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Abtretung Vormerkung und gleichzeitig neue Vormerkung - Doppelsicherung?

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Hallo,
mein Eigentümer A hat im Jahre 2009 sein Grundstück an B verkauft. Es wurde eine Eigentumsübertragungsvormerkung eingetragen.
Nun erscheinen A, B und ein neuer Käufer C und schließen folgenden neuen Kaufvertrag ab: B verkauft an C. Lediglich bei der Bewilligung der Vormerkung und bei der Auflassung wirkt A mit (A und B bewilligen die Eintragung einer Vormerkung für C; A, B, und C erklären die Einigung).
Gleichzeitig tritt B seine Ansprüche aus der Vormerkung an C ab und bewilligt entsprechende Grundbucheintragung.

Ich soll nun beides eintragen: die Eintragung der Abtretung und die Eintragung einer neuen Vormerkung.

1. Kann ich beides eintragen? Oder stellt dies eine unzulässige Doppelsicherung derselben Ansprüche dar?
2. Genügt die Erklärung der Auflassung (ohne weitere schuldrechtliche Vereinbarungen) zur Begründung eines Anspruchs des A an C?

Vielen Dank für eure Meinungen.

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