hallo,
habe einen Antrag eines Umgangspflegers auf Zahlung seiner Vergütung aus der Staatskasse auf dem Tisch. Dies dürfte unproblematisch sein . Muss ich bei der Auszahlung auch eine Kostenentscheidung treffen, d.h. das die Vergütung von den Eltern , bzw. einem Elternteil zu erstatten ist ?
habe einen Antrag eines Umgangspflegers auf Zahlung seiner Vergütung aus der Staatskasse auf dem Tisch. Dies dürfte unproblematisch sein . Muss ich bei der Auszahlung auch eine Kostenentscheidung treffen, d.h. das die Vergütung von den Eltern , bzw. einem Elternteil zu erstatten ist ?