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RVG bei einfacher Streitgenossenschaft

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Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir helfen bei folgender Frage zu Antrag auf Kostenausgleichung: Normales Gerichtsverfahren mit Termin, einfache Streitgenossenschaft auf Beklagtenseite (B1 und B2), Gegenstandswert 10.000 EUR (B1: 1.000 EUR, B2 9.000). Wir sind RA von B1. Muss ich RA-Gebühren beim Gegenstandswert von 1.000 EUR ansetzen oder geht auch 10.000 EUR?
Vielen Dank,
eure Nulpe

Verwalterzustimmung bei Vermächtniserfüllung an verwandten Vermächtnisnehmer

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Hallo,
hab zwar einen ähnlichen, aber nicht diesen, Fall im Forum gefunden.

Deshalb hier meine Frage.

Erblasser war Eigentümer einer Eigentumswohnung. In der Teilungserklärung wurde eine Veräußerungszustimmung durch den Verwalter vorgesehen. Ausnahme u.a. Verwandte in gerader Linie.

Der Erblasser wurde beerbt durch seine beiden Töchter. Eine der Töchter erhält vermächtnisweise die Eigentumswohnung. Sie ist Testamentsvollstreckerin mit der Aufgabe, das Vermächtnis zu erfüllen.

Es wird ein Vermächtniserfüllungsvertrag beurkundet, durch den TV und den Vermächtnisnehmer. Die Eigentumswohnung wird aufgelassen. Die Vermächtnisnehmerin ist die Tochter des eingetragenen Eigentümers (=Erblasser).

Nunmehr (vor Eigentumsumschreibung) möchte die Vermächtnisnehmerin die Eigentumswohnung ihrem Sohn schenken. Es wird ein Schenkungsvertrag zwischen der Vermächtnisnehmerin und dem Beschenkten (Sohn der Vermächtnisnehmerin) beurkundet. Die Eigentumswohnung wird aufgelassen.

Es wird die Eintragung der Eigentumsänderung direkt vom eingetragenen Eigentümer auf den Beschenkten (Enkel des Erblassers) beantragt. Es wurden weder UB noch Verwalterzustimmung vorgelegt.

Das Grundbuchamt beanstandet nun die Nichtvorlage der Verwalterzustimmung.

Begründung:
Der Erblasser hätte zwei Töchter zu Erben eingesetzt (Erbengemeinschaft). Die Erbengemeinschaft sei mit dem Tod Eigentümer geworden (außerhalb des Grundbuchs). Die Erbengemeinschaft sei eine "juristische Person" (vergleichbar mit einer OHG) und damit rechtsfähig. Weder der Vermächtnisnehmer noch der Beschenkte sei mit der Erbengemeinschaft "in gerader Linie verwandt", so dass die Verwalterzustimmung erforderlich sei. Das Fehlen der UB wird nicht beanstandet.

M.E. ist weder UB noch Verwalterzustimmung erforderlich. Das Nichterfordernis der UB konnte im im Forum finden. Die Nichtvorlage der Verwalterzustimmung allerdings nicht. Bei den im Forum beschriebenen Fall ging es "nur" um die Erfüllung eines Vermächtnisses, aber hier ist der Vermächtnisnehmer ja mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt und auch der Beschenkte ist mit dem Vermächtnisnehmer und dem Erblasser in gerader Linie verwandt.

Ist wirklich die Vorlage der Verwalterzustimmung erforderlich?

Hat die 35%-Regelung den ersten Promi ?

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Da kann ja Big T. als erster Prominenter die neuen Errungenschaften in Anspruch nehmen.

versehentlich Insovermerk eingetragen

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Hallo,

habe versehentlich einen Insovermerk und die Auflösung bei einer UG eingetragen.
Im Insobeschluss stand die UG auch so drin, vertreten durch den Gf. Nun hat sich aber herausgestellt, dass nicht das Vermögen der UG betroffen war, sondern das Vermögen der natürlichen Person selbst.

wie bekomm ich denn nun den Insovermerk und die Auflösung wieder raus? "Einfach" röten? Mit welchem Zusatz?

Die UG ist aber dennoch überschuldet. Amtslöschung wurde eingeleitet.

Neuer Brief

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Ich kann heute morgen nicht denken....:

Ein Briefrecht ist außergrundbuchlich in öffentlich beglaubigter Form abgetreten, die Eintragung der Abtretung wird beantragt. Zwischenverfügung:Vorlage des Briefes. Dieser ist nicht auffindbar, der bisherige Gläubiger wird Aufgebotsverfahren beantragen.
Jetzt muss ja ein neuer Brief beantragt werden. Wer ist antragsberechtigt, der alte oder der neue Gläubiger?

Denkmalschutz nach rechtskräftiger Wertfestsetzung

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Guten Morgen!

Ich habe folgendes Problem: Der Verkehrswert des Grundstücks wurde am 28.04.2014 festgesetzt. Einwendungen wurden vorher nicht erhoben,
auch Rechtsmittel gegen den Beschluss wurden nicht eingelegt, so dass der Beschluss rechtskräftig ist.
Termin zur Versteigerung ist bestimmt auf morgen (29.07.). Nun wendet der Schuldnervertreter ein, dass nach Wertfestsetzung das Haus unter
Denkmalschutz gestellt wurde und beantragt, ein neues Gutachten zu erstellen. Dies erfolgte bereits am 14.07. und wurde dem Gutachter (dem im
Übrigen bei Begutachtung eine Innenbesichtigung strikt verwehrt wurde vom Schuldner) zur Stellungnahme geschickt. Er teilte daraufhin mit, dass
damit nicht zwingend eine Wertminderung verbunden sei, was dem Gläubigervertreter umgehend zur Kenntnis gebracht wurde. Weiterhin wurde
ihm mitgeteilt, dass der Termin bestehen bleibt.
Jetzt legt der Gläubigervertreter "sofortige Beschwerde" ein und verlangt weiterhin eine neue Wertfestsetzung, sowie die Aufhebung des Termins.

Gibt es tatsächlich eine Rechtsgrundlage für seinen Antrag (ich habe bisher nichts gefunden), so dass ich den Termin aufheben müsste und ein
neues Gutachten in Auftrag geben muss oder genügt es, den angeblich bestehenden Denkmalschutz im morgigen Termin zu erwähnen, so dass
eventuelle Bietinteressten dies bei ihren Geboten ggf. berücksichtigen können??? :confused:

Danke schon jetzt für eure Hilfe...

Kosten Verpfändungsvermerk Eigentumsverschaffungsanspruch

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Beim Grundbuch ist folgendes beantragt:

Eintragung einer Auflassungsvormerkung für B.
B verpfändet nun seine Ansprüche aus dem Kaufvertrag, § 433 I BGB, an die Bank zur Sicherung eines Darlehens.
Ist ist ein Verpfändungsvermerk bei der Auflassungsvormerkung beantragt.
Weiterhin ist ein Löschungserleichterungsvermerk nach § 23 II, 24 GBO beantragt, dass zur Löschung dieses Vermerks die Nachweis über die Grundschuldeintragung ausreicht.
Welche Kosten entstehen für die Eintragung der Vormerkung mit dem Verpfändungsvermerk und Löschungserleichterungsvermerk nach dem GNotKG??
Danke :)

Ausschlussfrist abgelaufen?

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Ich haben einen Antrag auf BerH vorliegen. Die erstmalige Beratung erfolgte am 08.04.14 (Angabe im Antrag). Bei dem unzuständigen Gericht eingegangen am 15.04.
Auf Grund örtlicher Unzuständigkeit abgegeben worden und am 23.07. bei mir als zuständiges Gericht eingegangen.

Ich habe leider keinen aktuellen Kommentar...:-( Reicht die Einreichung bei dem unzuständigen Gericht zur Fristwahrung aus? ich würde behaupten, dass das nicht geht...

LG

Vorführung trotz Fahrkarte

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Der VU musste einen Dauerarrest antreten und hat dafür für die Fahrt zur JVA eine Fahrkarte vom Gericht bekommen. Da er sich nicht gestellt hat, wurde er vorgeführt. Muss er die Kosten für Fahrtkarte erstatten? Wer ist dafür zuständig in Jugendstrafsachen?

Ordnet der Richter entsprechendes an oder ist das Verwaltungssache?

WLAN Router

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Hallo zusammen

Unser WLAN-Router hat sich am Wochenende ins Nirwana verabschiedet.

:kardinal:R.I.P.

Kann mir einer sagen, ob ich jetzt "irgendeinen" kaufen kann oder worauf ich da achten muss?

Suche Sachsen - biete Saarland

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Bin Rechtspfleger (A11) am AG Saarbrücken. Suche Tauschpartner / Ringtauschpartner mit A11 nach Sachsen (Leipzig oder Dresden).

Entscheidung des OLG Celle gesucht

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Hi,

ich finde diese Entscheidung des OLG Celle nicht wieder, dass es für Scheidung pp. nur 4 Angelegenheiten gibt.
Könnte mich kurz einer verlinken?
Danke und LG

Schein auf der Rast, wenn RA schon tätig?!

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Hallo Zusammen,

mich würde mal Eure geschätze Meinung interessieren. (Wenn das hier schon Thema war, hab ich es einfach nicht gefunden :D)

Vorab als Info: Bin an einem Gericht in einer verdammt großen Stadt, mit verdammt viel Publikum.

Ich hatte am 14.7.2014 einen Antragssteller wegen Beratungshilfe.
Konnte den Schein auch erteilen und habe ihn dem Ast mitgegeben.

Eine Woche später kommt schon Tätigkeitsnachweis nebst Vergütungsantrag und Einigungsnachweis. Natürlich ist der Anwalt vor Scheinerteilung tätig geworden. Obwohl der Ast mir sagte :" NEEE noch NIEEE beim Anwalt gewesen in der Sache."

Diese Versicherung taucht irgendwie nicht mehr auf in unseren Antragsformularen.

Was mach ich denn nun? Wenn ich sage : "Geht so schon in Ordnung!" Hab ich nachher alle Ast der Stadt auf der Matte stehen, die schon beim RA waren der aber nicht warten will mit der Vergütung und nachträglichen Bewilligung, was bei uns auf einer anderen Abteilung erfolgt.

Und wie sollte man es begründen (rechtlich) dass man keinen direkten BerH Schein erteilen kann, wenn der Ast schon beim RA war?!

Hoffe Ihr könnt mir dazu was sagen.
(HIIILFE HAB ANGST DASS UNSERE RICHTER SAGEN, DASS WIR AUCH FÜR NACHTRÄGLICHE BEWILLIGUNG AUF DER RAST MIT DEM PUBLIKUM ZUSTÄNDIG SIND)

LG

§ 11 Abs. 5 RVG auch nach bereits erfolgter Festsetzung?

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Hallo zusammen,
ich habe eine Festsetzung nach § 11 RVG vorgenommen. A.gegner wurde vorher angehört, hat sich jedoch nicht geäußert.
Nach der Festsetzung widerspricht der Agegner ohne Einhaltung der Rechtsmittelfrist der Festsetzung und macht Einwendungen geltend, die nicht im Gebührenrecht liegen (der RA sei nicht beauftragt worden).
Wenn diese Einwendungen vor Erlass des Beschlusses erhoben wären, hätte ich den Beschluss nicht erlassen.
Ich bin am Überlegen, wie ich jetzt richtig reagiere...
Hat jemand eine Idee, mir auf die Sprünge zu helfen?

Festsetzung der Auslagen bei Nachlasspflegschaft

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Der Nachlasspfleger beantragt die Festsetzung seiner Vergütung gegen den vermögenden Nachlass und die Festsetzung von Auslagen für Personenstandsurkunden, die er eingeholt hat.

Können Auslagen in diesem Fall festgesetzt werden ?

Wohnrecht nach §§ 1090 - 1092 BGB

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Ich habe folgenden kuriosen Fall, der mich zur Zeit etwas verwirrt: Es ist bereits ein Wohnrecht nach §§ 1090 bis 1092 BGB an einer Wohnung im 1. OG für A und B als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB im Grundbuch eingetragen. Ich soll nun aufgrund einer neuen Bewilligung ein neues Wohnrecht nach §§ 1090 bis 1092 BGB nur für C eintragen mit der Maßgabe, dass C mit den bereits eingetragenen Berechtigten A und B das Wohnrecht ausübt. Untereinander üben sie als Gesamtberechtigte das Wohnrecht aus. Ich meine, dass das so nicht geht, sondern dass nur ein neues Wohnrecht für C an der Wohnung im 1 OG, aber auch nur ohne diese o.a. Maßgaben bestellt werden kann. Wie seht ihr das? Vielen Dank schon mal für eure Meinungen!

Heimgeldkonto nach Tod d. Betroffenen

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Sicherlich auch ein Nachlassthema, aber beim Blick durch meine Betreuungsakten bin ich auf folgende Konstellation gestoßen und hätte dazu gern ein paar Meinungen des Rechtspflegerschwarms.

Berufsbetreuer führt die Betreuung bis zum Tod d. Betroffenen.
Bargeld beim Betreuer wird auf das Girokonto eingezahlt, da Erben nicht bekannt sind wird Schlussrechnung ggü. dem Gericht gelegt. Es ist ein Girokonto, ein Sparbuch und etwas Heimgeld da. Ingesamt vielleicht 3.000 EUR.
Nichts, was zu verwalten wäre, ein Antrag auf Nachlasspflegschaft ist am entfernten Horizont nicht mal in Aussicht.

Während nun ggf. das Ordnungsamt an die Bankguthaben rankäme, frag ich mich, was mit dem Heimgeldkonto passieren soll. Der Berufsbetreuer sagt, er ist raus, weil Ende des Verfahrens durch Tod.
Das Betreuungsgericht ist eh raus, bliebe das Nachlassgericht. Aber wegen max. 500 EUR?

Die zeigen mir den Vogel. Andererseits würden einem Pflegeheim 10 unberäumte "Konten" im Jahr genügen, um sich seine Weihnachtsfeier zu finanzieren. Kann es ja auch nicht sein...

Irgendwelche Ideen. Das Heim durch das Nachlassgericht anweisen (§ 1960 I, II BGB), dass Guthaben zu hinterlegen? Oder die Betreuer darauf wirken, das rechtlich nebulöse Werk des Heimgeldkontos so zu gestalten, dass der dubiose Heimgeldvertrag bei Tod d. Betroffenen erlischt?

Ich bitte um rege Beteiligung. Schon jetzt vielen Dank!
[Ich weiß, wir hatten das schon mal, aber das ist lang her und im Ergebnis kam da nix raus.]

Widerspruch gg. die Eintragung im Schuldnerverzeichnis

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Guten Morgen alle zusammen...


ich habe einen Widerspruch (mein zweiter überhaupt) gegen die Eintragung im Schuldnerverzeichnis vor mir liegen. Die Eintragung wurde angeordnet, da der Schuldner unentschuldigt nicht zum Termin zur Abnahme der VA erschienen ist.

Der Schuldner hat mit der Gläubigerin bereits vor dem Termin Ratenzahlungen vereinbart. Die Gläubigerin teilte dem Schuldner mit, dass die Zahlungsmodalitäten mit dem GV abzuklären sind. Daraufhin erteilte der Schuldner dem GV eine Einzugsermächtigung. Der GV machte davon jedoch keinen Gebrauch und hielt an dem Termin fest. Als der Schuldner nicht erschien (weil er glaubte, die Ratenzahlungsvereinbarung und die Einzugsermächtigung würden ausreichen), ordnete der GV die Eintragung im Schuldnerverzeichnis an.

Hier nun meine Frage.

Hätte der GV im vorliegenden Fall von der Einzugsermächtigung Gebauch machen müssen, also ist der GV für die Einziehung der Raten verantwortlich??? Im Rahmen einer gütlichen Erledigung mit Zahlungsplan nach § 802b ZPO wäre es doch so, oder? Kann sich doch dann hier eigentlich nicht anders verhalten, oder?

Vielen Dank schon mal...

Versicherung wirtschaftliche Neugründung

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Grds muss ich bei einer wirtschaftlichen Neugründung ja die Versicherung entgegennehmen und in den Registerordner stellen, wenn ansonsten keine Eintragung beantragt wurde, Rn. 1109 HRP

Nun wurde aber Folgendes eingereicht, passt das so?!?!

"Die Gesellschafter gehen davon aus, dass der Fall einer wirtschaftlichen Neugründung vorliegt.

Angesichts dessen wird versichert, dass der nach allgemeinen Bilanzierungsgründsätzen erreichte Wert des Gesellschaftsvermögens nicht niedriger ist als das satzungsgemäße Stammkapital."

Vererblichkeit Vorkaufsrecht

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Im Grundbuch ist ein Vorkaufsrecht für A und B sowie dessen Kinder C und D eingetragen. Weiter ist eingetragen: "Das Vorkaufsrecht wird gemeinsam ausgeübt. Verzichtet einer der Berechtigten, so kann es von den anderen Brechtigten allein und ganz ausgeübt werden."

Die Eltern A und B sind verstorben, Todesnachweise liegen vor.

C ist ebenfalls verstorben. Für C hat dessen Alleinerbe die Löschung bewilligt.

D hat die Löschung selbst bewilligt.

Ist das eingetragene Vorkaufsrecht vererblich? Für diesen Fall müssten die Erben der Eltern die Löschung ebenso bewilligen.
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