Hallo,ich hab eine blöde Frage:Im Mai 2011 wurde der Mahnbescheid zugestellt. Es wurde direkt Widerspruch eingelegt. Im April 2012 wurde der Widerspruch zurückgenommen.Erst im Juli 2013 wurde Erlass des Vollstreckungsbescheid beantragt.Der VB wurde erlassen und jetzt Einspruch eingelegt.Meines Erachtens hätte der VB wg. Ablauf der 6 monatsfrist aus 701 ZPO gar nicht erlassen werden dürfen.Es macht sich grade Panik breit :-( Kann ich denn abhelfen bzw. den VB aufheben?Oder muss ich direkt vorlegen Richter / LG?
↧