kosten des Beschwerdeverf. aufzuerlegen.
Meiner Meinung nach fallen hier keine RA-Geb. an bzw. ich konnte nichts dazu finden?! :(
Meiner Meinung nach fallen hier keine RA-Geb. an bzw. ich konnte nichts dazu finden?! :(