Ich habe mal eine praktische Frage. In letzter Zeit wird das hiesige Grundbuchamt geradezu von Nachfragen von in Abt. 3 eingetragenen Gläubigern überschwemmt, die Eintragungsbewilligungen von Rechten aus Abt. II oder Teilungserklärungen in Kopie haben möchten.
Entsprechende Nachfragen waren eigentlich früher eher selten.
Der Arbeitsaufwand für die Serviceeinheit ist mittlerweile immens.
Gibt es dieses Phänomen eigentlich überall und wie kann man dem begegnen?
Entsprechende Nachfragen waren eigentlich früher eher selten.
Der Arbeitsaufwand für die Serviceeinheit ist mittlerweile immens.
Gibt es dieses Phänomen eigentlich überall und wie kann man dem begegnen?