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Wieder mal § 85a ZVG

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Habe am kommenden Dienstag Versteigerungstermin. Ich stelle den Fall im Folgenden etwas vereinfacht dar, auch ohne Kosten, Zinsen usw.:
Teilungsversteigerung. Verkehrswert: 100.000,00 €. Bestehenbleibende Rechte: 2 Zwangshypotheken, nämlich: Nr. 1 auf der Miteigentumshälfte des Ehemanns: 20.000,00 € für Bausparkasse. Nr. 2 auf der Miteigentumshälfte der Ehefrau: 20.000,00 € Zwangshypothek für die gleiche Bausparkasse. Ich vermute, beide Hypotheken sichern dieselbe Forderung. Die Bausparkasse teilt nun mit, dass beide Hypotheken nicht mehr valutieren. Wenn jetzt am kommenden Dienstag der Ehemann ein Bargebot von 20.000,00 € abgibt, ist dann die 5/10-Grenze überschritten oder nicht?

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