Hallo Zusammen,
ein Kollege hat mich gebeten für ihn ein Thema einzustellen, da es sich nach seinen eigenen Angaben für ihn nicht mehr lohnt sich hier anzumelden.
Folgender Sachverhalt:
Es existieren zwei Stiftungen. Eine Stiftung befindet sich nach Aufhebung (Veröffentlichung im Amtsblatt ist erfolgt) in Liquidation. Der Liquidator (die Stadt) beantragt - unter Beachtung der Fristen nach §§ 88, 51 BGB - die Übertragung des Grundstücks auf eine andere Stiftung.
Alle Stiftungsvorstände haben ihr Einverständnis erklärt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist vorgelegt worden.
Ist hier eine Auflassung erforderlich?
ein Kollege hat mich gebeten für ihn ein Thema einzustellen, da es sich nach seinen eigenen Angaben für ihn nicht mehr lohnt sich hier anzumelden.
Folgender Sachverhalt:
Es existieren zwei Stiftungen. Eine Stiftung befindet sich nach Aufhebung (Veröffentlichung im Amtsblatt ist erfolgt) in Liquidation. Der Liquidator (die Stadt) beantragt - unter Beachtung der Fristen nach §§ 88, 51 BGB - die Übertragung des Grundstücks auf eine andere Stiftung.
Alle Stiftungsvorstände haben ihr Einverständnis erklärt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist vorgelegt worden.
Ist hier eine Auflassung erforderlich?