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unberechtigte Auszahlung

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Ich habe eine Akte übernommen, in welchem Streit über die Empfangsberechtigung besteht (daher Hinterlegung). Es wurde bereits ein Teilbetrag an einen der potenziellen Kandidaten ausgezahlt. Soweit für mich ersichtlich, wurde die Empfangsberechtigung jedoch nicht hinreichend im Sinne der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen. Nun meldet sich natürlich die Gegenseite und moniert - aus meiner Sicht zurecht - die Auszahlung und droht mit der Amtshaftung. Was kann man nun tun ? Kann eine Rückzahlung angeordnet werden ? Wenn ja, in welcher Form ?

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