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Gebühr Nr. 3335 VV RVG oder nichts?

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Klage gegen A + B

dem Kläger wird PKH bewilligt
dem Bekl. zu A wird PKH bewilligt

Klageerweiterung gegen C unter der Voraussetzung, daß PKH bewilligt wird

Bekl.V. meldet sich auch für C und beantragt Klageabweisung und stellt PKH-Antrag für C

der PKH-Antrag d. Klägers gegen C wird zurückgewiesen

Bekl.V. stellt PKH-Vergütungsantrag (1,3-Verf., 1,2-TG), diese wurde festgesetzt
Bekl.V. stellt 104-er Antrag gegen Kl. (1,3-Verf., Erhöh.geb., 1,2-TG)
Bekl.V. stellt 11-er Antrag gegen die Bekl. 3) und möchte hier eine Geb. Nr. 3335 VV RVG festgesetzt haben

bzgl. der ersten beiden Kostenanträge habe ich kein Problem. Was ist mit dem 11-er-Antrag gegen die Bekl. 3), die nicht Partei des Verfahrens geworden ist.

Die Bekl. 3) wehrt sich gegen die Festsetzung mit den Einwänden, daß sie nicht Partei geworden ist, außerdem ja PKH beantragt hat und die Bekl.V. ja Gebühren im Wege der PKH für den Bekl. 1) bekommt, (der im übrigen der Ehemann der Bekl. 3) ist).

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