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Rechtspfleger zur Meldung von Straftaten verpflichtet?

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Hallo,
einfach mal eine Grundsatzfrage, für die ich hier keinen passenden Thread gefunden habe.

Wenn im Zusammenhang einer Nachlasspflegschaft dem Rechtspfleger Straftaten offensichtlich werden (z.B. Unterschlagung, Diebstahl usw.), besteht hier die Pflicht per se zur Meldung oder ist dies "Aufgabe" der evtl. Erben, falls die dahinter kommen?

Wünsche euch ein schönes Wochenende!

Erbausschlagung ohne Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung

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Hallo zusammen,

ich habe am 21.09.2012 vom Nachlassgericht eine Ausschlagungserklärung für ein minderjähriges Kind zur Kenntnis übersandt bekommen. Die alleinsorgeberechtigte Mutter hat beim Notar bereits am 29.02.2012 die Ausschlagung erklärt. Verstorben ist der Erblasser Ende Dezember 2011. Beim Notar wurde die Kindesmutter darauf hingewiesen, dass eine familiengerichtliche Genehmigung für das Wirksamwerden der Ausschlagung erforderlich ist. Ein solcher Antrag wurde jedoch durch die Kindesmutter hier nie gestellt.
Ich habe herausgefunden dass über das Vermögen des Erblassers bereits ein Insolvenzverfahren etc. eröffnet wurde. Es ergeben sich Schulden in Höhe von ca. 20.000 EUR.
Ebenfalls habe ich aber die Mitteilung erhalten, dass der Erblasser gegebenenfalls Mitglied einer Erbengemeinschaft in Australien ist. Hier komme ich jedoch mit den Ermittlungen nun über Monate schon nicht weiter.

Nun habe ich folgende Frage:
Da die Genehmigung von der Kindesmutter nicht beantragt wurde und ich keine Klarheit darüber habe, ob gegebenenfalls auch mehr Vermögen als Schulden vorhanden sind
--> Kann ich überhaupt noch eine familiengerichtliche Genehmigung erteilen?
Die Frist für die Ausschlagung war nie gehemmt da kein Antrag gestellt wurde und zudem besteht wie gesagt Ungewissheit über die wirklichen Vermögensgegenstände.
Sollte keine Genehmigung mehr erteilt werden können, wie verfahre ich mit der Akte (Prüfung Entzug der Vermögenssorge Kindesmutter?)?

Bereits jetzt vielen Dank für die Hilfe:-)

Grabpflegekosten = Nachlassverbindlichkeiten?

Beschwerde über Handlungen des Betreuers

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Hallo liebe Kollegen,

eine Frage, die mich aktuell umtreibt:

Jemand ist nicht zufrieden mit einer bestimmten
Handlung/Verfügung eines Berufsbetreuers. >
Er hält die Handlung/Verfügung, die ihm selbst
Nachteile bringt für rechtswidrig.

Wie ist der richtige Verfahrensgang?

Es wurde "Beschwerde" beim Betreuungsgericht
eingelegt, mit dem Antrag, die Handlung/Verfügung des Betreuers .
aufzuheben.

Das AG hat mitgeteilt, dass es die Handlung/Verfügung nicht "aufheben kann"
und im Übrigen auch keinen Zweifel am Betreuer hat.

Da auch ein Beschluss des Gerichtes mit angegriffen wurdé liegt das Ganze jetzt beim Landgericht.

Ist das LG hier überhaupt das zuständige Gericht????
(bin etwas verwirrt)

*danke fürs Mitdenken*

Gruß c.

Problem mit Absätzen im Internet Explorer 10

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Bei Verwendung des Internet Explorers 10 kann es passieren, dass man im Editor mit der Enter-Taste keine Absätze einfügen kann. Für dieses Problem steht, sofern nicht ein Browser wie z.B. Firefox oder Chrome verwendet werden kann, derzeit nur eine Hilfslösung zur Verfügung, nämlich die Verwendung des Internet-Explorer-9-Modus.

Wie das geht, wird im Hilfeforum zur Forensoftware erklärt:
temporäre Verwendung des IE9-Modus
dauerhafte Einrichtung für bestimmte Internetadressen

Suche BaWü - Biete Nds. (Amtsanwaltschaft)

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Suche Amtsanwalt/in zum Stellentausch bei den StA Karlsruhe, Pforzheim, Stuttgart, Heilbronn, Mosbach, Heidelberg, Mannheim oder Baden-Baden. Biete Stelle beim OLG Braunschweig. Auch Ringtausch möglich.

Internet Explorer 10: Problem mit dem Einfügen von Absätzen

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Bei Verwendung des Internet Explorers 10 kann es passieren, dass man im Editor mit der Enter-Taste keine Absätze einfügen kann. Für dieses Problem steht, sofern nicht ein Browser wie z.B. Firefox oder Chrome verwendet werden kann, derzeit nur eine Hilfslösung zur Verfügung, nämlich die Verwendung des Internet-Explorer-9-Modus.

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Adoptiertes und nichteheliches Kind geb. 1921 - Erbfolge

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Hallo, ich habe folgenden Fall:

Die Erblasserin AK ist 1921 geboren und 2012 verstorben. Ihre leiblichen Eltern sind M und V. Im Jahr 1922 wurde AK von AM und AV adoptiert. Abkömmlinge hat AK nicht. Ihr Ehemann ist bereits vorverstorben.

Der Erbfall ist somit nach Inkrafttreten des AdoptG 1977 eingetreten. Zum Stichtag 1.1.1977 war AK volljährig, sodass § 1 AdoptG Anwendung findet. Somit gelten hier die Vorschriften für die Annahme Volljähriger. Das Erbrecht ist nicht gem. § 1 Abs. 5 AdoptG ausgeschlossen worden.

Das bedeutet doch: Die leiblichen Verwandten einschließlich der leiblichen Eltern M und V und die annehmenden Eltern AM und AV haben ein Erbrecht. Die Verwandten aus der Adoptivfamilie haben jedoch kein Erbrecht, richtig?

Da die Adoptiveltern nicht mehr leben, ist die Adoptivfamilie ganz raus.

Komme ich also zu den leiblichen Eltern:

AK ist als nichteheliches Kind geboren worden. Hat also der leibliche Vater V ein Erbrecht nach seiner nichtehelichen Tochter?

Zunächst ist zu sagen, dass AK die preußische Staatsangehörigkeit besaß... Heißt das automatisch DDR-Recht? Aber irgendwie spielte sich alles in Schleswig-Holstein ab... Muss ich erstmal herausfinden, wo AK geboren wurde um sagen zu können, ob es sich um DDR- oder BRD-Recht handelt? Oder kommt es darauf an, wo die Erblasserin am 03.10.1990 gelebt hat? :gruebel:

Im Jahre 1921 hat V die Vaterschaft anerkannt. Es bestand also ein Vater-Kind-Verhältnis. Da AK vor dem 01.07.1949 (Inkrafttreten des NEhelG) geboren wurde, bestand grundsätzlich keine Verwandtschaft zwischen den beiden (§ 1589 Abs. 2 BGB a.F.).

Ich habe mir das Schaubild „Nichtehelichenerbrecht: Schaubild“ mal angeschaut.

Bei BRD-Recht:
Ich muss herausfinden, ob es eine Legitimation oder Ehelicherklärung gegeben hat. Wie finde ich das heraus?

Ab 1.7.1998 war eine Gleichstellungsvereinbarung nach Art. 12 § 10 a NEhelG möglich. Vermutlich hat der leibliche Vater zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gelebt, sodass eine solche Vereinbarung nicht getroffen werden konnte.

Was hat jetzt das 2. ErbGleichG für Auswirkungen? Und die Aufhebung des Art. 12 § 10a NEhelG? Das habe ich noch nicht so ganz verstanden... Gibt es nun doch ein gegenseitiges Erbrecht? In Art. 12 § 1 Abs. 1 S. 1 NEhelG heißt es: „Für die erbrechtlichen Verhältnisse bleiben, wenn der Erblasser vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gestorben ist, die bisher geltenden Vorschriften maßgebend.“ Nun ist sie ja aber nach dem Inkrafttreten gestorben, d. h. die neuen Vorschriften gelten, d.h. es gibt ein gegenseitiges Erbrecht?? Und auch zu den Abkömmlingen des Vaters?

Bei DDR-Recht:
gegenseitiges gesetzliches Erbrecht auch zu den Abkömmlingen des Vaters?

Der Halbbruder der Erblasserin (mütterlicherseits) hat einen Erbscheinsantrag gestellt (Erben sollen er mit seinen zwei Brüdern zu je 1/3 sein) und der Adoptivcousin ist der Meinung, er habe ein Erbrecht. Und es geht natürlich auch noch um ziemlich viel Nachlass...


Bitte helft mir! Ich bin für jede Hilfe dankbar! :)

Suche Hamburg, biete Baden-Württemberg

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Hallo,

ich bin Rechtspflegerin im OLG Bezirk Karlsruhe und suche dringend einen Tauschpartner in und um Hamburg.

Falls jemand Interesse hat oder mir weiterhelfen kann schick mir doch bitte eine PN.

Vielen Dank schonmal vorweg :)

Testamentseröffnung nach beiden Ehegatten - Kosten?

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Hallo miteinander,

ich hätte mal eine grundsätzliche Frage zur Kostenerhebung:

Ab und zu versterben Ehegatten ja kurz hintereinander oder ein gemeinschaftliches Testament wird erst beim Tod des Zuletztverstorbenen abgeliefert - es findet somit eine gleichzeitige Testamentseröffnung nach beiden Ehegatten statt.

Wie werden in diesem Fall die Gebühren berechnet?

Alternative 1: eine Gebühr aus dem kompletten Nachlass

Alternative 2: wird behandelt wie eine getrennte Eröffnung und es fallen 2 Gebühren aus dem jeweiligen Wert an



:gruebel:

Übersetzung aller Anlagen?

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Hallo liebe Kollegen,
folgender Fall liegt mir heute auf dem Tisch. Eingehendes Zustellungsersuchen aus Polen eines Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen mit Formblatt A (Klageformblatt) und Formblatt C (Antwortformblatt) nebst jeweiliger Übersetzung. Dazu werden 9 verschiedene polnische Erklärungen, Registerauszüge,Ausliefergungsscheine, Transportaufträge etc. ohne Übersetzung übersandt.
Muß ich jetzt bei der Zustellung den Empfänger auf sein Annahmeverweigerungsrecht aufmerksam machen, weil nicht alle Unterlagen übersetzt sind, oder reicht die Übersetzung der Formblätter A und C aus? Die Anlagen sind wahrscheinlich als Beweismittel für die Klageschrift gedacht.
Gehören die Anlagen auch zu den "Schriftstücken" i. S. v. § 8 der VO Nr. 1393/07?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.

Betreuerwechsel nach Erbausschlagung

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Die Betreuerin hat für den Betreuten die Erbausschlagung vor dem Nachlassgericht erklärt und betreuungsgerichtliche Genehmigung beantragt. Die Genehmigung durch das Betreuungsgericht wurde noch nicht erteilt. Zwischenzeitlich hat ein Betreuerwechsel stattgefunden. Wie ist nun weiter zu verfahren?
Muss die neue Betreuerin auch noch mal tätig werden? (bisherige Erbausschlagung genehmigen oder neu erklären?) Oder kann die von der vorherigen Betreuerin erklärte Erbausschlagung nun einfach genehmigt werden und der Genehmigungsbeschluss geht an die neue Betreuerin?

Sanierungsgenehmigung

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Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen,

zur Eintragung eines Rangrücktritts mehrerer Grundpfandrechte hinter Dienstbarkeiten ist doch bei eingetragenem Sanierungsvermerk keine Sanierungsgenehmigung erforderlich oder? Die Grundpfandrechte wurden vor der Eintragung des Sanierungsvermerks eingetragen, so dass damals keine Genehmigung bei Belastung des Grundstücks erforderlich war.

Danke.

Mündel will zur Bundeswehr

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Guten Morgen, ein Mündel will bei der Bundeswehr als Soldat eine Ausbildung beginnen. Nach den mir vorliegenden Unterlagen muss es sich dazu für 13 !!! Jahre verpflichten.
Aus den Unterlagen geht weiterhin hervor, dass bei Minderjährigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters schon zur Bewerbung notwendig sei.
Das Mündel ist nun angenommen worden und wurde zum Dienstantritt aufgefordert.
Ich gehe davon aus, dass hier eine Genehmigung zu erteilen wäre/ Genehmigung zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages (analog ?). Was meint Ihr, liege ich da richtig ?
Ich bin Frau und habe absolut keinen Schimmer, was man bei Eintritt in die Bundeswehr für Erklärungen abgeben muss, daher, welche Erklärungen des Vormundes müssten abgegeben / genehmigt werden?

§11 RVG - Einwand beachtlich?

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Liebe Foris,

ich habe folgenden Fall:
Der Kläger hat selbst Räumungsklage erhoben. Die Beklagten haben einen RA beauftragt und PKH bewilligt bekommen, woraufhin sich der Kläger auch einen RA genommen hat. Dieser hat im Termin auch vertreten, es wurde ein Vergleich geschlossen und die Kosten gegeneinander aufgehoben.

Der Kl-Vertr stellt jetzt einen Antrag anch §11 RVG über ca. 1700,00 Euro.
Der Kläger (temperamentvoller Italiener :D) wendet sich jetzt dagegen: Er habe eh schon 453,00 Euro GK-Vorschuss bezahlt, im Übrigen habe sein Anwalt nichts anderes als einen Schriftsatz aufgesetzt, geholfen habe ihm dies gar nichts, im Vergleich wurden ihm nur 400 Euro zugesprochen, jetzt soll er so viel bezahlen... etc.

Sind diese Einwände beachtlich?


Grüße

yacarta

Grunddienstbarkeit für einzelne Wohnungseigentümer

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Guten Morgen,
mich beschäftigt folgender Fall:
Blatt 1: Flurstück 815
Blatt 2: Flurstück 816
Eingereicht wird die Teilungserklärung zu Blatt 1, die auch vollzugsreif ist.
Zu Blatt 2 wird die Eintragung folgender Grunddienstbarkeit beantragt: "Die jeweiligen Eigentümer der Wohnungseigentumseinheiten Nr. 2-5 des Flurstücks 815 sind als Gesamtberechtigte gem. § 432 BGB berechtigt, die Privatstraße an der nördlichen Grenze des Flurstücks 816 zu Fuß, mit Zweirädern oder Handkarren mitzubenutzen."

Ich hab schon viel gelesen und tendiere dazu, dass hier eher eine Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers von Flurstück 815 ohne Angabe eines Beteiligungsverhältnisses bestellt hätte werden sollen (Sch./St. Rn. 1123). Zugunsten einzelner bestimmter Wohnungseigentümer ist die Eintragung einer Grunddienstbarkeit doch wohl nicht zulässig (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.04.2002, MittBayNot 2003, 383)? Was meint ihr?

Danke euch.

nachträgliche VKH

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Kann man bis zur Rechtskraft der Scheidung noch einen VKH Antrag stellen ?

scheidungsbeschluss bereits ergangen, Rechtskraft in 3 Wochen.

Nießbrauch am Nachlass für den Überlebenden nebst TV-Anordnung

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Erbl. setzt seine 2 Kinder als Erben ein und die überlebendeEhefrau erhält als Vermächtnis den Nießbrauch am gesamten Nachlass. Sodann die Bestimmungüber die TV lt. Testament:

„Der Erstversterbende von uns ernennt hiermit denÜberlebenden zu seinem TV mit den Aufgaben, sich selbst den Nießbrauch amNachlass zu verschaffen und ihn zu verwalten.
Der Überlebende ist berechtigt, den Nachlass desErbversterbenden hinsichtlich einzelner Nachlassgegenstände auseinanderzusetzen.In diesem Fall endet sein TV-Amt bezüglich dieser Gegenstände“ ...

Frage: Die überlebende Ehefrau wird –nach Angaben der Kinderbei Testamentsablieferung- wohl das Amt als TV aufgrund ihres Alters (1936geboren und im Heim lebend) ablehnen (Anfrage an sie muss insoweit von uns abernoch erfolgen).
Spricht das Testament für eine Ersatz-TV (den ich dann wohlbestimmen müsste, weil das Test. dazu ja nichts sagt) oder kann davonausgegangen werden, dass die TV an sich dann wohl nicht mehr angeordnet seinsoll?
Ich hatte kurz Rücksprache mit dem (früher für diese Sachen)zust. Richter gehalten, der aus dem Bauch heraus meinte, dass wohl nichtunbedingt davon ausgegangen werden kann, dass eine fremde Person in diesem Fallin die Familie sollte.
Wie seht ihr das? Danke schonmal!

PS: Die überlebende Ehefrau hat den 2 Kindern (=Erben) ihrerseits auch schon Generalvollmacht erteilt.



Freibeträge 2013

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Ab dem 01.01.2013 gelten folgende Freibeträge:

- für die Partei und ihren Ehegatten oder Lebenspartner 442,00 EUR
-
für Erwerbstätige 201,00 EUR

- für jede weitere Person, der die Partei auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet:
a) für Erwachsene: 354,00 EUR
b) Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 338,00 EUR
c) Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 296,00 EUR
d) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 257,00 EUR

Lehrbücher gesucht!

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Hallo!

Ich suche folgende Lehrbücher:

- Rpfl-Studienbuch: Allgemeines Zwangsvollstreckungsrecht
- Rpfl-Studienbuch: Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
- Klausurenbuch für die Rpflprüfung (Renate König)

Hat jemand damit vorallem schon mit den letzteren Erfahrung gemacht? Das waren die einzigen Fallbücher die mir sinnvoll erschienen. Ich würde sie für die Examensprüfung verwenden.
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