Quantcast
Channel: rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger
Viewing all 29754 articles
Browse latest View live

Fluggastrechtliche Probleme im Zivilverfahren

$
0
0
Guten morgen Zusammen,
grundsätzlich ist es in Fluggastrechtsachen imKostenfestsetzungsverfahren ja so, dass die Erhöhungsgebühr nach VV1008 nicht anfällt, da es sich nicht um identische Ansprüche der Fluggäste bei Personenmehrheit handelt. „Der Mehraufwand der anwaltlichen Tätigkeit wird vielmehrdurch Addition der Streitwerte abgegolten“.(vgl. BeckOK/Maruhn,Fluggastrechte-VO, 5. Edition, Stand 01.01.2018, Art. 7 VO (EG) 261/2004, Rn.33)

Soweit so gut und verständlich.
Jetzt kommen einige Anwälte mit einem Trick um die Ecke, diese Absetzung der 1008 zu umgehen bzw. noch mehr aus dem Verfahren herauszuholen und reichen für jede Person eine Klage ein (während die Anwälte, die sich bei uns auf Fluggastrechtsachen spezialisiert haben weiterhin Klage für Personenmehrheiten einreichen).
Das Ganze wäre mir auch gar nicht aufgefallen, wenn nicht ein Anwalt für sich selbst, seine Frau und sein minderjähriges Kind eine eigene Klage eingereicht hätte, und zwar unter gleichem Datum, identischer Klageschrift (bis auf die Namen natürlich) und am gleichen Tag eingereicht.
Ich bin bei der Recherche auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11.09.2012 (VI ZB59/11) gestoßen, hier heisst es, wenn ein „identischer Lebenssachverhalt“ vorliegt (und das ist bei einer gemeinsamen Reise meiner Meinung nach der Fall) dürften diese nicht ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen geführt werden. Ich habe also dem Anwalt eine Zwischenverfügung geschickt, dass ich gedenke, ihn in der Kostenfestsetzung so zu behandeln, als sei nur ein Verfahren mit addiertem Streitwert geführt worden.


Die Sache ist zurzeit noch zur Anhörung bei der Gegenseite, ich habe auch den Plan, das ganze wie dem Anwalt schon mitgeteilt, festzusetzen, was dazu führt, dass ich in dem einen Verfahren eine Erinnerung provoziere, in dem anderen eine sofortige Beschwerde. Ich wollte aber hier vorab dennoch mal nachfragen, ob mit dieser Materie irgendwelche Erfahrungswerte vorhanden sind.
Leider bezieht sich dieEntscheidung des BGH auf eine Einstweilige Verfügungssache. Ich bin aber derAnsicht, dass sich eine Anwendbarkeit hier ergeben müsste.
Kann mir jemand etwas dazusagen? Bin ich komplett auf dem falschen Dampfer? Irgendeinen Grund muss es doch geben warum die größeren Rechtsanwaltskanzleien nicht so vorgehen. Wir haben ja ohnehin schon so genug Fluggastrechtsachen, dass wir uns gar nichtmehr davor retten können…

Auf jeden Fall schonmal danke fürs Lesen und einen schönen Resttag :)

Name der GbR ohne Rechtsformzusatz

$
0
0
Guten Morgen :)

Ich habe in einem Grundbuch die Eintragung einer GbR als Eigentümerin in Abteilung I vorliegen. Eingetragen werden soll nun eine Grundschuld.
Ich fragte mich jedoch, als ich die Eintragung in Abt. I sah, ob die Eigentumseintragung so möglich war.

Eingetragen ist die GbR mit ihrem Namen "Grundstücksgesellschaft XY" bestehend aus... allerdings ohne den Rechtsformzusatz GbR o.ä.
Leider finde ich hierzu nichts. In § 15 Abs. 1 Buchst. c) GBV steht lediglich, dass Name und Sitz zusätzlich angegeben werden können. Vom Rechtsformzusatz steht da nichts.
Hat jemand eine Idee bzw. Fundstelle hierzu? Ich überlege im Zweifel nach Rücksprache vAw zu berichtigen, falls notwendig.

seperate not. Anmeldungen von Satzungs- und Vorstandsänderung Verein

$
0
0
Hallo,
mir liegt eine notarielle Anmeldung einer Satzungsänderungvor, daraus ergibt sich, dass nun nicht mehr der Vorsitzendealleinvertretungsberechtigt ist, sondern auch noch der stellvertretendeVorsitzende und der Schatzmeister (nun: alle sind gemeinsam vertretungsberechtigt).Die neuen Vorstandsmitglieder wurden jedoch nicht mit angemeldet. Ich habe eineZwischenverfügung gemacht, weil auch noch andere Sachen gefehlt haben, mit demHinweis, dass die notarielle Anmeldung hinsichtlich der neuenVorstandsmitglieder zu ergänzen ist. Der Notar hat mich nun angerufen und mirgesagt, dass das nicht ginge, erst müsste die Satzungsänderung eingetragenwerden, weil die Satzung erst mit Eintragung wirksam wird. Und dann würde eineneue notarielle Anmeldung für die neuen Vorstandsmitglieder kommen.
Das ist doch aber Quatsch, oder? Das hat bisher niemand sogemacht, es wurden immer gleich die neuen Vorstandsmitglieder mit angemeldet.Für mich klingt das irgendwie nach Abzocke des Vereins, oder liege ich damitfalsch?

Erwerbsvormerkung trotz Vorrangverbots eingetragen

$
0
0
In einem Wohnungsgrundbuch wurden gestern eine Erwerbsvormerkung in Abt. II Nr. 2 und eine Grundschuld in Abteilung III Nr. 1 eingetragen. In der Bewilligung zur Erwerbsvormerkung wurde bestimmt: "Der Vormerkung dürfen nur die bestehenden Globalgrundschulden und die eingetragenen Dienstbarkeiten sowie etwaige auf Verlangen des Erwerbers bestellte Belastungen im Rang vorgehen."

In Abteilung III bestehen außer der gestern eingetragenen Grundschuld keine Belastungen.

In Abteilung II wurde vor ca. einem Jahr eine Rückerwerbsvormerkung für die Stadt eingetragen. Die Rückerwerbsvormerkung wurde noch vor der Teilung nach § 8 WEG an dem Grundstück eingetragen und in das Wohnungsgrundbuch übertragen.

Problem ist, dass der gestern eingetragenen Erwerbsvormerkung nun ein Recht vorgeht, obwohl dies nach der vorgenannten Rangbestimmung nicht sein dürfte. Fraglich ist auch, wie es sich mit der Grundschuld verhält. Evtl. liegt hier eine stillschweigende Verbindung nach § 16 Abs. II GBO vor. Somit hätte auch die Grundschuld nicht eingetragen werden dürfen.

Nun liegt mir ein weiterer Antrag mit dem selben Inhalt eine andere Wohnung betreffend vor, bei dem ich das Problem bemerkt habe.

Was ist zu tun?

BIETE Brandenburg, SUCHE Sachsen-Anhalt

$
0
0
Hallo liebe Gemeinde!

Ich bin Brandenburg eingesetzt und würde gern nach Sachsen-Anhalt wechseln. Dementsprechend suche ich einen Tauschpartner auf diesem Wege.
Ich bitte um zahlreiche Antworten. ;)


LG

Neues Wahlrecht nach BVG-Beschluss

$
0
0
Bisher hatten Personen, für die für alle Angelegenheiten eine Betreuung angeordnet war, kein Wahlrecht.
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten sind jedoch verfassungswidrig:
Pressemitteilung des BVG vom Nr.13/2019 vom 21. Februar 2019
Beschluss vom 29. Januar 2019
2 BvC 62/14
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-013.html
https://www.betreuungslupe.de/wahlrechtsausschluss-fuer-in-allen-angelegenheiten-betreute-11037/

Nach den neuen Wahlgesetzen ist jetzt die Kommunikationsfähigkeit in jedem Einzelfall festzustellen.
https://www.schwaebische.de/sueden/baden-wuerttemberg_artikel,-behinderte-menschen-mit-betreuung-d%C3%BCrfen-w%C3%A4hlen-_arid,11033318.html

Es ist daher zu erwarten, dass die Wahlbehörden bei den Betreuungsgerichten anfragen, wonach sämtliche Personen, für die eine Betreuungbesteht, der Wahlbehörde mitgeteilt werden, damit diese die Kommunikationsfähigkeit in jedem Einzelfall feststellen kann.

Darf der Wahlbehörde diese Auskunft vom Betreuungsgerichterteilt werden ?

Müssen Vergütungsanträge von Berufsbetreuer im Original unterschrieben sein?

$
0
0
Muss ein Vergütungsantrag original unterzeichnet sein oder reicht eine kopierte Unterschrift?

Nacherbfolge nur am Grundbesitz

$
0
0
Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall:

Die Ehegatten haben ein gem. not. Testament errichtet, sich gegenseitig zu Erben eingesetzt.
Bzgl. dem Grundbesitz soll der Überlebende nur Vorerbe sein, für alle sonstigen Vermögenswerte ist ein VorausVM angeordnet.

Der Ehemann ist gestorben. Der Grundbesitz befindet sich nicht mehr im Nachlass.

Ist die Ehefrau damit automatisch Vollerbin?

Löschungsantrag einer Erbengemeinschaft

$
0
0
Moin zusammen,

eine wohl zu simple Frage, als das sie hier schon behandelt wurde: Spricht etwas dagegen (außer die höheren Kosten), wenn jeder Erbe einer Erbengemeinschaft für die Löschung einer Grundchuld einen separaten Löschungsantrag bei seinem Notar beglaubigen lässt oder muss die Erbengemeinschaft zusammen einen einzigen Antrag stellen?

Urlaub des Betreuers

$
0
0
Muss ein Betreuer dem Betreuungsgericht mitteilen, wenn er längere Zeit nicht zu erreichen ist ?
Im vorliegenden Fall war ein ehrenamtlicher Betreuer 3 Wochen nicht erreichbar. Niemand wusste, wo er sich befindet. Zu Beginn dieser 3 Wochen hätte der Betreuer das Vermögensverzeichnis und die Kontosperrvermerke einreichen müssen. Dies wurde 2mal während dieser Frist erfolglos angemahnt.
Weiter musste der Betreute während dieser Frist ins Krankenhaus und wurde operiert.
Das Betreuungsgericht hat den Betreuer im Wege der einstweiligen Anordnung entlassen und einen neuen Betreuer bestellt.
Nachdem der Betreuer nach 3 Wochen von einer Reise zurückgekehrt ist, hat er gegen seine Entlassung Beschwerde eingelegt, mit der Begründung, er müsse dem Betreuungsgericht wohl nicht mitteilen, wenn er verreise. Zu dem Vermögensverzeichnis sei er noch nicht gekommen.
Weiter hat der Betreuer kurz vor seiner Reise den Betreuten in ein anderes 30 km entferntes anderes Heim verbracht, ohne das Betreuungsgericht hiervon zu informieren. Beim bisherigen Heim sind noch Heimkosten von 15.000.--€ rückständig, obwohl der Betreute über ausreichendes Vermögen verfügt. Der Betreuer hat sich darum nicht gekümmert.

Genehmigung für Entgegennahme des Geldes aus Zwangsversteigerung?

$
0
0
Der Betroffene ist Miterbe in einer Erbengemeinschaft. Aus dem zwangsversteigerten Grundstück sollen Zahlungen an den Betroffenen erfolgen. Der Betreuer soll eine entsprechende Genehmigung vorlegen.
Grundsätzlich ist die Annahme der Leistung genehmigungsbedürftig nach § 1812 BGB. Wenn der Betroffene keinen Einwilligungsvorbehalt hat, kann er die Leistung trotzdem nicht selbst annehmen?

Dann müsste ich doch jedes Mal eine Genehmigung brauchen, wenn eine bekannte Stiftung Zahlungen an den Betroffenen leistet?! Oder geht es hier eher um die Erbauseinandersetzung? Ein Erbschein liegt vor (Teilerbschein).
Ich steh auf dem Schlauch!

Reisekosten Abwickler

$
0
0
Fall:

Klägeraus Gerichtsbezirk nimmt sich ein RA am Gerichtsort.
RA verstirbt und alsAbwickler wird RA am dritten Ort bestellt.

Kostenausgleichung.

Der Abwickler macht nunReisekosten geltend von seinem Kanzleisitz.

Die Gegenseite beruft sichauf die Entscheidung des BGH vom 05/2018.

Was sagt ihr? Reisekostenvoll oder beschränkt auf entferntesten Ort im Gerichtsbezirk!

Belastung eines einzelnen Flurstücks mit einem Altenteil

$
0
0
Hallo,

mir liegt ein Antrag auf Eintragung eines Altenteils, nur lastend auf einem Flurstück eines aus 10 Flurstücken bestehenden Grundstücks vor. Das Altenteil beinhaltet ein Wohnungsrecht und eine Reallast. Das zur Belastung angegebene Flurstück ist der Teil, auf dem das Wohngebäude steht.

Ich meine, dass das Altenteil zulasten des Grundstücks zu bestellen ist und die Ausübungsstelle des Wohnungsrechts auf das besagte Flurstück beschränkt ist.

Sehe ich das richtig?

Turnus der Überprüfung

$
0
0
Hallo an Alle!
Ich habe eine allgemeine Frage:
Wie oft und in welchem Turnus macht ihr VKH/PKH Nachzahlungsprüfungen?
Zu Zeiten des alten § 120IV ZPO haben wir in jeder Akte nach 2 Jahren eine neue Erklärung angefordert.
Nach Einführung des § 120a ZPO haben wir angefangen, die Akten in denen wir keine Aussicht auf eine Zahlung gesehen haben, wegzulegen, da die Partei ja nun verpflichtet ist eine Änderung mitzuteilen :)
Nun steigt uns leider der Bezirksrevisor auf´s Dach und sagt, einmal muss immer überprüft werden :oops:, derzeit grübeln wir noch, ob der Bezirksrevisor uns diesbezüglich wirklich anweisen kann.
Daher nun mal die Frage ins Bundesgebiet, wie ihr es so haltet...
Schönen Abend

Einigung § 4 WEG, Notarvollmacht

$
0
0
Hallo zusammen,

mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Unterteilung einer Wohnungseigentumseinheit (Reihenhaus) vor. Aus dem Reihenhaus werden drei Einheiten gebildet. Die Flure zwischen den Geschossen bzw. das Treppenhaus werden Gemeinschaftseigentum, daher ist eine Einigung aller Wohnungseigentümer in Auflassungsform (Einigung bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Beteiligten vor einem Notar) erforderlich, §§ 873, 925 BGB. Die Teilungserklärung wurde unter Mitwirkung aller Wohnungseigentümer geändert. Diese Urkunde musste ich beanstanden, weil Räume vergessen wurden. Ein Kellerraum wurde in der Abgeschlossenheitsbescheinigung als abgeschlossen ausgewiesen und im Aufteilungsplan mit einer Nummer versehen, jedoch in der Teilungserklärung nicht zum Sondereigentum erklärt. Ebenso verhielt es sich mit zwei Gartenhäusern.

Der Notar reicht nun eine Eigenurkunde ein, in der er die Aufteilung ändert (Kellerraum und Gartenhäuser werden mit SE verbunden). Er fasst die Aufteilung insgesamt neu und wiederholt die Einigung. Er nimmt Bezug auf die Vollmacht in der Änderung zur Teilungserklärung, die lautet:
„Der Notar wird mit dem Vollzug der Urkunde beauftragt. Er kann alle Anträge aus dieser Urkunde auch einzeln oder getrennt stellen, berichtigen, ergänzen oder zurücknehmen, sowie alle Erklärungen abgeben und entgegennehmen, die zum Vollzug der Urkunde notwendig oder zweckdienlich werden.“

Ich stelle mir die Frage, ob die Eigenurkunde durch den Notar erstellt werden darf. Gilt für die Einigung nach § 4 WEG auch, dass dem Notar keine „Auflassungsvollmacht“ erteilt werden darf? Habe ich hier auch ein Problem mit § 181 BGB?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Vertretung AG - Vollmacht durch Vorstand - Form

$
0
0
Aufgrund eines Kaufvertrags wurde eine AV für eine AG ins Grundbuch eingetragen. Die AV soll nun wieder gelöscht werden, weil der Vertrag offenbar nicht zum Endvollzug gelangt ist, die entsprechende Bewilligung der AG ist im ursprünglichen Kaufvertrag bereits enthalten.

Vertreten wurde die AG bei der Beurkundung des Kaufvertrags durch A, der aufgrund Vollmacht für die AG gehandelt hat. Die Vollmacht wurde offensichtlich privatschriftlich verfasst, sie wurde nicht notariell beurkundet. Sie wurde am 19.05.2015 erteilt durch B als Vorstand der AG, dessen Unterschrift lediglich notariell beglaubigt wurde. Es sind auch keinerlei Vertretungsverhältnisse durch den Notar bescheinigt. B wurde jedoch erst am 22.05.2015 als Vorstand ins Register eingetragen. Dazu hab ich bereits gefunden, dass die Eintragung ins Register nur deklaratorisch ist, das sollte also zumindest passen. Weiter hab ich noch eine formlose Niederschrift über die Aufsichtsratssitzung der AG vom 19.05.2015, in der B als Vorstand bestellt wurde. Es sind jedoch keinerlei Unterschriften beglaubigt oder Vertretungsverhältnisse geprüft.

Irgendwie hab ich ein komisches Gefühl, reicht dieses formlose Protokoll über die Vorstandsbestellung aus? Oder brauch ich da nicht auch die Form des § 29 GBO als formgerechten Nachweis, dass B wirksam als Vorstand bestellt wurde und sodann die Vollmacht erteilen konnte?

Genehmigung gerichtlicher Vergleich

$
0
0
Ein ziemlich blöder Fall: Betroffener wird auf Räumung der Wohnung verklagt (Betroffener empfängt Besucher aus dem Obdachlosenmilieu, lärmt, streitet rum, ist hygienisch nicht einwandfrei).

Betroffener verpflichtet sich im Gerichtstermin, die Wohnung binnen 10 Monaten herauszugeben. Bis dahin "darf" er dort wohnen bleiben. Vergleich soll nur wirksam werden, wenn die Genehmigung des Betreuungsgerichtes vorliegt. Der Betreuer erklärt: Betroffener hat den Vergleich selbst abgeschlossen. Laut Betreuer besteht eine gute Chance, diesen konkreten Prozess zu gewinnen. Allerdings werden voraussichtlich weitere Prozesse folgen, weil immer wieder neue Probleme auftauchen.

Genehmige ich jetzt oder nicht? Ob der Betroffene wirklich gf ist, ist nicht sicher. Betreuer war im Termin dabei. Er hätte den Vergleich von sich aus nicht abgeschlossen, das geschah auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen.

Verfahrenspflegschaft bei Immobilenverkauf

$
0
0
Hallo,

als gesetzlicher Betreuer werde ich manchmal auch mit Verfahrenspflegschaften betraut; vorwiegend bei Immobilienverkäufen durch d. Betreuer.
Der Aufgabenbereich wird dann i.d.R. als "Stellungnahme zum notariellen Kaufvertrag" bezeichnet.
Bisher waren die betr. Fälle relativ einfach zu beurteilen, da die Verkäufe zwecks Finanzierung von Heimkosten notwendig und die Verkaufserlöse angemessen erschienen.
Gemäß der mir vorliegenden Fachliteratur gehen die betr. Stellungnahmen der Verfahrenspfleger immer mit einer Entscheidung einher. Entweder einem Verkauf wird zugestimmt oder er wird abgelehnt. Solche klare Aussagen sind m.E. aber als Verfahrenspfleger nicht immer ohne Bedenken zu treffen, da - aus Sicht d. Betreuten - oftmals keine Entscheidung ohne ein "aber" möglich ist und ich als Verfahrenspfleger in meiner Stellungnahme dann lediglich eine Abwägung von Pro und Contra vornehmen kann. Oder geht man als Rechtspfleger hinsichtlich der Entscheidung über eine Genehmigung davon aus, dass der Verfahrenspfleger immer eine klare Zu- oder Absage erteilt? Letztendlich entscheidet doch das Gericht.
mfg

Verfahrenspflegschaft bei Immobilienverkauf

$
0
0
Hallo,

als gesetzlicher Betreuer werde ich manchmal auch mit Verfahrenspflegschaften betraut; vorwiegend bei Immobilienverkäufen durch d. Betreuer.
Der Aufgabenbereich wird dann i.d.R. als "Stellungnahme zum notariellen Kaufvertrag" bezeichnet.
Bisher waren die betr. Fälle relativ einfach zu beurteilen, da die Verkäufe zwecks Finanzierung von Heimkosten notwendig und die Verkaufserlöse angemessen erschienen.
Gemäß der mir vorliegenden Fachliteratur gehen die betr. Stellungnahmen der Verfahrenspfleger immer mit einer Entscheidung einher. Entweder einem Verkauf wird zugestimmt oder er wird abgelehnt. Solche klare Aussagen sind m.E. aber als Verfahrenspfleger nicht immer ohne Bedenken zu treffen, da - aus Sicht d. Betreuten - oftmals keine Entscheidung ohne ein "aber" möglich ist und ich als Verfahrenspfleger in meiner Stellungnahme dann lediglich eine Abwägung von Pro und Contra vornehmen kann. Oder geht man als Rechtspfleger hinsichtlich der Entscheidung über eine Genehmigung davon aus, dass der Verfahrenspfleger immer eine klare Zu- oder Absage erteilt? Letztendlich entscheidet doch das Gericht.
mfg

Verzugszinsen auf Alt-Masseverbindlichkeiten während MUZ?

$
0
0
Werte Foristinnen und Foristen!

Mich treibt mal wieder die Frage um, ob ab Anzeige der Masseunzulänglichkeit bis zu deren Behebung noch Verzugszinsen auf die (Alt-)Masseverbindlichkeiten anfallen.

Der BGH hat sich dazu meines Wissens noch nicht geäußert und bislang nur für den Fall eines vorübergehenden Zahlungsverbotes angenommen, dass Verzugszinsansprüche bestehen (Urt. v. 12.03.2013 − XI ZR 227/12, Rn. 13ff.).

Die InsO-Kommentare gehen meist stillschweigend und begründungsarm von einer Verzinslichkeit aus, wobei die Zinsen ebenfalls Alt-Masseverbindlichkeiten sein und z.T. analog § 39 InsO im Nachrang stehen sollen. Letzte inhaltliche Stellungnahmen stammen aus dem Jahr 2013 (pro: Hees/Stange, ZIP 2013, 1206; contra: Jansen, NZI 2013, 774). Das Forum ist zu dieser Frage auch verdächtig still: Def sagt "Ja, ich will". Schneider war 2016 noch keine Rechtsprechung bekannt. Schließlich haben die zu dieser Frage anonym befragten BGH-Richter nur mit den Schultern gezuckt.

Habt Ihr schon Erfahrungen sammeln können/müssen? Gibt es vielleicht inzwischen Rechtsprechung in den Instanzen, aus der man zu dieser Frage Honig saugen kann?

Vielen Dank fürs Mitdenken!
Viewing all 29754 articles
Browse latest View live
<script src="https://jsc.adskeeper.com/r/s/rssing.com.1596347.js" async> </script>