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Vermisstenanzeige bei der Polizei?/Aufsichtspflicht

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Mein 16jähriges Mündel ist in einer Einrichtung nach § 34 SGB VIII untergebracht. Ich habe ihr genehmigt, dass sie am Wochenende von Freitag bis Sonntag bei ihrer Mutter schlafen kann. Gestern gab mir die Mutter am Abend die Nachricht, es hätte einen Streit gegeben zwischen Mutter und Tochter und das Mündel sei nicht zu ihr gekommen. In der Einrichtung rief ich an um 21.30h. Dort war sie auch nicht. Nach 22h war sie auch nicht bei ihrer Mutter.
Da ab 22h niemand in der Einrichtung ist, war ich ratlos, ob ich eine Vermisstenmeldung bei Polizei aufgeben sollte.
Welche Erfahrungen gibt es hier bezüglich der Auslegung des § 1631 BGB? Wenn ein 16jähriges Mündel nach 24h am Wochenende nicht zu erreichen ist und sich nicht dort aufhält, wo es sich aufhalten soll: ab wann geben die Kollegen eine Vermisstenanzeige auf?

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