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Minderjährige auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts

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Hallo :)

Vielleicht kann mir jemand mit der abstrakten Prüfung bei dem folgendem Thema helfen:
Wie muss ich verfahren (Fallprüfung), wenn Minderjährige auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts sind ? Und was für Probleme könnten sich ergeben ?


Lieben Gruß :)

elektronische Apostille

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Hallo, ein deutscher Notar hat sich mit einer Vorabanfrage bzgl einer Handelsregisteranmeldung an mich gewandt. Er möchte wissen, ob wir eine elektronische Apostille aus Neuseeland zulassen würden. Es handelt sich bei dem zugrundeliegenden Dokument um eine notarielle Vollmachtserteilung, die hier zu einer elektronischen Anmeldung als weiterer Nachweis eingereicht werden soll. Ich habe bisher nur ein Besprechungsprotokoll des JM aus dem Jahr 2007 gefunden und da wurde die elektronische Apostille sehr kritisch gesehen. Meines Wissens kennt das deutsche Recht noch keine elektronische Apostille. ich habe das Ganze vorab per e-mail ekommen und konnte auch eine "Quasi-Signaturprüfung" im Internet durchführen, aber würde das unseren Signatur- und Beurkundunggesetzen entsprechen?
Hat schon mal jemand dieses Problem gehabt?

Betreuungsgerichtliche Genehmigung - formal richtig behandelt bei Notarbeteiligung?

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:teufel: Hallo liebe Mitstreiter,

ich steh vielleicht gerade auf der Leitung, würde aber gerne mal Eure Meinung zu folgender Problematik wissen.

Mein Betreuer hat im Rahmen der ihm übertragenen Vermögenssorge einen Kaufvertrag beim Notar abgeschlossen, der von mir rechtskräftig genehmigt wurde. So weit alles ok.

Es folgte nun ein Nachtrag zum Kaufvertrag, den der Notar ans Betreuungsgericht zur Genehmigung eingereicht hat unter Bezugnahme auf die in der Vorurkunde enthaltene Vollmacht.

Nachdem dieser Nachtrag definitiv nicht genehmigungsfähig ist hat die Betreuerin dem Betreuungsgericht gegenüber ihren Genehmigungsantrag zurückgenommen.

Der Notar verweigert die Antragsrücknahme, da er eine übereinstimmende Anweisung von Verkäufer (= Betreute) und Käufer bräuchte, der Käufer jedoch nicht zustimme. Er möchte meine Entscheidung.

Und an diesem Punkt hab ich nun das Problem :gruebel: .

Der Notar kann die Genehmigung ja nur als Bevollmächtigter der Beteiligten bei mir beantragen/anregen. Somit handelt der Notar bei Antragstellung in Vollmacht der Betreuerin, da der Käufer keinesfalls Verfahrensbeteiligter beim Betreuungsgericht ist.

Wenn nun die Betreuerin den Genehmigungsantrag - ohne Mitwirkung des Notars - zurückzieht, so muss/darf ich dies doch beachten, oder? Was ist der frühere Antrag des Notars als Bevollmächtigten jetzt noch wert? Ist der Betreuer nicht letztlich der "Herr" des Verfahrens? :confused:

Oder anders ausgedrückt: Kann der Notar von mir jetzt immer noch eine Entscheidung über seinen "Antrag" verlangen? Eine Entscheidung, die in der Zurückweisung des Genehmigungsantrags liegen würde. Ich bin davon ausgegangen, dass ich nach der Antragsrücknahme durch die Betreuerin nix mehr veranlassen muss in dieser Sache, dass praktisch der Antrag "vom Tisch" sei... oder etwa nicht :oops: ??

:oops::oops: Wo ist mein Denkfehler? Wie würdet Ihr Euch jetzt verhalten?

Vielen Dank und Grüße von Lu

Genehmigung der Aufhebung des Kaufvertrages

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Ich hatte betreuungsgerichtliche Genehmigung zu einem Kaufvertrag erteilt.
Von diesem Vertrag trat dann aber vor Vollzug der Auflassung der Käufer doch wieder zurück.
Es liegt mir nun die beurkundete Aufhebung des Kaufvertrages vor.

Der Notar beantragt nun ein die Erteilung eines Negativattestes, dass dieser Vorgang keiner Genehmigung bedarf.

Der Vertrag bringt keine rechtlichen Nachteile für den Betreuten (Verzicht auf gegenseitige Ansprüche ist erklärt)

Einen Genehmigungstatbestand der Aufhebung an sich, finde ich nicht.
Aber muss ich dem Notar denn tatsächlich dieses Negativattest erteilen?
Wenn es keinen Genehmigungstatbestand gibt, dann muss ich das doch nicht extra bescheinigen.
Oder wie verhält sich das hier, ist die Genehmigungsfreiheit evt. doch nicht so klar, wie ich die sehe?



Danke schon mal

erfolgsunabhängige Vergütung § 4 RVG

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Moin zusammen,
ich habe bei einem Vergütungsfestsetzungsantrag einen Anwalt, der neben der regulären Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Pauschale und MWSt noch eine erfolgsunabhängige Vergütung nach § 4 RVG in Höhe von 600,00 € mit festgesetzt haben möchte.

So einen Antrag habe ich noch nie gehabt und aus den Kommentaren zu § 4 RVG werde ich nicht schlau bzw. hier im Forum finde ich auch keinen Hinweis.

Ich tendiere dazu, wie bei der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr VV 2300 RVG, die Festsetzung abzulehnen, da es sich nicht um Kosten des gerichtlichen Verfahrens handeln dürfte und nur die nach den mir bekannten BGH Entscheidungen bei der Kostenfestsetzung / Vergütungsfestsetzung berücksichtigt werden dürfen.


Wie seht Ihr das? Hat dazu schon mal jemand eine Entscheidung / Fundstelle gefunden?


Danke schon mal für die Hilfe. :)

Kommanditist verheiratet in Gütergemeinschaft

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Hallo liebe Kollegen.

Ich stelle mir folgende Frage, bei der ich einfach nicht weiter komme...

Ich habe einen Kommanditisten einzutragen, welcher in Gütergemeinschaft lebt. Dieser soll allein ins Register eingetragen werden.

Nun gibt es ja das verschiedene Ansichten; ich habe im HRP Krafka/Willer/Kühn 8. Auflage Randziffer 605 gefunden, dass der Gesellschaftsanteil grundsätzlich in das Sondergut fällt, sofern er nicht im Gesellschaftsvertrag für frei übertragbar erklärt wurde;im letzteren Fall fällt er in das Gesamtgut der Ehegatten. Gemäß Randziffer 700 kann die Gütergemeinschaft ja nicht ins Register eingetragen werden. Es sind - sofern sie Gesellschafter sind- stets deren einzelne Beteiligte einzutragen. Bedeutet das, wenn man von Gesamtgut ausgeht, dass die Eintragung nicht möglich ist, da beide Ehegatten nicht in Gütergemeinschaft eingetragen werden dürfen, und ein Ehegatte allein nicht eingetragen werden darf aufgrund des bestehenden Gesamtguts?
Oder geht man immer von Sondergut aus, da man ja nicht positiv Kenntnis davon hat, dass generell die Gesellschaftsanteile im Vertrag für frei übertragbar erklärt wurden?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Beratungshilfe für Ergänzungspfleger?

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Hallo, eigentliche bin ich in der Familienabteilung, hätte aber mal eine fächerübergreifende Frage.
Für die minderjährigen Kinder ist eine Ergänzungspflegerin bestellt (u.a. AufenthaltsbestimmungsR). Nun streitet sich die Pflegerin mit dem Jugendamt über den Aufenthalt der Kinder. Laut Familienrichterin wäre dies ein verwaltungsrechtliches Verfahren.
Die Pflegerin ist Sozialpädagogin und hat somit keine juristische Ausbildung. Bevor sie ein Verfahren beginnt würde sie sich gern anwaltlich beraten lassen. Eine Beratung über das Jugendamt scheitert, da die ja die Antragsgegner wären ;)
Somit stellt sich die Frage ob die Ergänzungspflegerin als Vertreter der minderjährigen Kinder Anspruch auf Beratungshilfe hätte?
LG Linchen

Fortgesetzte Gütergemeinschaft?

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A und B sind im Grundbuch in Gütergemeinschaft eingetragen. Jetzt ist A verstorben. Vom Nachlassgericht wird Eröffnungsniederschrift mit Ehe- und Erbvertrag vorgelegt und von den Erben die Grundbuchberichtigung beantragt.

Nach dem Erstversterbenden erben der überlebende Ehegatte und die Kinder C und D. Im Erbvertrag ist vereinbart, dass die Auseinandersetzung des Gesamtguts und des Nachlasses auf den Tod des Zuerststerbenden ausgeschlossen ist.

Sind B, C und D jetzt in fortgesetzter Gütergemeinschaft im Grundbuch einzutragen und wie lautet der Eintragungstext?

Brauche ich ein Zeugnis nach § 1507 BGB?

Außerdem wird der überlebende Ehegatte zum Testamentsvollstrecker ernannt. Mir liegt aber kein Nachweis über die Annahme des Amtes vor. Brauche ich den überhaupt bei der Eintragung des Testamentsvollstreckervermerks bei der Grundbuchberichtigung?

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen!?

Zustellung von Schuldurkunden durch den Gerichtsvollzieher

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Guten Morgen,

hier geht es um einen Fall, der nicht der üblichen Vorgehensweise entspricht.
Die Anordnung der Zwangsversteigerung ist bei einem Standard-Darlehensfall ein Kündigungsgrund. Weil der Darlehensnehmer aber ein Bediensteter ist, so dass die mtl. Raten vom Gehalt einbehalten werden, wurde (noch) nicht gekündigt. Ich werde die Forderungen bei Gericht anmelden; dafür benötige ich keine Schuldurkunde. Es ist zur Zeit kein Beitritt geplant. Trotzdem habe ich bisher immer die (schon zugestellten) Urkunden mit eingereicht.
Beizeiten müsste ich die Schuldurkunde zustellen, um ggf. reagieren zu können. Aber: Kann ich eine Schuldurkunde über den Gerichtsvollzieher zustellen lassen, ohne vorher das Darlehen zu kündigen? Üblich ist, die Höhe der Forderung zu beziffern; die entsteht aber erst bei Kündigung.

Ich sach' dann schomma Danke,schöne Grüße aussem Pott und für die Karnevalisten unter uns Helau! :wechlach: 

Vermerk über weitere Teilgrundschuldbrieferteilung auf Stammbrief

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Von einer Grundschuld mit Brief in Höhe von 300.000,-- EUR wurden 100.000,-- EUR abgetreten. Die Abtretung wurde im Grundbuch eingetragen sowie auf dem Stammbrief und dem Teilgundschuldbrief vermerkt. Auf dem Stammbrief und dem Teilgrundschuldbrief wurde auch die Erteilung des Teilgrundschuldbriefes vermerkt.

Nun wird von der Teilgrundschuld in Höhe von 100.000,-- EUR ein Betrag von 50.000,-- EUR abgetreten und die Eintragung in das Grundbuch bewilligt und beantragt.

1) Ist die Erteilung des weiteren Teilgrundschuldbriefes auch auf dem Stammbrief (300.000,-- EUR) zu vermerken?

2) Kann die Eintragung von der Vorlage des Stammbriefes abhängig gemacht werden?

Vollstreckungsklausel auf Schiedsmannsvergleichen Rechtspflegeraufgabe?

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Hallo,
kann mir jemand sagen, ob die Erteilung einer Vollstreckungsklausel auf einem vor dem Schiedsmann geschlossenen Vergleich in Niedersachsen auf den Rechtspfleger übertragen wurde oder nicht?
Vielen Dank!
Ich kann in der Kommentierung zu § 37 RPFlG nichts finden...:gruebel:

Anfechtung/Ausschlagung bei Unkenntnis der Vertretungsberechtigung?

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Der erbberechtigte Vater schlägt die Erbschaft beim Nachlassgericht seines Wohnsitzes aus und gibt dabei an, dass er vier Kinder habe. A - Volljährig - angeschrieben, B - minderjährig - nach eigener Aussage lebt bei Pflegeeltern, keine Ahnung wer die elterliche Sorge hat, C und D bei Ex Frau - diese habe die alleinige elterliche Sorge.

Die Ermittlungen haben nun ergeben, dass die elterliche Sorge für B bei den Eltern gemeinsam liegt (auch wenn er bei Pflegeeltern lebt). Also hätte der Vater gleich für B mit ausschlagen können / müssen. Das war vor vier Monaten. Ist nun die Frist für die Ausschlagung abgelaufen, da der Vater ja nun eigentlich wissen müsste, wer die elterliche Sorge hat, oder kann er jetzt noch anfechten, wenn ich ihm mitteile, dass er die elterliche Sorge hat?

Abtretung gepfändeter Ansprüche aus der Pfändung eines Nießbrauchsrechts

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Mir liegt ein Antrag auf Abtretung sämtlicher Ansprüche und Rechte aus der Pfändung eines Nießbrauchrechts vor. Ist dieser Eintrag im Grundbuch möglich? Dürfen gepfändete Ansprüche abgetreten werden?
Ich bin ziemlich ratlos, zumal Eigentümerin eine schweizer AG ist, die durch einen Konkursliqudator vertreten wird. Muss er mitwirken?
Die Pfändung des Nießbrauchs wegen einer Forderung von 76.693,78 EUR habe ich am 2.9.13 ins Grundbuch eingetragen.
In der Bewilligung des Nießbrauchsrechts ist eine Abtretung nicht ausgeschlossen, also müsste die Forderung auf einen anderen Grläubiger übertragen werden dürfen (§ 398 BGB).
Die Forderung ist gepfändet worden, so dass eine Abtretung möglich ist (§ 400 BGB). Weder im Schöner/Stöber noch in juris finde ich Informationen. Vielen Dank im voraus für Eure Mithilfe.

Rechtsmittel gegen Kostenentscheidung

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Hallo,

ich bin hier ganz neu in der Vollstreckungsabteilung und quäle mich mit verschiedenen Dingen rum. Ich hoffe auf Hilfe. Danke schon einmal im voraus.

Sachverhalt:

- Antrag des Schuldners auf einmalige Aufhebung der Pfändung wegen eines Betrages X.
- Beschluss nach § 732 II ZPO mit Rechtsmittelbelehrung (befristete Erinnerung)
- Anhörung des Gläubigervetreters
- Gläubigervertreter legt Erinnerung ein (mit Gründen, die sonst als Stellungnahme abgegeben werden)
- Schuldnerin zahlt
- Gläubigervertreter nimmt Erinnerung zurück und beantragt, die Kosten des Erinnerungsverfahrens der Schuldnerin aufzugeben.

Ich bin der Meinung, dass es sich um eine ganz normale Stellungnahme handelt. Auf die Idee, diese als Erinnerung zu bezeichnen, ist der Gläubiger bestimmt nur gekommen, weil der Beschluss nach § 732 II ZPO mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen war. Ich wollte den Antrag zurückweisen.

Welches Rechtsmittel wäre gegen meine Zurückweisung gebeten?
Danke.

Auflassungsdatum in der Zukunft

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Hallo,

vorliegend habe ich eine Auflassungsurkunde, die auf den 20.März 2014(!!) datiert ist.

Aus den übrigen Unterlagen, also dem Antrag und dem Beglaubigungsvermerk an der Urkunde, sieht man, dass das eigentlich der 20. Februar war....was ja auch logisch ist.
Tja, unter den Kollegen haben wir eben noch gescherzt, ich solle das beanstanden und nach dem Bauplan für die Zeitmaschine fragen, aber jetzt gerade frage ich mich:
Sollte ich das beanstanden?
Schließlich wird das Auflassungsdatum eingetragen, da kann ich ja - sehr sehr streng genommen - nicht von der Urkunde abweichen...:gruebel:

Sitzverlegung mit altem Verschmelzungsvermerk

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hallo,

ich sitze gerade auf dem schlauch...

ich will eine Sitzverlegung einer KG eintragen;
grds. übernehme ich ja alle Eintragungen auf dem alten Blatt.

Auf dem alten Blatt ist ein Verschmelzungsvermerk miteingetragen.

Muss ich diesen nun auch übernehmen? er ist als normaler Text eingetragen und nicht grau hinterlegt.

danke!

Vollstreckung der Landesjustizkasse / Antrag § 850 k ZPO

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Hallo! Habe folgendes Zuständigkeitsproblem:
Das Land XY vertreten durch die Landesjustizkasse Z erlässt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Schuldner stellt einen Antrag nach § 850 k Abs. 4 ZPO. Die Landesjustizkasse schickt mir den Antrag mit den Hinweis, dass das Vollstreckungsgericht gem. § 6 Abs. 1 JBeitrO, § 828 Abs. 2 sei für die Entscheidung zuständig??
Hilfe!
Danke für die Antworten!

Anlage Unternehmensanleihe

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Hallo zusammen,

habe eben bei der Prüfung der Vermögensübersicht auf dem mitgereichten Kundenfinanzstatus der Kreissparkasse entdeckt, dass der (befreite Sohn) ohne Genehmigung 30.000 EUR darin angelegt hat. Da ja nur Innengenehmigung ist es wirksam. Gesamtvermögen: 140.000,00 EUR, also ein nicht gerade kleiner Teil der hier angelegt wurde.

Fraglich, ob das ganze "sicher" ist oder eher rückabgewickelt werden sollte? Laufzeit bis 2020. Nach kurzer Rücksprache mit den Kollegen hier scheint mir das nicht der Fall zu sein (ich gebe zu, dass ich mich damit noch nicht so wirklich auskenne). :gruebel:

Danke!
___________________
Nach Rücksprache mit der Bankbearbeiterin: Verzinsung bei 2% jährlich auf das Kapital; abgesichert durch den Einlagensicherungsfonds. Ihrer Meinung nach "sicher".

Rangvorbehalt bzgl. mehrerer Rechte, Rangbestimmung untereinander

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Helau und Alaaf!
Gibt es noch jemanden, der noch nicht ausgiebig feiert??

Ich soll einen Rangvorbehalt für mehrere Rechte eintragen. Bei der Grundschuld III/1 soll ein Rangvorbehalt für 8 Dienstbarkeiten eingetragen werden. Die Bewilligung enthält eine Rangbestimmung bzgl. der Dienstbarkeiten. Dienstbarkeit 1 - 7 im Gleichrang, Dienstbarkeit 8 = Nachrang.

Ich finde nichts zu dem Punkt. Kann ich denn in einem Rangvorbehalt eine Rangbestimmung treffen?

Über Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar. Es handelt sich um eine 9-Millionengrundschuld und ist natürlich hypereilig.
Schöne Grüße

Dauerbetreuung ohne oder mit Vermögenssorge

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Hallo !

Folgendes Kostenproblem :

Am 15.10.2013 wurde für die Betreute durch einstweilige Anordnung Betreuung angeordnet nur mit dem Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung.

Am 15.11.2013 wurde endgültige Betreuung angeordnet.Die Betreuung wurde um den Aufgabenkreis Vermögenssorge erweitert.

Mir liegen nun die Vermögensverzeichnisse zum 15.10. und 15.11.vor.
Das Vermögen beträgt 190.000 EUR und 195.000 EUR.

Setze ich jetzt die Gebühr Dauerbetreuung ohne Vermögenssorge oder Dauerbetreuung mit Vermögenssorge an ( Bezeichnung in Forum Star ) ?Aus welchem Wert wird die Gebühr erhoben ( 15.10.und 15.11 ) ?

Vielen Dank für eure Meinungen.
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