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Rechtsmittel gegen Einstellungsbeschluss nach § 207 InsO

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Hallo allerseits,

bin, wie so oft, gerade mal wieder ratlos, in einer total vermurksten Akte :daumenrun

In einem IK-Vefahren hat der Schuldner mehrfach seinen Wohnsitz gewechselt, aber wie üblich immer vergessen, den neuen Wohnsitz mitzuteilen. Daneben hat er auch seine Einkommensverhältnise nicht nachgewisen. Er ist dann mehrfach aufgefordert worden, die Aufhebung der Stundung wurde angedroht; dann wurde die Stundung aufgehoben, weil immer noch nichts kam. Aufhebung der Stundung erfolgte im Februar 2012, zwar aufgrund eines blöden PC-Bedienungsfehlers ohne Rechtsmittelbelehrung, aber das hindert den Beschluss meiner Meinung nach nicht daran, rechtskräftig zu werden. Also: Stundung rk. aufgehoben.

Dann kam irgendwann der Schlussbericht, es ist keine verfahrenskostendeckende Masse vorhanden. Aufgrund von Dummheit habe ich dann einen ganz normalen Schlusstermin anberaumt, protokolliert und im Anschluss brav die RSB angekündigt ... und das ganze dann, nachdem ich es gemerkt habe, wieder versucht auszubügeln.

Ich habe also die Anhörung nach § 207 gemacht und im gleichen Beschluss den Ankündigungsbeschluss aufgehoben weil ohne Kostenvorschuss nicht möglich.
Dieser Beschluss wurde veröffentlicht und auch durch Aufgabe zur Post zugestellt.

Da kein Kostenvorschuss gezahlt wurde, habe ich dann das Verfahren mangels Masse eingestellt. Die Einstellung wird erst Ende dieser Woche wirksam.
Der Schuldner will nun gegen den Einstellungsbeschluss vorgehen und den Kostenvorschuss in Raten bezahlen. Geht das? Wenn ja, wie?
Er zieht sich darauf zurück, insbesondere die Anhörung nicht erhalten zu haben, weil er damals nicht mehr unter seiner Meldeanschrift gewohnt haben will. Er hatte sich lediglich noch nicht beim EMA ab- / umgemeldet. Er soll sogar einen Nachsendeauftrag bei der Post eingerichtet haben. Zustellungen erfolgen hier aber per TNT, sodass ihm das natürlich nichts genutzt hat.
Aber zugestellt ist doch trotzdem, oder? Nämlich durch die Veröffentlichung, ja?

Kann er dann, trotz Veröffentlichung der Anhörung und Anforderung des Vorschusses, gegen die Einstellung des Verfahrens vorgehen, weil er die Anhörung nicht nochmal per Post bekommen hat?
Und wenn ja, was mache ich dann mit meinem Einstellungsbeschluss? Und mit dem Verfahrenskostenvorschuss, den er in Raten zahlen will?

Bin da irgendwie hin- und hergerissen zwischen "wenn er das in Raten bezahlt, soll es mirRecht sein" und "die Anhörung war ja veröffentlicht, und wer sich nicht kümmert, muss mit den Konsequenzen leben".

Ach, ich hasse das. Warum kann denn nie bloß ein Wurm in einer Akte sein? Wieso sind es immer gleich fünf oder dreizehn?

... wäre für jede Hilfe dankbar!

:gruebel:

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