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Löschungsvormerkung nun gegenstandslos?

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Also ich habe folgenden Fall:

Im Grundbuch in Abt. III sind u. a. Recht lfd. Nr. 1 (Grundschuld) und Nr. 2 (Grundschuld) eingetragen.
Eingetragen ist eine Löschungsvormerkung für das Recht III/1 zugunsten des Gläubigers III/2.

Nun ist beantragt, dass Rechts III/2 zu löschen. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Löschungsvormerkung?
Dann gibt es ja keinen Gläubiger III/2 mehr - welcher aber ja als Berechtigter der Löschungsvormerkung eingetragen ist.

Falls es von Bedeutung ist: Die Löschungsvormerkung wurde eingetragen im Jahr 1965 !

Komisch ist auch, dass der Gläubiger III/1 und III/2 ein und dieselbe Bank ist !?

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