Ich hoffe, ihr könnt mir in folgendem Fall weiterhelfen:
Gegenstand der Zwangsversteigerung ist ein Wohnungs- und Teileigentum bestehend aus Wohnung im Obergeschoss und stillgelegtem Imbiss/Gaststätte im Erdgeschoss. Im ehemaligen Imbiss- bzw. Gaststättenbereich befindet sich noch das gesamte Mobiliar (Tische, Stühle etc.), sowie Thekenanlage, Küchengeräte usw. Bei einer noch betriebenen Gaststätte hätte ich diese Gegenstände als Zubehör eingestuft. Macht es einen Unterschied, dass das Ganze aber aktuell nicht mehr betrieben wird? Verlieren die Gegenstände dadurch ihre Zubehöreigenschaft?
Gegenstand der Zwangsversteigerung ist ein Wohnungs- und Teileigentum bestehend aus Wohnung im Obergeschoss und stillgelegtem Imbiss/Gaststätte im Erdgeschoss. Im ehemaligen Imbiss- bzw. Gaststättenbereich befindet sich noch das gesamte Mobiliar (Tische, Stühle etc.), sowie Thekenanlage, Küchengeräte usw. Bei einer noch betriebenen Gaststätte hätte ich diese Gegenstände als Zubehör eingestuft. Macht es einen Unterschied, dass das Ganze aber aktuell nicht mehr betrieben wird? Verlieren die Gegenstände dadurch ihre Zubehöreigenschaft?