Wir haben vor Klageeinreichung die Akte der Sta einsehen müssen, haben diese Kosten aber nicht mit in der KLage geltend gemacht.
Können diese mit in der Kostenfestsetzung geltend gemacht werden oder nicht, da diese vor Klageeinreichung entstanden sind? Hätten also mit in der KLage geltend gemacht werden müssen.
Können diese mit in der Kostenfestsetzung geltend gemacht werden oder nicht, da diese vor Klageeinreichung entstanden sind? Hätten also mit in der KLage geltend gemacht werden müssen.