Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen!
Es wurde eine Kontopfändung erlassen. Das zugrundeliegende Versäumnisurteil wurde mit Einspruch angegriffen. Das Prozessgericht hatte daraufhin die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beschlossen. Auf Antrag des Schuldnervertreters habe ich dann folgend auch die Zwangsvollstreckung aus dem Pfüb nach § 775 Nr. 2 ZPO einstweilen eingestellt.
Vor dem Prozeßgericht wurde Anfang Oktober ein Vergleich geschlossen, die Parteien erklären, dass wechselseitig keine Forderungen mehr bestehen. Die Prozeßakte hatte ich beigezogen, weder Schuldner- noch Gläubigerpartei haben sich seit dem Vergleich beim Vollstreckungsgericht gemeldet.
Eine Aufhebung des Pfübs nach § 775 Nr. 1 ist, wenn ich das richtig verstanden habe, beim Prozeßvergleich nicht möglich.
Muss ich als Vollstreckungsgericht jetzt noch irgendetwas veranlassen? Schließlich ist mein Einstellungsbeschluss ja noch in der Welt... Oder obliegt es allein dem Gläubiger, dem Drittschuldner gegenüber anzuzeigen, dass die Zwangsvollstreckung erledigt ist?
Bin für jede Anregung dankbar!
Es wurde eine Kontopfändung erlassen. Das zugrundeliegende Versäumnisurteil wurde mit Einspruch angegriffen. Das Prozessgericht hatte daraufhin die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beschlossen. Auf Antrag des Schuldnervertreters habe ich dann folgend auch die Zwangsvollstreckung aus dem Pfüb nach § 775 Nr. 2 ZPO einstweilen eingestellt.
Vor dem Prozeßgericht wurde Anfang Oktober ein Vergleich geschlossen, die Parteien erklären, dass wechselseitig keine Forderungen mehr bestehen. Die Prozeßakte hatte ich beigezogen, weder Schuldner- noch Gläubigerpartei haben sich seit dem Vergleich beim Vollstreckungsgericht gemeldet.
Eine Aufhebung des Pfübs nach § 775 Nr. 1 ist, wenn ich das richtig verstanden habe, beim Prozeßvergleich nicht möglich.
Muss ich als Vollstreckungsgericht jetzt noch irgendetwas veranlassen? Schließlich ist mein Einstellungsbeschluss ja noch in der Welt... Oder obliegt es allein dem Gläubiger, dem Drittschuldner gegenüber anzuzeigen, dass die Zwangsvollstreckung erledigt ist?
Bin für jede Anregung dankbar!