folgender Fall wurde an mich herangetragen:
Der VU sitzt eine Freiheitsstrafe ab. Diese wird unterbrochen für 20 Tage Erzwingungshaft. Im Nachhinein wird die Erzwingungshaft aufgehoben (da die Verhängung rechtswidrig war).
Kann ich jetzt einfach die Erzwingungshaft löschen, so dass der VU quasi 20 Tage mehr U-Haft hat? M.E. nicht, da es sich ja um verfahrensfremde Haft handelt, also wohl keine Anrechnung erfolgt.
Gibt es vielleicht andere Möglichkeiten, oder hat er einfach Pech gehabt?
Der VU sitzt eine Freiheitsstrafe ab. Diese wird unterbrochen für 20 Tage Erzwingungshaft. Im Nachhinein wird die Erzwingungshaft aufgehoben (da die Verhängung rechtswidrig war).
Kann ich jetzt einfach die Erzwingungshaft löschen, so dass der VU quasi 20 Tage mehr U-Haft hat? M.E. nicht, da es sich ja um verfahrensfremde Haft handelt, also wohl keine Anrechnung erfolgt.
Gibt es vielleicht andere Möglichkeiten, oder hat er einfach Pech gehabt?