Hallo miteinander,
ich habe einen Vorgang vom AG Schöneberg abgegeben bekommen, weil der Erblasser, der zuletzt im Ausland wohnhaft war, in unserem Bezirk ein Konto mit ca. 3000 EUR hatte.
Der Vorgang besteht aus dem Schreiben des deutschen Konsulats, welches mitteilt, dass es noch Nachlassgegenstände in Besitz hat. Es ist bekannt, dass es 2 Kinder gibt, welche jedoch über die Polizei nicht ermittelt werden konnten. Das Konsulat hat diverse Unterlagen in Verwahr (darunter ein Kontobuch, ein Gesellenbrief, Krankenversicherungsunterlagen) sowie Gegenstände (2 Koffer mit Kleidung - darunter auch 2 Lederjacken -, 1 Fotoapparat, 1 Maestro Karte der hiesigen Bank, 1 Mobiltelefon, 1 Receiver, 1 Ventilator, 3 Aktenordner mit diversen Dokumenten, etc.).
Das Konsulat hat erklärt, dass die Nachlassgegenstände an das hiesige Gericht übersandt werden könnten, sofern alle Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben und der Fiskus Erbe geworden sein sollte. Wertloser Nachlass könnte auf Ersuchen vor Ort vernichtet werden. Ich habe unter einer alten Anschrift der beiden Kinder eine EMA-Anfrage mit Archiv-Auskunft gemacht, doch konnten die Kinder dort nicht ermittelt werden. Das Konsulat hat mich nun zur Übersendung eines Erbscheins aufgefordert bzw. um Mitteilung gebeten, wie mit den Gegenständen verfahren werden soll.
Wie soll ich vorgehen? :gruebel:
ich habe einen Vorgang vom AG Schöneberg abgegeben bekommen, weil der Erblasser, der zuletzt im Ausland wohnhaft war, in unserem Bezirk ein Konto mit ca. 3000 EUR hatte.
Der Vorgang besteht aus dem Schreiben des deutschen Konsulats, welches mitteilt, dass es noch Nachlassgegenstände in Besitz hat. Es ist bekannt, dass es 2 Kinder gibt, welche jedoch über die Polizei nicht ermittelt werden konnten. Das Konsulat hat diverse Unterlagen in Verwahr (darunter ein Kontobuch, ein Gesellenbrief, Krankenversicherungsunterlagen) sowie Gegenstände (2 Koffer mit Kleidung - darunter auch 2 Lederjacken -, 1 Fotoapparat, 1 Maestro Karte der hiesigen Bank, 1 Mobiltelefon, 1 Receiver, 1 Ventilator, 3 Aktenordner mit diversen Dokumenten, etc.).
Das Konsulat hat erklärt, dass die Nachlassgegenstände an das hiesige Gericht übersandt werden könnten, sofern alle Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben und der Fiskus Erbe geworden sein sollte. Wertloser Nachlass könnte auf Ersuchen vor Ort vernichtet werden. Ich habe unter einer alten Anschrift der beiden Kinder eine EMA-Anfrage mit Archiv-Auskunft gemacht, doch konnten die Kinder dort nicht ermittelt werden. Das Konsulat hat mich nun zur Übersendung eines Erbscheins aufgefordert bzw. um Mitteilung gebeten, wie mit den Gegenständen verfahren werden soll.
Wie soll ich vorgehen? :gruebel: