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Inventar einer nicht mehr betriebenen Gaststätte = Zubehör?

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Ich hoffe, ihr könnt mir in folgendem Fall weiterhelfen:
Gegenstand der Zwangsversteigerung ist ein Wohnungs- und Teileigentum bestehend aus Wohnung im Obergeschoss und stillgelegtem Imbiss/Gaststätte im Erdgeschoss. Im ehemaligen Imbiss- bzw. Gaststättenbereich befindet sich noch das gesamte Mobiliar (Tische, Stühle etc.), sowie Thekenanlage, Küchengeräte usw. Bei einer noch betriebenen Gaststätte hätte ich diese Gegenstände als Zubehör eingestuft. Macht es einen Unterschied, dass das Ganze aber aktuell nicht mehr betrieben wird? Verlieren die Gegenstände dadurch ihre Zubehöreigenschaft?

GbR als Gesellschafterin einer GmbH: Vertretungsnachweis?

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Habe folgenden Fall:

Es wird eine Kapitalerhöhung einer GmbH angemeldet.

Gesellschafterin der GmbH ist neben einer natürlichen Person auch eine GbR. Diese besteht laut Gesellschafterliste aus 10 natürlichen bzw. juristischen Personen.

Im Gesellschafterbeschluss ist für die GbR lediglich der "Geschäftsführer" X (dieser ist auch als Gesellschafter in der Gesellschafterliste aufgeführt). Im Anhang zum Gesellschafterbeschluss wird mir der schriftliche Gesellschaftsvertrag der GbR eingereicht. Laut einer Bestimmung des Gesellschaftsvertrags wurde der X zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestimmt.

Die Frage ist nun, ob der eingereichte Gesellschaftsvertrag zum Nachweis der Vertretungsberechtigung der GbR ausreicht.


In einem Thread (http://www.rechtspflegerforum.de/sho...Gesellschafter) wurde ja bereits darauf hingewiesen, dass aufgrund der fehlenden Registrierung der GbR kein echter Nachweis der Vertretungsberechtigung geführt werden kann. Vor allem können in der Zwischenzeit weitere Gesellschafter in die GbR eingetreten sein und/oder der Gesellschaftsvertrag längst geändert worden sein.

Eine Kollegin handhabt diese Problematik inzwischen so, dass sie von sämtlichen Gesellschaftern eine notariell beurkundete eidesstattliche Versicherung verlangt.
Hierbei sollen die GbR-Gesellschafter versichern,

1.) dass der eingereichte Gesellschaftsvertrag nicht zwischenzeitlich geändert worden ist und
2.) dass sich der Gesellschafterbestand der GbR ebenfalls nicht verändert hat.

Tendiere eigentlich auch zu dieser Forderung, habe jedoch Bedenken, dass mir der Notar aufs Dach steigt, weil diese Prozedur nun bei jeder Anmeldung (bei der die Vertretungsberechtigung der GbR zur prüfen ist) durchzuführen wäre.


Wie handhabt Ihr diese Problematik? Kennt Ihr Rechtsprechung zu diesem Thema?
Mein HRP (Stand 2010) schweigt sich noch zu dieser Problematik aus.

Folgen einer Zuweisung eines besonderen Vertreters nach §72 SGG Sozialgerichtsgesetz

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Guten Tag,

welche Folgen hat es für einen Querulanten wenn das Sozialgericht beabsichtigt ihm einen besonderen Vertreter nach §72SGG beizuordnen?

Folgt nach dem besonderen Vertreter der Vormund, so dass die Person "entmündigt" wird, und der Vormund die Vermögen und sämtliche Konten des Betroffenen übernimmt, bzw. sieht es dann in der Praxis so aus, dass der besondere Vertreter auf unabsehbare Zeit beigeordnet wird, ohne dass jemals ein Vormund geschaltet wird?

Welche Vollmachten hat der besondere Vertreter? Beschränkt sich die Bestellung des besonderen Vertreters nur auf den besagten Rechtstreit auf den sich das Sozialgericht bezieht, oder umfasst die Beiordnung des besonderen Vertreters darüberhinausgehende Bereiche?

Frage: Reicht ein Gutachten eines vom Gericht bestellten Psychiaters aus, um der Person geschäftsunfähigkeit zu bescheinigen? Was passiert wenn der / die Betroffene Gegengutachten vorlegt, die ihm / ihr Geschäftsfähigkeit und somit auch Prozessfähigkeit bescheinigen?

Kann ebenso durch die Zuweisung eines besonderen Vertreters - langfristig - auch eine Zwangspsychiatrisierung erreicht werden?

- Wie wirksam wäre eine vorherige PatVerfügung des Betroffenen, mit einem Ärztlichem Attest über seine uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit im Sinne des §104 BGB?
in einem anderen Thread von Krabbe hieß es Zitat: "Ich halte von § 72 SGG in solchen Fällen nichts. Der arme besondere Vertreter, was soll der denn machen, wenn schon der Richter nicht mit ihm klar kommt."

Ist die Tatsache das der Richter / Richterin auf §72 SGG zurückgreift, darin begründet, dass der Beteiligte objektiv Prozessunfähig ist, oder dass der Richter keine Lust mehr auf den Querulanten hat? Hat dies für den Querulanten weitreichende Folgen?

Danke für die Infos

Suche Süden S-H biete M-V

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Hallo,

ich möchte in den Süden Schleswig- Holsteins ( Landgerichtsbezirk Lübeck)

Meine Planstelle liegt in Mecklenburg- Vorpommern in Stralsund.

Bei Interesse bitte PN.

Benutzungsregelung §1010 BGB

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Guten Morgen,
mir liegen folgende Anträge vor:
1. Nutzungsregelung nach § 1010 BGB Verbot der Aufhebungsversteigerung
danach einzutragen
2. Nutzungsrecht zum Gebrauch der Wohnung im EG für A und B als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB mit Rangvorbehalt und Gleichrang mit 3.,
3. Nutzungsrecht zum Gebrauch der Wohnung im 1. Stock für C und Familie als Gesamtberechtigte mit Rangvorbehalt und Gleichrang mit 2.

Ich hatte das noch nicht in dieser Form. Ist das so möglich?
Für C und (nicht namentlich benannte (Familie)?
Normalerweise wäre das unter einem Recht lastend auf allen Anteilen ohne namentliche Benennung unter Bezugnahme auf die Bewilligung einzutragen, oder?
Der Baustein in SOLUM STAR gibt das jedenfalls nicht her.....

Gesamtzwangssicherungshypothek

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Hallo zusammen,

ich hätte gerne mal eure Meinung zu folgendem Problem:

Eigentümter A und B zu je 1/2. A und B sind Gesamtschuldner einer Forderung. Forderung ist tituliert je mit VB gegen A und gegen B. Auf den VBs ist auch vermerkt, dass A bzw. B je mit dem anderen in Gesamtschuldnerschaft haftet.

Im Grundbuch ist nun für die Forderung eine Zwangssicherungshypothek an dem ganzen Grundstück eingetragen worden, gemäß beiden VBs.

Meiner Meinung nach hätte richtig eine ZwaSi am Anteil des A und eine ZwaSi am Anteil des B und diese beiden ZwaSis in Gesamthaft eingetragen werden müssen.

Haltet ihr die erfolgte Eintragung für inhaltlich unzulässig? Wie würdet ihr mit der Eintragung umgehen?

Ich bin auf das Problem gestoßen, da mir nun eine weitere ZwaSi gegen die Eigentümer zur Eintragung vorgelegt worden ist.

Erbenanfragen Testament

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Wie beantwortet Ihr Erbenanfragen z.B. von Gläubigern bei einem vorhandenen Testament? Bislang antworten ich (und die meisten badischen Kollegen) immer:

Als Erben kommen in Betracht:

...

Dieses Anschreiben hat nicht die Wirkung eines Erbscheins...


Das macht natürlich etwas Arbeit zumal man ja zumindest eine rudimentäre Testamentsauslegung vornehmen muss. Ich bin am überlegen, ob ich künftig einfach eine Kopie des vorliegenden Testaments übersende.

Wie handhabt Ihr das?

Wer antwortet? Haltet Ihr es für möglich das auf die Geschäftsstelle zu übertragen?

Dienstbarkeit - Verzicht + Zustimmungserfordernis

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Ist das ein zulässiger Dienstbarkeits-Inhalt (Berechtigter = Gemeinde XY)?:

"Der Eigentümer verzichtet auf die Benutzung als Kfz-Stellplatz. Die Benutzung als Kfz-Stellplatz ist nur zulässig mit Zustimmung der Gemeinde XY. Die Zustimmung wird für die WE-Eigentümer auf Flst. 111 erteilt."

Das soll vermutlich eine Art "Tiefgaragenstellplatz-Belegungsrecht" sein...

Biete Hessen --> suche Sachsen-Anhalt/ Sachsen/ Thüringen

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Hallo zusammen,

ich biete einen Tausch von Hessen (Wiesbaden) an, ich möchte gerne zurück in die Nähe meiner Heimat - am besten in die Ballungsgebiete Halle, Leipzig, Erfurt.

Bitte informiert mich auch, wenn Ihr an anderen (auch kleineren) Standorten tätig seid und mir dabei helfen wollt, wieder in die Heimat zu gelangen.

Leider versuche ich bereits seit 4 (!) Jahren einen geeigneten und zuverlässigen Tauschpartner zu finden!

Danke!

Gutgläubiger Erwerb?Erbschein/Auflassung/Einziehung Erbschein

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Hallo,

ich habe ein Problem und wäre für eure Meinungen oder Tipps sehr dankbar!

Folgender Sachverhalt:

ImGrundbuch ist die Ehefrau als Eigentümerin eingetragen gewesen.
Sieist verstorben und aufgrund Erbscheins von ihrem Ehemann A und ihren 3 KindernB, C und D beerbt.
Grundbuchberichtigunggemäß Erbschein auf die Erben A, B, C und D in Erbengemeinschaft erfolgte.
Dann hatdie Erbengemeinschaft eine Erbauseinandersetzungdurchgeführt und der Miterbe A hat das Grundstück per Auflassung bekommen undist als Alleineigentümer in dasGrundbuch eingetragen worden..
Zeitlichspäter teilt die Rechtsanwältin der Erben B, C und D dem Grundbuchamt schriftlich mit, dass dieEhefrau einhandschriftliches Testamenthinterlassen hat, in welchem sie die Erbeinsetzung zugunsten ihrer 3 Kinder somitnur Erben B, C und D verfügt hat.
Aufgrunddieser Tatsche ist dieRechtsanwältinder Meinung, dass es nicht möglich sein konnte, eine Erbauseinandersetzung mitdem Ehemann Erben A durchzuführen, welcher nunmehr Alleineigentümer desGrundstücks ist.
DerErbschein für die gesetzlichen Erben A,B, C und D ist durch das Nachlassgericht eingezogen und für kraftloserklärt wurden.
Mitteilungerfolgt durch das Nachlassgericht an das Grundbuchamt.
Einneuer Erbschein ist noch nicht erteilt.
Durchdie Rechtsanwältin als Vertreterin der Erben B, C und D sind keine Sicherungsmaßnahmen für IhreMandanten in Form von Verfügungs-bzw. Veräußerungsbeschränkungen gegen denEigentümer eingeleitet wurden.
InVollmacht ihrer Mandanten bittet sie das Grundbuchamt um Benachrichtigung, wennder Ehemann A Verfügungen über dasGrundstück vornehmen sollte.
Kanndas Grundbuchamt dieser Benachrichtigung stattgeben, denn jetzt
liegtdem Grundbuchamt ein notarieller Vertrag vor, in welchem der Ehemann A dasGrundstück an Dritte veräußert.
Essoll eine Auflassungsvormerkung und eine Grundschuld in das Grundbucheingetragen werden.


Nunstellt sich die Frage, ob die Eintragungsanträge vom Grundbuchamtvollzogenwerden können oder nicht.
Kann Ajetzt noch wirksam über das Grundstück verfügen, als dessen Alleineigentümer aufgrund der Auflassung und Eintragung im Grundbuch(Erbauseinandersetzungsvertrag) ???
Hat erdas Grundstück bei der Erbauseinandersetzung gutgläubig erworben?
Oderverfügt der A eventuell nun bösgläubig.
Hierstellt sich die Frage, ob das Grundbuchamt einen möglichen, aber ungewissengutgläubigen Erwerb verhindern muss?
Bestehtdie Möglichkeit vor der beantragten Eintragung allen Beteiligten rechtlichesGehör zu gewähren.
Somitkönnte die Rechtsanwältin als Vertreter der B, C und D ihre Ansprüchegerichtlich durchsetzen.

Kostenfestsetung trotz Insolvenzeröffnung

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Es ist ein Beschluss ergangen, wonach die beklagte Firma die Kosten des Verfahrens tragen muss.

Kostenfestsetzungsantrag von Kläger wird im September gestellt, der noch nicht erlassen ist.

Im Oktober wird das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt.

Ich vertrete die Ansicht, dass ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergehen kann, da die Hauptsache für erledigt erklärt wurde.

Ist nun der Insolvenzverwalter, der ja Partei kraft Amtes ist, mein neuer Beklagter?

umfasst Pfändung von Arbeitseinkommen (Anspruch A) auch Werklohn ?

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Hallo liebe Kollegen,

mir wurde gerade die Frage gestellt, ob Forderungen aus einem Werk-oder Dienstleistungsvertrag auch mit Anspruch A des Formulars im Pfüb-Antrag gepfändet werden können. Konkret handelt es sich um einen Schuldner, welcher ein paar Aufträge von einem Drittschuldner erhalten hat für welche der Schuldner nun Rechnungen gestellt hat. Dem Drittschuldner wurde vorher ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluss zugestellt, mit welchem Anspruch A des Schuldners gegen den Drittschuldner gepfändet wurde. Ist die Forderung damit wirklich ausreichend bezeichnet ? Ich denke eigentlich mal nicht...

Erteilung einer Ausfertigung nach Tod des Vollmachtgebers

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Als Urkundenverwahrer (§ 51 BNotO) liegt mir der Antrag vor, eine Ausfertigung einer notariellen Vollmacht zu erteilen.

In der Vollmacht heißt es u.a.: "Diese Vollmacht erlischt, wenn ich oder meine Erben sie widerrufen"

Der Bevollmächtigten wurde vom Notar im Jahr 1982 eine erste und im Jahr 1983 eine zweite Ausfertigung erteilt.
Nun bitte sie um Übersendung einer Ausfertigung, da der Vollmachtgeber verstorben ist und sie ihre Ausfertigung nicht mehr findet.

Ich bin der Meinung, ich kann keine Ausfertigung mehr erteilen, da ich das Bestehen nicht durch Anhörung des Vollmachtgebers prüfen kann. Wenn ich die Erben anhöre, benötige ich einen Erbschein - dieser soll aber wohl durch die Vollmacht vermieden werden.

Liege ich falsch ?

Suche Ostthüringen - Biete Sachsen-Anhalt

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Halle alle zusammen :)

Ich würde gerne aus perönlichen Gründen von Sachsen-Anhalt nach Thüringen (am besten Ostthüringen) wechseln.

Änderung Pfüb bei falschem Drittschuldner?

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Hallo,

in einem Antrag auf Erlass eines Pfüb ist der falsche Drittschuldner angegeben worden. Der Schuldner war bei der Firma ABC beschäftigt. Diese hat Tochterfirmen. Die Arbeitnehmer werden immer mal wieder aus der einen Firma entlassen und in einer Tochterfirma neu eingestellt. Tochterfirma hat komplett anderen Namen und Anschrift.

Kann der Gläubiger, der den Pfüb beantragt hat, eine Berichtigung dieses auf den "neuen" Arbeitgeber verlangen?

Danke vorab.

Liane

Ausfertigung einer Vollmacht

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Was haltet ihr von folgendem Fall:
(So etwas gab es hier bestimmt schonmal, weil aber die Worte "Ausfertigung" und "Vollmacht" istganz vielen Threads auftauchen, konnte ich nichts entsprechendes finden)

Und zwar verkauft A sein Grundstückan B. B wird bei der Auflassung von einem Generalbevollmächtigten vertreten,die Vollmacht "reicht" aus. Der Notar erwähnt in der Urkunde, dassihm bei Beurkundung die Vollmacht vorgelegen habe und eine beglaubigteAbschrift der Vollmacht der KV-Urkunde beigefügt wird.

Er erwähnt aber nicht, in welcherForm die Vollmacht bei Beurkundung vorlag. Außerdem fehlt in der beglaubigtenAbschrift der Vollmacht die letzte Seite (Unterschrift und Ausfertigungsvermerk). BeideMängel habe ich beanstandet. Nun reicht mir der Notar die erste Ausfertigungder Vollmacht, die dem Bevollmächtigten erteilt wurde, ein.
Reicht mir das? Rein theoretischkönnte dem Bevollmächtigten ja die Vollmacht erst nach Beurkundung desKaufvertrags ausgehändigt worden sein. Außerdem weiß ich nicht, von wem derNotar die Ausfertigung, die er mir vorlegt, nun erhalten hat. Sie ist zwar zuGunsten des Bevollmächtigten ausgefertigt, könnte aber ja theoretisch auch inden Händen eines Dritten gewesen sein. Sind meine Bedenken zu groß oder eurerMeinung nach berechtigt?

Wer kann vollstrecken?

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Hallo,

folgender Sachverhalt:

Es gibt 3 Kinder, die bei den Großeltern leben. Bezüglich des einen Kindes gibt es einen Beschluss des AG, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitssorge, Antragsrecht gegenüber Behörden bei den Großeltern liegt. Vermögenssorge gehört nicht dazu. Da die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren, haben beide das geteilte Sorgerecht.

Die Kindsmutter hat zwei Unterhaltstitel gegen den Kindsvater vorliegen. Meine Frage:

Kann die Mutter gegen den Vater den Unterhalt vollstrecken, wenn die Kinder nicht bei ihr leben (Rückstand und laufenden Unterhalt)?

Danke vorab

Liane

Löschung Amtswiderspruch

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Hab wieder Hilfebedarf ;):

In Abt.I stand mal:

1.1 Eigentümer A, zu 1/2-Anteil
1.2 Eigentümer B, zu 1/2-Anteil.

Dann wurde der 1/2 Miteigentumsanteil von A aufgelassen an C und D zu je 1/4-Anteil, so dass C und D und B im Grundbuch eigentlich stehen sollten. Allerdings wurde die Eintragung falsch gemacht. Statt B drinne zu lassen, wurde der Verkäufer A drinne gelassen. Eintragung also so gemacht:

2.1 Eigentümer A, zu 1/2-Anteil
2.2 Eigentümer C, zu 1/4-Anteil
2.3 Eigentümer D, zu 1/4-Anteil.

Ich hatte nun Amtswiderspruch lastend auf 2.1 zugunsten des Eigentümers B eingetragen.
Der Notar hat nun Antrag auf Grundbuchberichtigung und Löschung des Amtswiderspruchs gestellt. Er legte eine Urkunde des Verkäufers A vor mit Hinweis auf die richtige Auflassung und Bewilligung laut damaligen Urkunden in § 29 GBO-Form mit Antrag der A auf Grundbuchberichtigung und Löschung des Amtswiderspruchs.

Frage:
1. Kann A die Grundbuchberichtigung (Eigentumswechsel) beantragen? M.E. ja, da sie Beteiligte und jetzige (falsche Miteigentümerin) ist. Es bedarf keiner neuen Auflassung.
2. Kann A die Löschung des Amtswiderspruchs beantragen? Berechtigte ist ja eigentlich B? Amtswiderspruch ist bei Eigentumswechsel ja eigentlich dann gegenstandslos - § 82 GBO oder noch zusätzlich Löschungsbewilligung von B in § 29 GBO verlangen?

Urlaub / Weihnachten

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Hallo :)

Ich bin eine Anwärterin aus Berlin und wir mussten unseren Jahresurlaub im Sommer nehmen. Jetzt hätten wir logischer Weise nicht mehr frei, auch nicht zwischen Weihnachten und Neujahr (3 Tage) wenn die Praxis beginnt. Durch den Stress der letzten Zeit kam ich lange nicht dazu meine Eltern zu besuchen (4 Monate dann) und die wollten mir nun eine Freude machen und haben Urlaub von Weihnachten bis Neujahr für uns gebucht. Jetzt meine Frage : weiß jemand aus Erfahrung ob es möglich ist die 3 Tage frei zu bekommen ? Ich vermisse sie wirklich sehr und wenn ich Weihnachten und Silvester allein bin dreh ih durch. :( :heul:

Betreuung Mutwilligkeit Ja oder Nein...

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Hallo liebe Forengemeinde.. da bin ich mal wieder.

Heute hab ich mal wieder ne Frage wie ihr es seht... bzw. ob ihr weitere Fundstellen zur Untermauerung meiner Ansicht habt..

die wirtschaftlichen Vorraussetzungen sind gegeben und nicht das Problem... sondern § 1 BerHG


Die Angelegenheit wurde beschrieben mit "Einleitung eines Betreuungsverfahrens".
Daraufhin wurde der RA aufgefordert darzulegen, warum nicht der Antrag bei dem Amtsgericht in der Zuständigen Betreuungsabteilung gestellt werden konnte.

Es wird in Erledigung der Zwischenverfügung ausgeführt, dass der Ast selbst psychische Probleme hat und (mit meinen Worten) dem Alkohol zuspricht.
Der Anwalt hat in anderem Zusammenhang ein Vertrauensverhältnis mit dem Ast aufgebaut und sich daher an ihn gewandt..
Ferner ist die Problematik wohl die kultuerelle Herkunft des Ast.

Mir ist das irgendwie zu wenig..

Nur BVerfG NJW 2005 S. 2980 kann ich schlecht aufführen.
Auch ist eine eventuelle Sprachbarriere ja auch nicht als Begründung ausreichend.

Also .. zu Hüüüüüüüülfe ihr lieben!
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