Quantcast
Channel: rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger
Viewing all 29754 articles
Browse latest View live

fam.gerichtl. Genehmigung (Schiffsbeteiligung)

$
0
0
Ich habe einen Antrag auf Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung bzgl. der Übertragung von Schiffsanteilen vorliegen.

Die Großmutter möchte Ihren Enkeln im Wege der vorweggenommenen Erfolge Anteile an einer Schiffsbeteiligungsgesellschaft übertragen. Die Kindeseltern stellen den Antrag und legen einen Entwurf eines Schenkungsvertrags (nicht notariell beurkundet) vor. Sie beantragen gleichzeitig ihre Kinder vertreten zu dürfen.

In dem Schenkungsvertrag heißt es:
§ 1 Schenkungsgegenstand
Der Schenker überträgt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge eine Kommantditeinlage an ..... im Nennwert von 25.000 DM. Der Beschenkte nimmt die Schenkung mit Zustimmung seiner Eltern an.

§ 2 Vollzug
Die Schenkung wird vollzogen durch Vorlage dieses Schenkungsvertrags bei unter § 1 genannter Schiffsbeteiligungsgesellschaft und anschließender Umschreibung der Kommanditeinlage durch die Schiffsbeteiligungsgesellschaft im Nennwert von 25.000 DM auf die Beschenkte.

§ 3 Änderungen, Ergänzungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung dieser Schriftformklausel.


Wie gehe ich vor? Hatte diesen Fall schonmal jemand? Was für Unterlagen muss ich anfordern?

Meiner Meinung bedarf der Schenkungsvertrag der familiengerichtlichen Genehmigung. Ebenso müsste ein Ergänzungspfleger bestellt werden. Wie seht ihr das? :gruebel::gruebel:

Insolvenzvemerk im Nachlassinsolvenzverfahren

$
0
0
Folgende Praxisfrage:

In einem Nachlassinsolvenzverfahren habe ich das GBA ersucht, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einzutragen. Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses (über die Nachlassinsolvenz) war beigefügt.

Nun möchte das GBA, dass ich mein Ersuchen dahingehend ergänze, dass die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens einzutragen ist.
Wie seht Ihr das? Muss ich mein Ersuchen konkretisieren?:gruebel:

Muss ich mit einem Berufsbetreuer über dessen Rechtsanwalt korrespondieren?

$
0
0
Hallo Allerseits,

ich bin einer Berufsbetreuerin mehrmals in ähnlichen Zusammenhang auf die Füße getreten, da ich mit der Art und Weise, wie sie immer die gleiche Firma mit bestimmten Aufträgen versah, unangemessen erscheint.
Statt meine Anfragen zu beantworten und meiner Bitte, mit mir einen Besprechungstermin zu vereinbaren, um die künftige Vorgehensweise zu regeln, zu folgen, erhielt ich "zur Versachlichung" Antwortschreiben ihres Rechtsanwaltes (und das noch nicht mal vollständig oder befriedigend). Es geht hier nicht um die Vertretung aufgrund einer Ordnungsmaßnahme oder einer ablehnenden Entscheidung!:mad:
Kann ein Berufsbetreuer tatsächlich einen Anwalt damit beauftragen, seine Informationspflicht gegenüber dem Betreuungsgericht zu erfüllen?
Wo soll das enden? Ich habe eigentlich ein sehr gutes Verhältnis zu unseren Betreuern und bin immer gesprächsbereit.
Der Ladung zu einem Besprechungstermin ist sie nicht gefolgt, ohne sich zu entschuldigen. Nur der Anwalt hatte sich entschuldigt. Ein Zwangsgeld kann nach § 33 FamFG nur verhängt werden, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet war. War`s von mir natürlicht, beim Besprechungstermin ist ja wohl klar, dass die einzige Geladene auch selbst kommen muss.
Die Frage der grundsätzlichen Eignung der Betreuerin brauche ich mit der zuständigen Dezernentin hier gar nicht erst besprechen! :(#

Ich frage mich aber wirklich, ob ich den Anwalt hier überhaupt berücksichtigen muss.

Problem: WEG/Buchung/Gesamtgrundschuld/ggE?

$
0
0
Es fing alles mit der unschuldigen Bitte um eine unbeglaubigte Grundbuchabschrift an für Grundbuch A.Ein Bevollmächtigter der Bank xx wollte eine Grundbuchabschrift von Grundbuch A Eigentümer Mutter und Sohn.Grundbuch A wurde in den 80er Jahren nach WEG geteilt. Grundschuld 1 (Brief)war von 79 und wurde denke ich Gesamtrecht.Die Krux ist die, dass die Einheiten in einem Folianten gebucht geblieben sind.2001 wurde Grundschuld 2 am gemeinschaftlichen Grundbuch A bestellt (Anmerkung: +Anregung, dass man 2 Grundbücher bildet)Eigentum GB war: Mutter/Vater 1/2, Sohn 1/2.2006 hat man dan Wohnungseigentumsgrundbücher daraus gemacht.GB AA : Eigentümer der SohnGB AB: Eigentümer die ElternMan hat die Lasten mitübertragen und bei Grundschuld 1 und 2 keinen Mithaftvermerk gemacht (Verfügung spricht nur, dass Belastungen übertragen wurden).GB AB wurde mittlerweile vererbt bzw. verschenkt. die Grundschulden wurden mitübernommen.Der Bevollmächtigte der Bank bentragte nach dem alten Stand, weswegen ich vermute, dass die von der GesamtGS ausgehen.Was halten Ihr von der Sache?:gruebel:

Zurückweisungsbeschluss

$
0
0
Hallo,

ich stehe mal wieder total auf dem Schlauch :(

Ich möchte einen Antrag nach §1618 BGB zurückweisen, da die Voraussetzungen überhaupt nicht vorliegen.

Jetzt frage ich mich, muss unter meinen Zurückweisungsbeschluss eigentlich eine Rechtsmittelbelehrung??

Schon mal vielen Dank für eure Antworten.

testamentarische EF, wer erbt?

$
0
0
Schönen guten Tag,

ich hab ein Einzeltestament mit folgender Erbeinsetzung liegen:

1. Hinsichtlich meines Erbanteils in der Erbengemeinschaft XY setze ich meinen Nachbarn (N) ein.

2. Meine übrigen persönlichen Sachen soll mein Ehemann erben.

__________________

Der Ehemann ist vorverstorben.
Die Erben der 1. Ordnung haben das Erbe ausgeschlagen.

Hohes Barvermögen ist nicht vorhanden, wer weiß obs für die Beerdigung reicht. Die Erblasserin lebte zuletzt im Pflegeheim.

In der Erbengemeinschaft XY geht es um ein Grundstück, diese Erbengemeinschaft ist sich seit Jahren nicht einig. Der im Testament eingesetzte Nachbar N hat schon lange Interesse, dieses Grundstück zu erwerben. Mit der Annahme der Erbschaft ist er nun selbst Mitglied dieser Erbengemeinschaft XY und könnte die Teilungsversteigerung beantragen. Die Tochter der Erblasserin sagte mir selbst, sie wolle sich mit diesem Grundstücksanteil nicht belasten, daher hätte ihre Mutter wohl den N eingesetzt, der darauf "ganz scharf" wäre.

Sodele, der N will jetzt den Erbschein beantragen. Da der testamentarische Erbe (Ehemann) vorverstorben ist und die gesetzlichen Erben der 1. Ordnung alle ausgeschlagen haben, ist es okay, wenn ich den Antrag N. als Alleinerbe aufnehme?
Was ist mit den Geschwistern der Erblasserin, sind diese als gesetzliche Erben noch hinzuzuziehen oder mache ich einfach mit N als Alleinerbe den Sack zu?

(Die Geschwister der EL'in müsste ich nämlich noch ermitteln)

Grüße Döner

gesetzliche EF 2. Ordnung und Ausschlagung

$
0
0
Schönen guten Nachmittag,

ich hab gleich noch eine Frage:

Der Erblasser EL ist kinderlos verstorben. Er hinterlässt seine Ehefrau F.

Ein Testament ist nicht vorhanden.

Die gesetzliche Erbfolge gestaltet sich ja nun so, dass im Falle des Zugewinn die Ehefrau 3/4 erbt und sich das übrige 1/4 zu je 1/8 auf die Eltern des EL aufteilt. Der Vater von EL ist vorverstorben und hinterlässt diverse Kinder, die sich nicht alle untereinander kennen und die noch ermittelt werden müssen.

Da mir die F leid tut, werde ich sie soweit ich kann bei der Ermittlung unterstützen, nun meine Frage, eine Halbschwester des EL ist bekannt, ich würde die jetzt offiziell anschreiben und sie über die Miterbschaft unterrichten, sie gleichzeitig über ihr Ausschlagungsrecht belehren und damit die Ausschlagungsfrist in Gang setzen. Angenommen sie schlägt aus, wem wächst dann ihr Erbteil an? Den übrigen Geschwistern oder der Ehefrau?

Grüße Döner

unerlaubte vorsätzliche Handlung

$
0
0
ZurVerwertung und Verteilung der Insolvenzmasse ist angeordnet worden,das Fahrzeug der Schuldnerin nicht zu verwerten, statt dessen solldie Schuldnerin einen Betrag von 600 Euro zahlen.


Daes es sich bei unserer Forderung um unerlaubte vorsätzliche Handlunghandelt, haben wir den Gerichtsvollzieher beauftragt das Fahrzeug zuvollstrecken. Daraufhin schreibt der Gerichtsvollzieher dass dieZwangsvollstreckung eingestellt wird, da ein Insolvenzverfahreneröffnet wurde. Bei einer unerlaubten vorsätzlichen Handlung müsstedoch eine Vollstreckung möglich sein oder?

Zuweisung zum Gericht/zur Staatsanaltschaft

$
0
0
Erstmal ein Hallo an alle Rechtspfleger und Rechtspflegeanwärter! Ich werde ab 1. September das Studium in Schwetzingen beginnen. Im 2. Abschnitt des Studiums muss man ja an einem Gericht oder an einer Staatsanwaltschaft arbeiten und wird dabei während des 1. Abschnitts irgendwohin zugeteilt. Kann man sich denn dabei so ein wenig aussuchen, wohin man dort zugeteilt wird? Oder hat man da als Student keinerlei Einfluss drauf?
MFG

Erforderlichkeit eines Rechtshilfeersuches beim Erbscheinsantrag

$
0
0
Hallo!
Folgendes Problem: Eine Miterbin kam heute mit Testament und Eröffnungsniederschrift in unsere Geschäftstelle und wollte einen Erbscheinantrag aufnehmen lassen.
Das Nachlassverfahren wird in Düsseldorf durchgeführt, die Erbin wohnt in Bayern und wollte beim Wohnsitzgericht den Antrag stellen.
Uns liegt kein Rechtshilfeersuchen aus Düsseldorf vor, Düsseldorf weigert sich auch, eine Akte zu schicken. Dies sei nicht erforderlich und der Sache nach auch nicht förderlich.
Ohne Akte wird bei uns aber (ich finde zu Recht) kein Erbscheinsantrag mit eV aufgenommen. Kann mir jemand weiterhelfen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage wir eine Rechtshilfeersuchen benötigen ?!?

Vielen Dank schon mal!

Wirksamkeit Entlassung Vormund bei Wechsel

$
0
0
Hallo!

Ich möchte einen Verein als Vormund entlassen & dafür einen Berufsvormund bestellen. Mit einer Beschwerde gegen die Auswahl der Person ist zu rechnen, da eigentlich die Pflegeperson Vormund werden will, diese m.E. jedoch nicht geeignet ist. Das Amt des Berufsvormunds beginnt ja mit der Verpflichtung aber wann endet die Vormundschaft durch den Verein? mit Bekanntgabe? Was ist in der Zwischenzeit? Kann ich in Anbetracht der zu erwartenden Beschwerde mit der Verpflichtung bis rechtskraft warten und anordnen, dass der Verein die Vormundschaft bis dahin weiterführt?
Gibt es ggf. eine entsprechende Vorschrift die ich übersehe?

Freihändige Veräußerung und Belastungsvollmacht

$
0
0
Umfasst die Vertretungsmacht des gem. § 313 InsO bestellten Treuhänders die Erteilung eines Belastungsvollmacht? In Ausführung der Vollmacht soll eine Grundschuld eingetragen werden. In unserem armen Gericht stehen InsO-Kommentare nicht zur Verfügung

Vollmacht erloschen durch Tod des Bevollmächtigten?

$
0
0
Es soll einer Grundschuld der Vorrang vor einem Nießbrauchrecht eingeräumt werden. Die Nießbraucherin (lebt noch) hat ihrem Ehemann eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt. Für den Fall, dass der Ehemann verhindert sein sollte oder sich weigern sollte, die Verantwortung zu übernehmen, soll an seiner Stelle jeweils eine der Töchter handeln dürfen.
Der Ehemann ist verstorben und es tritt zwecks Einräumung der Vollmacht eine der Töchter auf.

Meines Erachtens ist die Vollmacht durch Tod des Bevollmächtigten erloschen, § 168 BGB.
Den Begriff der Verhinderung kenne ich nur aus dem Betreuungsrecht (rechtliche und tatsächliche Verhinderung) und würde diesen eigentlich nicht auf den Tod einer Person anwenden wollen.

Leider habe ich zu meinem Bauchgefühl keine Rechtsprechung und nichts im Kommentar gefunden. Vielleicht kann jemand helfen?

Kündigung Mietvertrag durch Nachlassgericht...

$
0
0
:eek: Ähm. Ich bin gerade sprachlos. Habe eine Nachlassakte eines Berliner Amtsgerichts. Nachlass überschuldet, keine Nachlasspflegschaft wegen fehlender liquider Mittel. Vermieter fragt nach Erben. Bei mir läuft noch das Genehmigunsgverfahren, d.h. noch haben nicht alle Erben wirksam ausgeschlagen und da findet sich doch ein Beschluss des Amtsgericht mit- ich zitiere :"Das Nachlassgericht als Vertreter der unbekannten Erben kündigt hiermit das Mietverhältnis über die Wohnung der Erblassers." :eek::confused::confused::confused:

So! Ich wusste noch gar nicht, dass das Gericht die unbekannten Erben vertritt. Das ist ein Scherz, oder? Das macht doch keiner sonst, oder? Ich meine die Frage ganz ernst: das geht doch so nicht?? Es kann ja sein, dass ich was verpasst habe.

Möglich, nur Gerichtskosten festsetzen zu lassen?

$
0
0
In einer Verkehrsunfallsache hat die Beklagte die Klageforderung und auch die gerichtlichen Anwaltsgebühren des Klägers (Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Auslagen, USt) während des Rechtsstreits komplett gezahlt. Daraufhin hat der Kläger den Rechtsstreit für erledigt erklärt und beantragt, der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. Dies ist auch geschehen.

Der Kläger beantragt nun, seine Kosten gegen die Beklagte gem. § 104 ZPO festsetzen zu lassen und zwar nur die Gerichtskosten.

Hinweis des Gerichts: Antrag sei unvollständig. :gruebel:

Müssen die Rechtsanwaltsgebühren auch festgesetzt werden, obwohl diese bereits erstattet wurden? Das halte ich für merkwürdig, weil ich hierfür keinen Titel benötige.

Beschwerde Nebenklage

$
0
0
Hallo,

wir haben wir einen Mandanten die Zulassung als Nebenkläger beantragt, was abgelehnt wurde. Gegen diesen Beschluss haben wir Beschwerde eingelegt. Dem wurde stattgegeben, der Mandant ist jetzt Nebenkläger und die Staatskasse trägt die Kosten und notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers.

Aber durch die Beschwerde entstehen doch keine eigenen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers, sondern es entstehen doch nur die "normalen" Verteidigergebühren oder sehe ich das falsch? Was kann ich denn jetzt zur Festsetzung beantragen?

Danke
Osterhase

Erwerber sind Schweizer - Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses

$
0
0
Hallo zusammen,

die Erwerber eines Grundstücks sind Schweizer. Die notarielle
Urkunde beinhaltet seitens der Erwerber eine Erklärung dahin-
gehend, dass für die güterrechtlichen Wirkungen ihrer Ehe in An-
sehung des nachfolgend aungeführten Grundbesitzes mit sofor-
tiger Wirkung das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar
in Form des derzeit geltenden gesetzlichen Güterstandes gewählt wird.
Hinsichtlich der Eintragung kein Problem. Ich hätte nur gerne gewußt,
ob die Eigentumsumschreibung auch ohne das Treffen einer Rechts-
wahl möglich gewesen wäre?
Vielen Dank!

Neue Abgeschlossenheitsbescheinigung notwendig?

$
0
0
Hallo zusammen,

heute habe ich nur komische Sachen..:cool: Und jetzt steh ich auch noch dermaßen auf dem Schlauch..
na ja, auf jeden Fall hab ich gerade eine 8-er Aufteilung bekommen bei der vor der Aufteilung selbst erstmal soviele Vereinigungen und Zubuchungen beantragt werden, dass hinterher im Grundbuch 2 Flurstücke "mehr" stehen als in der Abgeschlossenheitbescheinigung und im ATP. Diese stimmen jetzt ja nicht (mehr) mit dem GB überein - brauche ich da eine neue?:gruebel:
Danke schonmal für die Hilfe!

not. Testament und Erbverzicht

$
0
0
Guten Tag in die Runde,

mir liegt vor ein Antrag auf Berichtigung des Grundbuches aufgrund Versterben der Eigentümerin.
Antragstellerin ist Tochter A der Verstorbenen. Tochter A beantragt, als Alleineigentümerin in das Grundbuch eingetragen zu werden.

Es existiert ein notarielles Testament, in dem die Erblasserin ihre Töchter A und B als Erben zu gleichen Teilen eingesetzt hat. In ihrem Antrag verweist Tochter A auf die Nachlassakten des hiesigen Nachlassgerichts. Nach Beiziehung der Nachlassakte entdecke ich eine beglaubigte Fotokopie einer notariellen Urkunde und stelle fest, dass Tochter B in dieser Urkunde auf "sämtliche Erb-, Erbersatz-, Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche verzichtet hat. Ich stelle mir nun die Frage, ob ich einen Erbschein verlangen kann/ muss. Den Erbverzicht nur aufgrund der in der Nachlassakte vorhandene beglaubigten Kopie anzuerkennen, halte ich für sehr zweifelhaft. In der Literatur und auch in den gängigen Infoportalen bin ich aber leider auch nach intensiver Suche nicht fündig geworden.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen? :gruebel:

Rang oder nicht Rang, dass ist hier die Frage

$
0
0
Ich habe einen Antrag auf Eintragung einer Grundschuld,eingegangen am 15.04. und ein Ersuchen auf Eintragung desZwangsversteigerungsvermerks, eingegangen am 22.04. Die Grundschuld kannaufgrund eines Mangels noch nicht eingetragen werden.
Ich Frage mich jetzt, ob das ein Fall des § 17 GBO ist.
MeinVersteigerungskollege meint nein, ich meine doch.

Zwar ist für die Frage, ob das Recht infolge derBeschlagnahme dem betr. Gl. ggü. unwirksam ist der Tag des Eingang beim GBAmaßgeblich aber dokumentiere ich Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit nicht durch dieReihenfolge der Eintragung?
Wie seht ihr das?
Viewing all 29754 articles
Browse latest View live


<script src="https://jsc.adskeeper.com/r/s/rssing.com.1596347.js" async> </script>