Hallo zusammen.
Bei folgendem Sachverhalt benötige ich eure Hilfe:
Vor dem LG ist ein Vergleich abgeschlossen worden:
- Insolvenzschuldnerin ist die Beklagte im Verfahren
- Die beitretene im Verfahren hat seinerseits das Insolvenzverfahren beantragt
- Das Verfahren ist dann mit o.g. Vergleich abgeschlossen worden nachdem die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens der Beitretenen auferlegt worden sind
Wer ist nun für die Kostenfestsetzung zuständig? LG oder Insolvenzgericht bzgl. der Kosten für das Insolvenzeröffnungsverfahrens (RA-Kosten)?
Bei folgendem Sachverhalt benötige ich eure Hilfe:
Vor dem LG ist ein Vergleich abgeschlossen worden:
- Insolvenzschuldnerin ist die Beklagte im Verfahren
- Die beitretene im Verfahren hat seinerseits das Insolvenzverfahren beantragt
- Das Verfahren ist dann mit o.g. Vergleich abgeschlossen worden nachdem die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens der Beitretenen auferlegt worden sind
Wer ist nun für die Kostenfestsetzung zuständig? LG oder Insolvenzgericht bzgl. der Kosten für das Insolvenzeröffnungsverfahrens (RA-Kosten)?