Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
in letzter Zeit habe ich kaum "normale" Verfahren mehr. Überall sind irgendwelche Fallstricke (vielleicht habe ich die früher aber auch übersehen...)
Dieses Mal jedenfalls habe ich einen Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung gegen mehrere Erbengemeinschaften und Untererbengemeinschaften, wobei sechs der Miteigentümer Italiener sind.
Nun müsste ich den Anordnungsbeschluss nebst Belehrung über die Einstellmöglichkeiten und die Bitte um Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten ja übersetzen lassen, wenn ich richtig recherchiert habe. Dolmetscher und Übersetzer kann ich über das Intranet suchen, auch das ist mir klar. Nun aber meine Frage: Welche Anforderungen muss denn der Übersetzer erfüllen? Genügt ein "ermächtigter" Übersetzer, oder muss er "allgemein vereidigt" und/oder "öffentlich bestellt" sein? Und hat von euch jemand Erfahrungswerte, was das so in etwa kostet? (vielleicht kann ich dem Gläubiger das noch ausreden, weil die Kosten im Verhältnis zum voraussichtlichen Verkehrswert zu hoch sind oder so).
Die Zustellung müsste dann über den Gerichtsvollzieher in Rom erfolgen, richtig? Zumindest ist das das, was ich dazu bislang gefunden habe.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen oder mir zumindest sagen, wie und wo ich weiter suchen kann. Die Suchfunktion hier hat mir leider bislang auch nicht helfen können, aber vielleicht hatte ich auch die falschen Suchbegriffe...
Danke schon mal!
Liebe Grüße
Lynn
in letzter Zeit habe ich kaum "normale" Verfahren mehr. Überall sind irgendwelche Fallstricke (vielleicht habe ich die früher aber auch übersehen...)
Dieses Mal jedenfalls habe ich einen Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung gegen mehrere Erbengemeinschaften und Untererbengemeinschaften, wobei sechs der Miteigentümer Italiener sind.
Nun müsste ich den Anordnungsbeschluss nebst Belehrung über die Einstellmöglichkeiten und die Bitte um Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten ja übersetzen lassen, wenn ich richtig recherchiert habe. Dolmetscher und Übersetzer kann ich über das Intranet suchen, auch das ist mir klar. Nun aber meine Frage: Welche Anforderungen muss denn der Übersetzer erfüllen? Genügt ein "ermächtigter" Übersetzer, oder muss er "allgemein vereidigt" und/oder "öffentlich bestellt" sein? Und hat von euch jemand Erfahrungswerte, was das so in etwa kostet? (vielleicht kann ich dem Gläubiger das noch ausreden, weil die Kosten im Verhältnis zum voraussichtlichen Verkehrswert zu hoch sind oder so).
Die Zustellung müsste dann über den Gerichtsvollzieher in Rom erfolgen, richtig? Zumindest ist das das, was ich dazu bislang gefunden habe.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen oder mir zumindest sagen, wie und wo ich weiter suchen kann. Die Suchfunktion hier hat mir leider bislang auch nicht helfen können, aber vielleicht hatte ich auch die falschen Suchbegriffe...
Danke schon mal!
Liebe Grüße
Lynn