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Anmeldepflicht des Eintritts eines neuen pHG infolge Verschmelzung

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Hallo zusammen,

habe folgendes Problem:

Die Komplementärin einer GmbH & Co. KG wechselte infolge von Verschmelzung. Statt der A-GmbH ist es nun die B-GmbH. Dieser Umstand ergibt sich bereits aus den Handelsregistereinträgen in den jeweiligen Registerblättern.

Allerdings ist der Anwalt der GmbH & Co. KG der Meinung, dieser Umstand allein (= die eingetragene Verschmelzung) reiche aus um die B-GmbH als neue Komplementärin im Wege der Handelsregisterberichtigung einzutragen.

Meiner Meinung nach bedarf es aber einer notariellen Anmeldung eines Ein-/Austritts des alten/neuen pHG.

Finde leider keine entsprechende Literatur/Rechtsprechung...

Wie handhabt ihr das?
Könnt ihr mir ein paar Fundstellen geben?

Vielen Dank für eure Hilfe! Verzweifle bald...da sucht man was und findet einfach nichts, als hätte es dieses Problem noch nie gegeben.

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