Hallo,
wir haben ins Grundbuch eine Sicherunghypo eintragen lassen und beim Mieter die Miete gepfändet.
Der Insoverwalter hat das Grundstück aus der Masse freigegeben. Kann ich aufgrund der Pfändung vom Mieter die MIete wieder einziehen? Wir sind ansonsten normaler Inso-Gläubiger und haben unsere Forderung angemeldet.
Die Mieterin hat mir erklärt, dass sie seit längerer Zeit keine Miete mehr gezahlt hat, da sie gar nicht wusste wohin. Kann ich rückwirkend von ihr die MIete holen?
Danke vorab
Liane
wir haben ins Grundbuch eine Sicherunghypo eintragen lassen und beim Mieter die Miete gepfändet.
Der Insoverwalter hat das Grundstück aus der Masse freigegeben. Kann ich aufgrund der Pfändung vom Mieter die MIete wieder einziehen? Wir sind ansonsten normaler Inso-Gläubiger und haben unsere Forderung angemeldet.
Die Mieterin hat mir erklärt, dass sie seit längerer Zeit keine Miete mehr gezahlt hat, da sie gar nicht wusste wohin. Kann ich rückwirkend von ihr die MIete holen?
Danke vorab
Liane