Ich habe die SuFu benutzt, aber nichts vergleichbares gefunden. Evtl. habe ich die falschen Begriffe benutzt.
Ich habe heute Ausschlagungen beurkundet.
Anschließend hatte ich einen Anruf der Vermieterin, dass die Familie (die heute bei mir zur Ausschlagung da war) bereits diverse Gegenstände aus der Wohnung geräumt habe und auch das Auto aus der Garage fehlen würde. Die Schwester der Erblasserin habe ihr gegenüber behauptet, dass sie dieser das Geld für den Kauf des Autos geliehen habe und daher das Auto nicht in den Nachlass falle. Außerdem fehle ein Fernseher. Das Auto sei auch bereits verkauft worden.
Die Erblasserin hinterlässt ein minderjähriges Kind (11 Jahre alt), welches noch persönliche Dinge in der Wohnung hat (Kleidung uns Spielzeug). Für dieses Kind hat heute die Schwester der Erblasserin als bestellter Vormund ausgeschlagen, ebenso die Mutter, die Schwester und deren Kinder. Weitere Angehörige sind nicht bekannt.
Ich tendiere dazu, einen Nachlasspfleger zu bestellen, da der Verbleib des Autos zu klären ist. Die Vermieterin will ihr Vermieterpfandrecht geltend machen. Allerdings dürfte das Auto nicht darunter fallen, da es sich nicht mehr in der zur Wohnung gehörenden Garage befindet, oder ? Außerdem muss das minderjährige Kind ja noch an seine Sachen kommen. Oder gehen die auch im Nachlass auf ? Insgesamt dürfte der Nachlass jedoch überschuldet sein. Oder gehen die Ausschlagungen gar ins Leere, weil bereits über Nachlassgegenstände verfügt wurde ?
Ich habe heute Ausschlagungen beurkundet.
Anschließend hatte ich einen Anruf der Vermieterin, dass die Familie (die heute bei mir zur Ausschlagung da war) bereits diverse Gegenstände aus der Wohnung geräumt habe und auch das Auto aus der Garage fehlen würde. Die Schwester der Erblasserin habe ihr gegenüber behauptet, dass sie dieser das Geld für den Kauf des Autos geliehen habe und daher das Auto nicht in den Nachlass falle. Außerdem fehle ein Fernseher. Das Auto sei auch bereits verkauft worden.
Die Erblasserin hinterlässt ein minderjähriges Kind (11 Jahre alt), welches noch persönliche Dinge in der Wohnung hat (Kleidung uns Spielzeug). Für dieses Kind hat heute die Schwester der Erblasserin als bestellter Vormund ausgeschlagen, ebenso die Mutter, die Schwester und deren Kinder. Weitere Angehörige sind nicht bekannt.
Ich tendiere dazu, einen Nachlasspfleger zu bestellen, da der Verbleib des Autos zu klären ist. Die Vermieterin will ihr Vermieterpfandrecht geltend machen. Allerdings dürfte das Auto nicht darunter fallen, da es sich nicht mehr in der zur Wohnung gehörenden Garage befindet, oder ? Außerdem muss das minderjährige Kind ja noch an seine Sachen kommen. Oder gehen die auch im Nachlass auf ? Insgesamt dürfte der Nachlass jedoch überschuldet sein. Oder gehen die Ausschlagungen gar ins Leere, weil bereits über Nachlassgegenstände verfügt wurde ?