Welche Voraussetzungen müssen für eine 2,5 Geschäftsgebühr erfüllt sein. Laut BGH muss die Tätigkeit "umfangreich und aufwändig" gewesen sein, aber wie ist das definiert? Ist die Weiterleitung einer Versichertenkarte sowie eines weiteren Dokuments zwischen den Parteien und das Verfassen von drei Schreiben schon als aufwändig einzustufen?
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