Ich habe einen Antrag auf Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung bzgl. der Übertragung von Schiffsanteilen vorliegen.
Die Großmutter möchte Ihren Enkeln im Wege der vorweggenommenen Erfolge Anteile an einer Schiffsbeteiligungsgesellschaft übertragen. Die Kindeseltern stellen den Antrag und legen einen Entwurf eines Schenkungsvertrags (nicht notariell beurkundet) vor. Sie beantragen gleichzeitig ihre Kinder vertreten zu dürfen.
In dem Schenkungsvertrag heißt es:
§ 1 Schenkungsgegenstand
Der Schenker überträgt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge eine Kommantditeinlage an ..... im Nennwert von 25.000 DM. Der Beschenkte nimmt die Schenkung mit Zustimmung seiner Eltern an.
§ 2 Vollzug
Die Schenkung wird vollzogen durch Vorlage dieses Schenkungsvertrags bei unter § 1 genannter Schiffsbeteiligungsgesellschaft und anschließender Umschreibung der Kommanditeinlage durch die Schiffsbeteiligungsgesellschaft im Nennwert von 25.000 DM auf die Beschenkte.
§ 3 Änderungen, Ergänzungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Wie gehe ich vor? Hatte diesen Fall schonmal jemand? Was für Unterlagen muss ich anfordern?
Meiner Meinung bedarf der Schenkungsvertrag der familiengerichtlichen Genehmigung. Ebenso müsste ein Ergänzungspfleger bestellt werden. Wie seht ihr das? :gruebel::gruebel:
Die Großmutter möchte Ihren Enkeln im Wege der vorweggenommenen Erfolge Anteile an einer Schiffsbeteiligungsgesellschaft übertragen. Die Kindeseltern stellen den Antrag und legen einen Entwurf eines Schenkungsvertrags (nicht notariell beurkundet) vor. Sie beantragen gleichzeitig ihre Kinder vertreten zu dürfen.
In dem Schenkungsvertrag heißt es:
§ 1 Schenkungsgegenstand
Der Schenker überträgt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge eine Kommantditeinlage an ..... im Nennwert von 25.000 DM. Der Beschenkte nimmt die Schenkung mit Zustimmung seiner Eltern an.
§ 2 Vollzug
Die Schenkung wird vollzogen durch Vorlage dieses Schenkungsvertrags bei unter § 1 genannter Schiffsbeteiligungsgesellschaft und anschließender Umschreibung der Kommanditeinlage durch die Schiffsbeteiligungsgesellschaft im Nennwert von 25.000 DM auf die Beschenkte.
§ 3 Änderungen, Ergänzungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Wie gehe ich vor? Hatte diesen Fall schonmal jemand? Was für Unterlagen muss ich anfordern?
Meiner Meinung bedarf der Schenkungsvertrag der familiengerichtlichen Genehmigung. Ebenso müsste ein Ergänzungspfleger bestellt werden. Wie seht ihr das? :gruebel::gruebel: