Ich habe hier häufiger HL-Anträge von Altenheimen, deren Bewohner verstorben sind und wo noch Wertgegenstände oder Gelder vorhanden sind. Bei einigen Bewohnern waren Angehörige bekannt, die sich aber nicht um den Nachlass gekümmert haben. Die Bewohner sind vor ein paar Jahren, 2 oder mehr, verstorben.
Bisher habe ich in diesen Fällen die Hinterlegung angenommen, da für mich ein Grund des § 372 BGB vorlag. Jetzt habe ich eine Akte als Beiakte zu einer HL-Sache bekommen, in der meine Kollegin die Annahme abgelehnt hat, da Erben vorhanden seien.
Wie macht Ihr das in solchen Fällen? Solange kein Erbschein vorliegt ist die Nachfolge doch nicht gesichert, oder?
Außerdem scheinen sich die möglichen Erben ja nicht um den Nachlass gekümmert zu haben, da sie sich sonst ziemlich sicher mit dem Altenheim in Verbindung gesetzt hätten. Ein Erbschein wurde nicht beantragt, not. Testament liegt auch nicht vor.
Die erste Hinterlegung wurde seinerzeit vom Betreuer und von der Bank beantragt. Durch die HL-Abt. wurden die Bank angeschrieben und über die möglichen Erben informiert.
Bisher habe ich in diesen Fällen die Hinterlegung angenommen, da für mich ein Grund des § 372 BGB vorlag. Jetzt habe ich eine Akte als Beiakte zu einer HL-Sache bekommen, in der meine Kollegin die Annahme abgelehnt hat, da Erben vorhanden seien.
Wie macht Ihr das in solchen Fällen? Solange kein Erbschein vorliegt ist die Nachfolge doch nicht gesichert, oder?
Außerdem scheinen sich die möglichen Erben ja nicht um den Nachlass gekümmert zu haben, da sie sich sonst ziemlich sicher mit dem Altenheim in Verbindung gesetzt hätten. Ein Erbschein wurde nicht beantragt, not. Testament liegt auch nicht vor.
Die erste Hinterlegung wurde seinerzeit vom Betreuer und von der Bank beantragt. Durch die HL-Abt. wurden die Bank angeschrieben und über die möglichen Erben informiert.