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Channel: rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger
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Persönliche Anhörung durch Rechtspfleger

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Ich habe mal eine allgemeine Frage.
Ist es eigentlich noch üblich, dass Rechtspfleger zu einer persönliche Anhörung z.B. bei Vergütungen, Hausverkauf etc. noch zum Betreuten rausfahren? Ich kann mich noch dunkel erinnern, dass vor 20 Jahren als ich Anfing, dies durchaus gemacht wurde. Habe das aber schon sehr lange nicht mehr wahrgenommen. Heute wird dann meistens gleich ein Verfahrenspfleger eingesetzt.

Ich fand das eigentlich immer klasse wenn der Rechtspfleger den zu Betreuenden auch mal in seinem persönlichen Umfeld kennengelernt hat. Kam öfters vor das dann das Telefon klingelte und solche Aussagen kamen wie: "Ohje, nun verstehe ich auch Ihre Berichte und die Vergütungsanträge" (damals noch keine Pauschale).

Würde mich sehr über Infos diesbezüglich freuen.

Gruß von der Ostsee

Eheurkunde/Heiratsurkunde erforderlich?

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Ich habe bislang immer eine Eheurkunde/Heiratsurkunde verlangt, wenn der Erblasser verheiratet war und die Ehe durch Tod des Ehegatten bzw. durch ein rechtskräftiges Scheidungsurteil aufgelöst wurde.
Alle Personen die Erbrechte haben oder hatten und wodurch sie weggefallen sind, möchte ich nachgewiesen haben. So habe ich es gelernt und so verstehe ich auch das Gesetz. Das war in all den Jahren auch völlig problemlos.
Unser neuer Notar vor Ort meint, dass eine Eheurkunde/Heiratsurkunde nicht einzureichen ist, da der Ehegatte ja bereits weggegfallen ist durch Tod/Ehescheidung.

ich bin nun ratlos und finde das auch nirgends so eindeutig.

Wer kann helfen?

Einziehung des Erbscheins aufgrund geänderter Anteile in der Erbengemeinschaft

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Im Grundbuch wurde im Wege der Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge A, B, und C in Erbengemeinschaft eingetragen. Grundlage war ein Erbschein, der in Ausfertigung vorlag.

Der vorgenannte Erbschein wurde nun vom Nachlassgericht als unrichtig eingezogen und eine neue Ausfertigung an das Grundbuchamt übersandt. Erben sind immer noch A, B und C in Erbengemeinschaft, allerdings mit geänderten Anteilen, was evtl. der Grund für die Einziehung war.

Da die Anteile im Grundbuch nicht eingetragen werden, ist die Frage, ob die "geänderte Rechtslage" überhaupt in irgendeiner Form dort verlautbart werden muss.

Andererseits ist das Grundbuch natürlich hinsichtlich des Erwerbsgrundes unrichtig, da hier der erste Erbschein namentlich mit aufgeführt wurde.

Wie würdet Ihr verfahren?

Möchte jemand zum Amtsgericht Pforzheim?

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Hallo! Ist jemand daran interessiert beim Amtsgericht Pforzheim zu arbeiten?
Ich möchte mich gerne Richtung TBB versetzen lassen. Wenn meine Stelle bald nachbesetzt werden könnte, hätte ich größere Chancen. :)

Grüße
Verena

Adoption und Erbrecht

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Meine Erblasserin wird beerbt von Erben der 3. Ordnung.

Ein Bruder des Vaters der Erblasserin hat im Mai 1949 zusammen mit seiner Frau ein im Juni 1947 nichtehelich geborenes Kind adoptiert.

Mir liegt vor eine GU des Kindes, aus der sich aus einem Randvermerk die Adoption ergibt.
Reicht diese Urkunden zum Nachweis des Erbrechts?

Vielen Dank für eure Hilfe

Biete Hessen - Suche Berlin o. Brandenburg o. Sachsen-Anhalt

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Ich arbeite bei der StA Frankfurt am Main, bin A 9 und möchte aus persönlichen Gründen in Richtung Berlin wechseln

unleserliche handschriftliche Testamente und Erbscheine (Kurrentschrift/Sütterlin()

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Hallo Leute,

ich habe zur Zeit ein rein praktisches Problem mit uralten Testamenten und Erbscheinen.
Im Zuge einer Erbenermittlung wurden wir nach Nachlassvorgängen zum Erblasser, nenen wir ihn El, angeshrieben.
Tatsächlich haben wir - wahrscheinlich - einen Erbschein nach EL in der alten Sammlung. Dieser datiert von 1908 und ist handschriftlich in Kurrentschrift verfasst.

Aufgrund der echt mauen Handschrift ist niemand im Gericht in der Lage, diesen Erbschein noch zu entziffern.
Die Leseabschrift wurde irgendwann vernichtet; es ist nur noch das nicht lesbare Original vorhanden.

Wie verfahrt ihr in solchen Situationen?
Auf der einen Seite haben wir wahrscheinlich entsprechende Vorstücken, auf der anderen Seite kann niemand sagen, was da eigentlich drin steht.

Ein ähnlicher Sachverhalt besteht bei einem notariellen Testament, welches man aufgrund der Handschrift des seinerzeitigen Notars ebenfalls nicht mehr lesen kann.

Bei der SuFu kriege ich eine Fehlermeldung. Sollte es dazu schon ein Thema geben, dann bitte einfach verbinden.

Danke und schönen Abend noch.

unleserliche handschriftliche Testamente und Erbscheine (Kurrentschrift/Sütterlin)

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Hallo Leute,

ich habe zur Zeit ein rein praktisches Problem mit uralten Testamenten und Erbscheinen.
Im Zuge einer Erbenermittlung wurden wir nach Nachlassvorgängen zum Erblasser, nenen wir ihn El, angeshrieben.
Tatsächlich haben wir - wahrscheinlich - einen Erbschein nach EL in der alten Sammlung. Dieser datiert von 1908 und ist handschriftlich in Kurrentschrift verfasst.

Aufgrund der echt mauen Handschrift ist niemand im Gericht in der Lage, diesen Erbschein noch zu entziffern.
Die Leseabschrift wurde irgendwann vernichtet; es ist nur noch das nicht lesbare Original vorhanden.

Wie verfahrt ihr in solchen Situationen?
Auf der einen Seite haben wir wahrscheinlich entsprechende Vorstücken, auf der anderen Seite kann niemand sagen, was da eigentlich drin steht.

Ein ähnlicher Sachverhalt besteht bei einem notariellen Testament, welches man aufgrund der Handschrift des seinerzeitigen Notars ebenfalls nicht mehr lesen kann.

Bei der SuFu kriege ich eine Fehlermeldung. Sollte es dazu schon ein Thema geben, dann bitte einfach verbinden.

Danke und schönen Abend noch.

Zurücknahme des PKH/VKH-Antrages

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Ab und an werden PKH/VKH-Anträge nach deren Bewilligung durch die Partei zurückgenommen, wenn diese beispielsweise Vermögen erworben hat. Ich frage mich, ob diese Antragsrücknahme schon eine Rechtswirkung entfaltet oder ob noch ein Beschluss zu fassen ist (Zahlung der Verfahrenskosten in einer Summe wegen Vermögenserwerb). Hat der Rechtsanwalt trotz Antragsrücknahme denn noch einen Zahlungsanspruch gegen die Landeskasse?

Nochmals: Erbschein notwendig?

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Grundbuchberichtigung ist durch die Tochter des Eigentümers beantragt. Diese ist durch notarielles Testament vom 11.10.2011 zur alleinigen Erbin bestimmt. Unter gleichem Datum hat der Erblasser ein gemeinschaftliches mit seiner Ehefrau errichtetes Testament aus dem Jahr 1980 formgerecht widerrufen; die Zustellung des Widerrufs erfolgte auch formgerecht am 03.11.2011. Nach Auskunft der Ehefrau in der Nachlassakte ist kein gemeinschaftliches Testament in ihrem Besitz. Konnte der Erblasser vor Wirksamwerden des Widerrufs wirksam testieren? Ich habe leider dazu nichts gefunden.... Ich hoffe auf Eure Hilfe auch im neuen Jahr!

Handeln durch Verhinderungsbetreuer - Genehmigung?

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An das Betreuungsgericht tritt eine Bank mit folgendem Problem heran:

Es sei ein Verhinderungsbetreuer (Bruder) erschienen, um wegen der Bezahlung von Heimkosten Gelder vom Sparbuch auf das Girokonto umbuchen zu lassen. der Hauptbetreuer (Vater des Betreuten) sei plötzlich wegen aktuter Erkrankung ins Krankenhaus gekommen, dies habe der Verhinderungsbetreuer auch nachweisen können.

Die Rechtsabteilung lasse eine Umbuchung oder Auszahlung nur mit betreuungsgerichtlicher Genehmigung zu, da es sich bei dem VB um einen nicht befreiten Betreuer handele.

Abgesehen, dass es derartiges Ansinnen (Genehmigung für VB wegen der Verhinderung des HB) bei uns noch nicht auftrat, ging ich bislang davon aus, dass der VB im Vertretungsfall die Rechte des HB ausübt, also auch von dessen Befreiung profitiert.


Bin ich mit meiner Ansicht auf dem Holzweg? Wie sind eure Meinungen dazu?

Nachträgliche Forderungsanmeldung/-prüfung bei erteilter RSB und lfd. Hauptverfahren

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Liebe Kolleg(inn)en,

die Abtretungsfrist läuft übermorgen ab. Das Hauptverfahren läuft noch.

Der Insolvenzverwalter hat eine nachträgliche Forderungsanmeldung m. d. B. um Prüfung eingereicht.

Kann ich diese nachträgliche Forderung

a. überhaupt noch prüfen im Hinblick darauf, dass die Abtretungsfrist zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Prüfungstermins in ca. 4 Wochen auf jeden Fall abgelaufen sein wird,

b. ggf. noch prüfen (ungeachtet des Ablaufes der Abtretungsfrist), sofern ich den Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung zeitlich nach dem nachträglichen Prüfungstermin erlasse? Würde dann die durch Beschluss erteilte Restschuldbefreiung diese nachträgliche Forderung, die nach Ablauf der Abtretungsfrist geprüft wurde, noch erfassen?

Vielen Dank im Voraus!

Vollstrecki

Entlassung und Neubestellung eines Nachlasspflegers

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Hallo,

ich hab hier einen ganz doofen Nachlasspflegschaftsfall :confused:

Und zwar wurde ein Rechtsanwalt als Nachlasspfleger bestellt, welcher allerdings vor einiger Zeit wegen Unterschlagung von Geld in Betreuungssachen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde und seine Zulassung verlor. Jetzt lag die Nachlassakte ewig irgendwo rum und ich hab sie jetzt (blöd wie ich wahr :strecker) wieder ausgegraben. Jetzt hab ich den Nachlasspfleger angeschrieben und in aufgefordert, mir über das im Nachlass vorhandenen Bargeld Rechnung zu legen. Ich hab ihm eine Frist gegeben mit der Androhung der Entlassung. Kam nichts zurück. Ein anderen Rechtsanwalt hat sich nun bereit erklärt, die Nachlasspflegschaft zu übernehmen und nach dem Bargeld zu suchen.

Kann ich ihn nun einfach entlassen oder muss ich erst Zwangsgeld androhen und das alles? Ich habe nämlich eine Anschrift von ihm, welche aber auch falsch sein könnte. Wie soll ich da am besten vorgehen?

Entschuldigt die Frage aber ich bin erst seit 2 Monaten Rechtspflegerin und weiß einfach nicht was ich da tun soll :gruebel:

Vielen Dank schon mal.

Tod der Vereinsbetreuerin/Abrechnung

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Hallo in die Runde!
Unerwartet ist eine Vereinsbetreuerin gestorben (Frau X als Mitarbeiterin des Vereins Y als Vereinsbetreuerin). 6 Wochen später wird Frau Z als neu eingestellt Mitarbeiterin desselben Vereins als Vereinsbetreuerin bestellt (in den 6 Wochen war d. Betroffene ohne Betreuer). Vertretungsregelungen gab es nicht (also z.B. ausdrückliche Ersatzbetreuung).
Der Verein rechnet nun schmerzfrei auch für die 6 Wochen die Vergütung ab. Zu Recht?
Ich meine nein, weil die Betreuerbestellung personengebunden war und nicht der Verein als solches bestellt war und somit der Vergütungsanspruch an das Leben der Mitarbeiterin gekoppelt ist.
Oder übersehe ich irgendwas?

Zustellbevollmächtigter

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Wir haben hier eine Kollegin, die seit vielen Jahren im Grundbuch arbeitet.
Sie verlangt immer bei z.B. Käufern, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben einen Zustellbevollmächtigten und beruft sich damit auf § 97 GBO.
Ich steige nur leider nicht dahinter was § 97 GBO mit einem normalen Kaufvertrag und der Auflassung zu tun hat.:gruebel: Sie schickt dann glaube ich auch die Kostenrechnungen an den Zustellvertreter.

Scheinbar machen das aber auch die Notare mit. Zumindest hat sie nicht gesagt, dass sich da mal schon einer beschwert hätte.

Wird das woanders auch so gehandhabt?

§ 11 RVG im Handelsregister

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Hallo :)

ich hatte vor einiger Zeit eine Bestellung eines Notgeschäftsführers, dagegen hat eine Partei durch einen Anwalt Rechtsmittel eingelegt. Das ganze hatte sich irgendwann erledigt und das Rechtsmittel wurde zurückgenommen. Daraufhin erließ meine Kollegin einen Wertfestsetzungsbeschluss für die Notgeschäftsführerbestellung und auch dagegen legte der Rechtsanwalt Rechtsmittel ein. Hab dann ewig lang auf eine Begründung der Beschwerde gewartet. Als diese dann endlich kam hatte ich kurze Zeit später eine Mitteilung der Partei selbst vorliegen, dass sie dem Anwalt das Mandat bereits vor der zweiten Beschwerde entzogen hatte und er gar keine Befugnis zur Einlegung hatte. Daraufhin hat der Anwalt jegliche Rechtsmittel zurückgenommen.
Jetzt beantragt er Kostenfestsetzung gegen seine alte Mandantin nach § 11 RVG.
Grundsätzlich kann ich doch auch in Registersachen Kosten nach RVG festsetzen oder? Gehört ja schließlich zur freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Der Anwalt möchte hier Kosten für das erste Rechtsmittel, wo er noch beauftragt war und rechnet eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG und eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG ab. Meiner Meinung nach kriegt er doch nur die nach Nr . 3500 VV RVG oder? Wenn ja wie kann ich das begründen?

Weiterhin beantragt er auch eine 3500 VV RVG für das zweite Rechtsmittel, wo er gar nicht mehr mandatiert war. Meiner Meinung nach kann er für diese Sache gar nichts abrechnen! Er hatte schließlich keinen Auftrag mehr...

Weiterhin beantragt er auch noch eine 3100 VV RVG allgemein für ein FG-Verfahren bzgl. Auflösung, Liquidation, Löschung der GmbH ?!?!?! An einer solchen Anmeldung zum Register hat der Anwalt niemals mitgewirkt... Und selbst wenn, würde für die Vertretung bei einer Anmeldung zum Register durch einen Anwalt ebenfalls eine VErfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG entstehen?

Ich bin total verwirrt und hoffe mir kann jemand helfen :(

LG

Erledigungsdauer ZU-Ersuchen in Marokko

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Hallo Zusammen,

hat jemand Erfahrungen bzgl. der Erledigungsdauer von ZU-Ersuchen in Marokko?
Mein Ersuchen wurde vom LG im Juni 2015 weitergeleitet und ich habe noch keine Rückmeldung.
Wie lange kann man ruhigen Gewissens warten ohne eine Sachstandsanfrage zu tätigen?

Danke und viele Grüße!

Nachlasspfleger rechnet zusätzlich als Steuerberater ab

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Nachlasspflegschaft läuft seit ca. einem Jahr. Es ist Vermögen in Form von Bargeld und einem leer stehenden Haus,
insgesamt ca. 350.000,00 EUR vorhanden. Der Nachlasspfleger ist ein Rechtsanwalt und zusätzlich
Steuerberater.
Er hat alle Erben ermittelt.
Der Erbscheinsantrag wurde bereits gestellt. Parallel wird der Vergütungsantrag eingereicht.
Stundensatz 100,00 EUR. Der Vergütungsantrag wird von mir nicht beanstandet.
Bei der Prüfung der Rechnungslegung habe ich jetzt allerdings gesehen, dass der Nachlasspfleger die Erstellung
der Erbschaftssteuererklärung zusätzlich als Steuerberater abgerechnet hat.
Berufsspezifische Dienste können zusätzlich abgerechnet werden, wenn sich ein anderer Nachlasspfleger
ohne die entsprechende Ausbildung eines Rechtsanwalts, Steuerberaters etc. hätte bedienen müssen.
Aber gehört die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung nicht zu den originären Aufgaben des Nachlasspflegers und
ist über die Vergütung mit abgegolten?
Ich muss dazu sagen, dass die Abgabe und Abrechnung offensichtlich zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem bereits alle Erben bekannt
waren.
Danke für entsprechende Statements.

Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt

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folgendes ein Mann X War mit Frau Y zusammen hat 2 Kinder 5 und 6 Kinder leben bei Frau Y getrennt vom Mann X.
Mann x lernt jemanden kennen sind länger zusammen bekommen ein Kind und trennen sich.
er ist allen 3 Kindern unterhaltsverpflichtet und die Frauen erhalten für ihre Kinder UHV.
er hat ein ausgezahltes Einkommen von 1200€.
nun kam ein Antrag : Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt allerdings nur für die 2 Kinder aus der ersten Beziehung.
wie ist dieses Formular jetzt auszufüllen? muss das 3. Kind nicht mit berücksichtigt werden?

vielen dank schon einmal für die antworten.

Vertretung Verein bei Löschungszustimmung

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Es soll eine letztrangige Grundschuld über 75.000,00 EUR auf dem Grundbesitz eines Vereines gelöscht werden. Vorgelegt wurde eine formgerechte Löschungsbewilligung der Bank sowie formgerechte Löschungszustimmung nebst Antrag des Vereines. Für den Verein haben der 1. Vorsitzende sowie dessen Vertreter gemäß der Vertretungsregelung gehandelt. Nach den Eintragungen im Vereinsregister bedürfen die handelnden Personen des Vereines jedoch der Zustimmung der Mitgliederversammlung bei Verfügungen über Vermögenswerte von mehr als 30.000,00 EUR. Ist diese Beschränkung der Vertretungsmacht auf die Löschungszustimmung nach § 27 GBO anwendbar?
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