Hallo, VU ist rechtskräftig zu zwei Jahren verurteilt worden, das Urteil ist §35 BtMG fähig und da der VU nicht zeitig den Antrag gestellt hat wurde Ladung zum Haftantritt in den offenen Vollzug gefertigt. VU hat sich dann auch in Haft begeben ist aber nach 7 Tagen geflohen und 1 Monat später meldet sich der VU aus der stationären Einrichtung, KÜ und Antrag auf §35 liegen zwischenzeitlich auch vor. Was nun? Kann der VU da bleiben? HB aufheben und Antrag zum Gericht weiterleiten?
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