Hallo habe folgenden Fall:
Betreuer (Sohn und Eigentümer) möchte Wohnrecht zwecks Verkauf Immobilie gelöscht bekommen. Wohnrecht steht der seit einem Jahr im Pflegeheim lebenden Betreuten (Mutter) zu.
Antrag via Notar ist erfolgt.
Problem: Im Überlassungsvertrag von 1992 wurde kein Jahreswert angegeben, lt. Grundakte ein Wert von 30.000,-- DM !!,
Vereinbart wurde weiter: "Die Ausübung kann Dritten überlassen werden. Schuldrechtlich wird vereinbart, dass das Wohnrecht unentgeltlich ist. Kosten für Rep.... übernimmt Wohnrechtsinhaber".
Der BGH Beschluss vom 25.01.12 (XII ZB 479/12) bezüglich eines unentgeltlichen Verzichts einer Abfindung bei Löschung greift hier meines Erachtens nicht, da das Wohnrecht auch von Dritten ausgeübt werden kann.
1.) Muss Abfindung gezahlt werden?
2.) Wenn ja wie hoch. Nach KostO wären dass bei einem Lebensalter von über 80 Jahren ja 90.000 DM = 45.000 Euro bei einem Verkaufserlöss von 80.000 Euro!
???
Betreuer (Sohn und Eigentümer) möchte Wohnrecht zwecks Verkauf Immobilie gelöscht bekommen. Wohnrecht steht der seit einem Jahr im Pflegeheim lebenden Betreuten (Mutter) zu.
Antrag via Notar ist erfolgt.
Problem: Im Überlassungsvertrag von 1992 wurde kein Jahreswert angegeben, lt. Grundakte ein Wert von 30.000,-- DM !!,
Vereinbart wurde weiter: "Die Ausübung kann Dritten überlassen werden. Schuldrechtlich wird vereinbart, dass das Wohnrecht unentgeltlich ist. Kosten für Rep.... übernimmt Wohnrechtsinhaber".
Der BGH Beschluss vom 25.01.12 (XII ZB 479/12) bezüglich eines unentgeltlichen Verzichts einer Abfindung bei Löschung greift hier meines Erachtens nicht, da das Wohnrecht auch von Dritten ausgeübt werden kann.
1.) Muss Abfindung gezahlt werden?
2.) Wenn ja wie hoch. Nach KostO wären dass bei einem Lebensalter von über 80 Jahren ja 90.000 DM = 45.000 Euro bei einem Verkaufserlöss von 80.000 Euro!
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