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Zusammenschreibung von Grundstücken

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Mich rief eben ein Grundstückseigentümer an uns schilderte folgenden Fall:
Er ist Eigentümer vieler Grundstücke, die auf einem Grundbuchblatt eingetragen sind, auf dem ein Hofvermerk vermerkt ist.
Weiter ist er Eigentümer eines weiteren Grundstücks, das auf einem hoffreien Blatt eingetragen ist.
Damit sich die zukünftige Hoferbfolge auch auf dieses einzelne Grundstück bezieht, möchte er nun die Umschreibung des einzelnen Grundstücks auf das Höfeblatt beantragen.
Nach § 4 GBO sehe ich jedoch keine Möglichkeit, da diese Vorschrift nur von Amtsverfahren spricht.
Seht ihr eine Möglichkeit für den Eigentümer, einen entsprechenden Antrag beim GBA zu stellen oder muss er sich zwingend an das LW-Gericht wenden, das dann das GBA ersucht? (Diese Variante widerstrebt mir etwas, da wir ja inzwischen zur Zuschreibung zum Hof im Wege des Eigentumserwerbs keines Ersuchens des LW-Gerichts mehr bedürfen.)

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