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2x Geschäftsgebühr Beweisverfahren und Hauptsache

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Hallo,

ich habe eine Frage:

Wir waren tätig vor dem selbst. Beweisverfahren (2300 und dann 3100).
Nach Abschluss des Beweisverfahrens wurden wir von unserem Mandanten beauftragt, uns wieder außergerichtlich an den Gegner zu wenden und den vom SV festgestellten Betrag anzufordern. Bekomme ich hier 2x die Geschäftsgebühr? Also sozusagen 1x vorgerichtlich vor Beweisverfahren und 1x vorgerichtlich vor Hauptsacheverfahren?
Ein Hauptsacheverfahren findet aber nicht mehr statt, da wir eine Einigung getroffen haben.

Hoffe, es kann mir jemand helfen?

Danke
Osterhase

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