Hallo,
die Betreute möchte vom römisch-kathholischen zum evangelisch-lutherischen lauben konvertieren.
Die Betreuerin beantragt dafür die Genehmigung des Betreuungsgerichts zur Vorlage beim Standesamt.
Nach dem Kirchenaustrittsgesetz ist dafür eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich, wenn die betroffene Person geschäftsunfähig ist.
Ist für die Genehmigung der Richter oder der Rechtspfleger zuständig?
die Betreute möchte vom römisch-kathholischen zum evangelisch-lutherischen lauben konvertieren.
Die Betreuerin beantragt dafür die Genehmigung des Betreuungsgerichts zur Vorlage beim Standesamt.
Nach dem Kirchenaustrittsgesetz ist dafür eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich, wenn die betroffene Person geschäftsunfähig ist.
Ist für die Genehmigung der Richter oder der Rechtspfleger zuständig?