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Einzug des Erbscheins

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Ich habe drei Teilungsversteigerungsverfahren, 2 x ist der Freistaat Bayern Antragsteller, 1x Antragsgegner. Der Freitstaat Bayern ist nach dem Grundbuch aufgrund Erbschein Miteigentümer zu 1/2.

In zwei Verfahren ist bereits terminiert.

Nun teilt mir der Freistaat Bayern mit, dass der ursprüngliche Erbschein eingezogen sei und der Bundesfiskus als Alleinerbe festgestellt wurde. Daherwird die einstweilige Einstellung beantragt.

Und nun?? :eek: Stelle ich nach § 30 ZVG ein und warte auf die Verfahrensübernahme durch den Bundesfiskus? Und was ist mit dem Verfahren in dem der Freistaat Bayern (nur) Antragsgegner ist?

Bin für jede Anregung dankbar!!

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