Hallo zusammen,
ich hatte einen Antrag auf Erlass eines Unterhaltsfestsetzungsbeschluss. Die Antragsmitteilung wurde an den Antragsgegner mittels förmlicher ZU übersandt. Die ZU-Urkunde kam auch zurück, dass die ZU erfolgt ist.
Dann habe ich den Beschluss erlassen, dieser konnte nicht zugestellt wurden und wurde daher nun an die neue Anschrift des Antraggegners übersandt. Jetzt kam ein Brief von der dt. Post, dass man den Briefumschlag mit der Zustellung hinsichtlich der Antragsmitteilung aufgefunden habe, aber, dass keine näheren Angaben gemacht werden können.
Die Zustellung an den Antragsgegner bzgl. der Antragsmitteilung erfolgte am 04.04.2019. Von der Stadt wurde mitgeteilt, dass der Antragsgegner dort seit dem 21.02.2019 nicht mehr gemeldet ist.
Muss ich den Beschluss nun aufheben? Die Zustellung konnte ja eigentlich nicht wirksam erfolgen, sodass gegen " 241 FamFG verstoßen wurde oder sehe ich das falsch?
ich hatte einen Antrag auf Erlass eines Unterhaltsfestsetzungsbeschluss. Die Antragsmitteilung wurde an den Antragsgegner mittels förmlicher ZU übersandt. Die ZU-Urkunde kam auch zurück, dass die ZU erfolgt ist.
Dann habe ich den Beschluss erlassen, dieser konnte nicht zugestellt wurden und wurde daher nun an die neue Anschrift des Antraggegners übersandt. Jetzt kam ein Brief von der dt. Post, dass man den Briefumschlag mit der Zustellung hinsichtlich der Antragsmitteilung aufgefunden habe, aber, dass keine näheren Angaben gemacht werden können.
Die Zustellung an den Antragsgegner bzgl. der Antragsmitteilung erfolgte am 04.04.2019. Von der Stadt wurde mitgeteilt, dass der Antragsgegner dort seit dem 21.02.2019 nicht mehr gemeldet ist.
Muss ich den Beschluss nun aufheben? Die Zustellung konnte ja eigentlich nicht wirksam erfolgen, sodass gegen " 241 FamFG verstoßen wurde oder sehe ich das falsch?