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Zweitinsolvenzverfahren; RSB-Antrag

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Hallo,

ich habe hier ein Zweitinsolvenzverfahren vorliegen. Dem Schuldner wurde der Geschäftsbetrieb gemäß § 35 InsO freigegeben. Auf Grund dieses freigegebenen Geschäftsbetriebs gingen erneut Insolvenzanträge ein. Die Schuldnerin hat dann einen RSB-Antrag gestellt und das Inso-Verfahren wurde eröffnet. Im Erstverfahren, das noch läuft, liegt ebenfalls ein RSB-Antrag vor.
Ich habe nun den Aufsatz von Herrn und Frau Pape in der ZinsO 2013/ Heft 16 gelesen. Die sind danach in nachvollziehbarer Weise der Ansicht, eine RSB im Zweitverfahren ist nicht möglich, da ja dort nicht alle Gläubiger beteiligt sind, sondern nur die Gläubiger des freigegebenen Geschäfts.
Mich würde nun interessieren wie Ihr das formal seht: muss ich jetzt den RSB-Antrag als unzulässig zurückweisen? Oder müssen Gläubiger einen Versagungsantrag stellen? Und würdet Ihr den jetzt schon zurückweisen? oder erst im Schlusstermin? Vielleicht habt Ihr ja aauch schon mal solche Anträge gehabt.

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