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Mehrere Angelegenheiten?

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Ein Antragsteller hat in einem Beratungshilfeverfahren Beratungshilfe für einen Widerspruchn nebst Begründung gegen einen Bescheid der Stadt erhalten, durch den u.a. die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen eingestellt wurde.

Jetzt beantragt der Antragsteller erneut Beratungshilfe. Die Rechtsangelegenheit wird wie folgt erläutert: Es war anwaltlich zu verhindern, dass die Krankenkasse wegen eines Beitragsrückstandes Vollstreckungsmaßnahmen vornimmt, so lange die Rechtmäßigkeit der Nichtzahlung der Beiträge nicht geklärt ist.

Die angedrohten Vollstreckungsmaßnahmen der Krankenkasse resultieren aus der Nichtzahlung der KKBeiträge durch die Stadt gemäß dem o.g. Bescheid der Stadt durch den die Beitragszahlungen eingestellt wurden (insoweit war ja Beratungshilfe bewilligt.)

Handelt es sich hier tatsächlich um 2 Angelegenheiten?
Meines Erachtens geht es doch um einen einheitlichen Lebenssachverhalt...

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