Antrag auf Grundbuchberichtigung Erbfall, notarielles Testament nebst Eröffnungsprotokoll wird vorgelegt
im Testament steht:
Erbe ist der überlebende Ehegatte als alleiniger unbeschränkter Vollerbe unter der Vorraussetzung, dass der überlebende Ehegatte nicht heiratet.
Sollte der überlebende Ehegatte wieder heiraten, wird er als Vorerbe eingesetzt und ist von den gesetzlichen Beschränkungen nicht befreit.
Nacherbfall tritt mit Wiederverheiratung ein.
Nacherbe ist Sohn.
Würdet ihr hier (wenn ja, was) eintragen?
Ich würde hier aufgrund der Widersprüchlichkeit auf einen Erbschein bestehen.
im Testament steht:
Erbe ist der überlebende Ehegatte als alleiniger unbeschränkter Vollerbe unter der Vorraussetzung, dass der überlebende Ehegatte nicht heiratet.
Sollte der überlebende Ehegatte wieder heiraten, wird er als Vorerbe eingesetzt und ist von den gesetzlichen Beschränkungen nicht befreit.
Nacherbfall tritt mit Wiederverheiratung ein.
Nacherbe ist Sohn.
Würdet ihr hier (wenn ja, was) eintragen?
Ich würde hier aufgrund der Widersprüchlichkeit auf einen Erbschein bestehen.