Hallo liebe Kollegen,
in Abt. II Nr. 4 ist bereits ein Leitungsrecht eingetragen. Bewilligt und beantragt ist die Eintragung der Erweiterung von Nr. 4 dahingehend, dass nun auch ein Schachtrecht bestehen soll. Außerdem wird bewilligt und beantragt, eine weitere Dienstbarkeit zugunsten eines anderen Berechtigten an nächst offener Rangstelle einzutragen.
Antrag auf Erweiterung und die neue Dienstbarkeit sind zeitgleich eingegangen. Das Recht Nr. 4 kann ja rangmäßig nicht 2 Teile haben.
Wie ist dann der Rang - insbesondere auch zu der neu einzutragenden Dienstbarkeit?
Danke euch.
in Abt. II Nr. 4 ist bereits ein Leitungsrecht eingetragen. Bewilligt und beantragt ist die Eintragung der Erweiterung von Nr. 4 dahingehend, dass nun auch ein Schachtrecht bestehen soll. Außerdem wird bewilligt und beantragt, eine weitere Dienstbarkeit zugunsten eines anderen Berechtigten an nächst offener Rangstelle einzutragen.
Antrag auf Erweiterung und die neue Dienstbarkeit sind zeitgleich eingegangen. Das Recht Nr. 4 kann ja rangmäßig nicht 2 Teile haben.
Wie ist dann der Rang - insbesondere auch zu der neu einzutragenden Dienstbarkeit?
Danke euch.