Guten Morgen,
trotz Nachforschen bin ich bei meinem Problem leider nicht weiter gekommen.
Ich habe von der Stadt einen Antrag auf Eintragung von zwei bisher nicht im Grundbuch gebuchten Flurstücken. Laut Katasteramt sind die Flurstücke von der Buchung gem. § 3 Abs.2 GBO befreit und es ist vermerkt, dass der Eigentümer nicht ermittelt ist.
Neben dem Antrag habe ich einen Ausschließungsbeschluss aus der Urkundsabteilung vorgelegt bekommen. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich die Flurstücke einfach so auf einem von der Stadt bereits angegebenen Blatt buchen kann und in Abt. I mit Hinweis auf den Ausschließungsbeschluss oder ob ich nun noch dieses Grundbuchanlegungsverfahren nach §§ 116 GBO durchführen muss. Ich hatte bisher noch gar nichts mit einem Grundbuchanlegungsverfahren am Hut und bin deshalb etwas überfragt.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen? :(
trotz Nachforschen bin ich bei meinem Problem leider nicht weiter gekommen.
Ich habe von der Stadt einen Antrag auf Eintragung von zwei bisher nicht im Grundbuch gebuchten Flurstücken. Laut Katasteramt sind die Flurstücke von der Buchung gem. § 3 Abs.2 GBO befreit und es ist vermerkt, dass der Eigentümer nicht ermittelt ist.
Neben dem Antrag habe ich einen Ausschließungsbeschluss aus der Urkundsabteilung vorgelegt bekommen. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich die Flurstücke einfach so auf einem von der Stadt bereits angegebenen Blatt buchen kann und in Abt. I mit Hinweis auf den Ausschließungsbeschluss oder ob ich nun noch dieses Grundbuchanlegungsverfahren nach §§ 116 GBO durchführen muss. Ich hatte bisher noch gar nichts mit einem Grundbuchanlegungsverfahren am Hut und bin deshalb etwas überfragt.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen? :(