Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen:
Ich habe eine GmbH, bei der A und B Gesellschafter sind. A ist Geschäftsführer.
A ist verstorben, Erben sind seine Frau (1/2) und die beiden Kinder (je 1/4, ein Kind ist minderjährig).
Die Ehefrau soll neue Geschäftsführerin der GmbH werden.
Ist ein Ergänzungspfleger erforderlich ?
Der Anwalt der Frau führt an, dass die Erbengemeinschaft einen Vertreter bestimmen kann (§ 2038 BGB) und da das Abstimmungsverhalten des Minderjährigen (wegen dem 1/4-Erbteil) unbeachtlich ist, bräuchte man hierfür keinen Ergänzungspfleger. Das gleiche gelte dann auch für die spätere Geschäftsführerbestellung.
Was haltet ihr davon ?
ich hoffe ihr könnt mir helfen:
Ich habe eine GmbH, bei der A und B Gesellschafter sind. A ist Geschäftsführer.
A ist verstorben, Erben sind seine Frau (1/2) und die beiden Kinder (je 1/4, ein Kind ist minderjährig).
Die Ehefrau soll neue Geschäftsführerin der GmbH werden.
Ist ein Ergänzungspfleger erforderlich ?
Der Anwalt der Frau führt an, dass die Erbengemeinschaft einen Vertreter bestimmen kann (§ 2038 BGB) und da das Abstimmungsverhalten des Minderjährigen (wegen dem 1/4-Erbteil) unbeachtlich ist, bräuchte man hierfür keinen Ergänzungspfleger. Das gleiche gelte dann auch für die spätere Geschäftsführerbestellung.
Was haltet ihr davon ?