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Beschlagnahme von Unterlagen - wenn es mal wieder länger dauert

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Die Staatsanwaltschaft hat vor langer Zeit in einem Ermittlungsverfahren sämtliche Buchhaltungsunterlagen der Insolvenzschuldnerin (GmbH) beschlagnahmt. Die werden bis zum Eintritt der Verjährung der Ansprüche aus Insolvenzanfechtung auch in gar keinen Fall wieder an den Insolvenzverwalter herausgegeben. Wir dürfen aber Einsicht nehmen. Schön sich dafür mehrfach zur Staatsanwaltschaft (80 km Anfahrtsweg) begeben zu müssen, um die rund 40 Aktenordner zu sichten. Das wird sich wohl aber nicht ändern lassen. Uns wurde aber angekündigt, dass - sofern wir Kopien brauchen - diese "vom Amts wegen" gefertigt werden und wir dann dafür eine Kostenrechnung bekommen. Das sehe ich aus meinem Bauchgefühl nun gar nicht ein. Es kann doch nicht sein, dass die Unterlagen, bei einem unbeteiligten Dritten beschlagnahmt werden und er dann für dringend benötigte Kopien bezahlen muss. Hat jemand Erfahrung mit der Situation? Wie ist die strafprozessuale Regelung?

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