Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir helfen bei folgender Frage zu Antrag auf Kostenausgleichung: Normales Gerichtsverfahren mit Termin, einfache Streitgenossenschaft auf Beklagtenseite (B1 und B2), Gegenstandswert 10.000 EUR (B1: 1.000 EUR, B2 9.000). Wir sind RA von B1. Muss ich RA-Gebühren beim Gegenstandswert von 1.000 EUR ansetzen oder geht auch 10.000 EUR?
Vielen Dank,
eure Nulpe
vielleicht könnt ihr mir helfen bei folgender Frage zu Antrag auf Kostenausgleichung: Normales Gerichtsverfahren mit Termin, einfache Streitgenossenschaft auf Beklagtenseite (B1 und B2), Gegenstandswert 10.000 EUR (B1: 1.000 EUR, B2 9.000). Wir sind RA von B1. Muss ich RA-Gebühren beim Gegenstandswert von 1.000 EUR ansetzen oder geht auch 10.000 EUR?
Vielen Dank,
eure Nulpe