Hallo liebe Forumsmitglieder,
der Berufsbetreuer (Rechtsanwalt) hat neben seiner Pauschalvergütung eine Vergütung nach dem RVG beantragt (die Betreute ist vermögend).
Die Vergütung sei entstanden wegen der besonderen Schwierigkeiten im Unterbringungsverfahren (Öffnung der Wohnung der Betreuten bei Gefahr im Verzug, Gefahr der Selbstschädigung der Betreuten, gerichtlicher Termin an dem er teilgenommen hat). Des Weiteren hat er Vergütung für das Beschwerdeverfahren beantragt, da er wegen der Gründe des Unterbringungsbeschlusses Beschwerde eingelegt hatte. Der Beschwerde wurde auch abgeholfen und der Beschluss abgeändert. M. E. ist nicht davon auszugehen, dass ein anderer Betreuer für diesen Fall einen Rechtsanwalt beauftragt hätte. Was meint Ihr?
Lg Lisa
der Berufsbetreuer (Rechtsanwalt) hat neben seiner Pauschalvergütung eine Vergütung nach dem RVG beantragt (die Betreute ist vermögend).
Die Vergütung sei entstanden wegen der besonderen Schwierigkeiten im Unterbringungsverfahren (Öffnung der Wohnung der Betreuten bei Gefahr im Verzug, Gefahr der Selbstschädigung der Betreuten, gerichtlicher Termin an dem er teilgenommen hat). Des Weiteren hat er Vergütung für das Beschwerdeverfahren beantragt, da er wegen der Gründe des Unterbringungsbeschlusses Beschwerde eingelegt hatte. Der Beschwerde wurde auch abgeholfen und der Beschluss abgeändert. M. E. ist nicht davon auszugehen, dass ein anderer Betreuer für diesen Fall einen Rechtsanwalt beauftragt hätte. Was meint Ihr?
Lg Lisa