Ein Notariat -Nachlassgericht- in Baden-Württemberg.
A hat in einem notariell beurkundeten Testament B zur Alleinerbin eingesetzt.
Gesetzliche Erben der ersten und zweiten Ordnung sind nicht vorhanden.
Die geseztlichen Erben der dritten Ordnung sind bisher nicht ermittelt. Die Geburtsdaten der Großeltern der Erblasserin dürften Mitte des neunzehnten Jahrhunderts liegen. Eine Ermittlung wäre demnach relativ schwierig und zeitaufwändig. Allerdings geht es hier nicht um ein eventuelles Pflichtteilsrecht sondern um das Erbrecht der gesetzlichen Erben überhaupt. Über den Umfang des Nachlasses ist mir bislang nichts bekannt.
Sind die gesetzlichen Erben der dritten Ordnung von dem Erbfall durch Übersendung der Eröffnungsniederschrift mit Testament in Kenntnis zu setzen?
A hat in einem notariell beurkundeten Testament B zur Alleinerbin eingesetzt.
Gesetzliche Erben der ersten und zweiten Ordnung sind nicht vorhanden.
Die geseztlichen Erben der dritten Ordnung sind bisher nicht ermittelt. Die Geburtsdaten der Großeltern der Erblasserin dürften Mitte des neunzehnten Jahrhunderts liegen. Eine Ermittlung wäre demnach relativ schwierig und zeitaufwändig. Allerdings geht es hier nicht um ein eventuelles Pflichtteilsrecht sondern um das Erbrecht der gesetzlichen Erben überhaupt. Über den Umfang des Nachlasses ist mir bislang nichts bekannt.
Sind die gesetzlichen Erben der dritten Ordnung von dem Erbfall durch Übersendung der Eröffnungsniederschrift mit Testament in Kenntnis zu setzen?