Hallo! Ich brauche mal schnell Rat.
Vor ca. zwei Wochen war Versteigerungstermin, in welchem ein Vollstreckungsschutzantrag gem. § 765 a ZPO eingereicht wurde. Der Zuschlag wurde ausgesetzt. Die Gläubigerin hat das Verfahren in der Zwischenzeit einstweilen einstellen lassen. Das Verfahren über den Antrag gem. § 765 a ZPO ruhte.
Nun wird die Fortsetzung bewilligt. Termin wird in vier - fünf Monaten sein. Sollte ich jetzt die Entscheidung über den § 765 a ZPO-Antrag tatsächlich bis zum Zuschlag aufschieben, oder jetzt direkt entscheiden, so dass, wenn RM eingelegt wird, die Akte doch noch vorher zur Entscheidung zum LG geschickt werden kann?
Danke für die Hilfe!
Vor ca. zwei Wochen war Versteigerungstermin, in welchem ein Vollstreckungsschutzantrag gem. § 765 a ZPO eingereicht wurde. Der Zuschlag wurde ausgesetzt. Die Gläubigerin hat das Verfahren in der Zwischenzeit einstweilen einstellen lassen. Das Verfahren über den Antrag gem. § 765 a ZPO ruhte.
Nun wird die Fortsetzung bewilligt. Termin wird in vier - fünf Monaten sein. Sollte ich jetzt die Entscheidung über den § 765 a ZPO-Antrag tatsächlich bis zum Zuschlag aufschieben, oder jetzt direkt entscheiden, so dass, wenn RM eingelegt wird, die Akte doch noch vorher zur Entscheidung zum LG geschickt werden kann?
Danke für die Hilfe!