Gesetzlicher Vertreter hat für ein minderj. Kind die Erbschaft ausgeschlagen.
Genehmigung explizit für die Urkunde, in welcher die EA erklärt wurde, wurde erteilt.
Gesetzlicher Vertreter wurde vom F-Gericht belehrt, dass d. Genehmigung an das Nachlassgericht zu schicken ist.
KM gibt jetzt an, dass sie das Schreiben nicht bis zu Ende gelesen hätte und deshalb keinen Gebrauch von der Genehmigung gemacht hat.
Erst durch Hinweis des F-Gerichts sei ihr bewußt geworden, dass die EA durch das Nicht-Gebrauch-machen unwirksam ist.
Nunmehr ist die Anfechtungserklärung der KM hier eingegangen.
Bedarf die Anfechtung der erneuten fam. Genehmigung?
Genehmigung explizit für die Urkunde, in welcher die EA erklärt wurde, wurde erteilt.
Gesetzlicher Vertreter wurde vom F-Gericht belehrt, dass d. Genehmigung an das Nachlassgericht zu schicken ist.
KM gibt jetzt an, dass sie das Schreiben nicht bis zu Ende gelesen hätte und deshalb keinen Gebrauch von der Genehmigung gemacht hat.
Erst durch Hinweis des F-Gerichts sei ihr bewußt geworden, dass die EA durch das Nicht-Gebrauch-machen unwirksam ist.
Nunmehr ist die Anfechtungserklärung der KM hier eingegangen.
Bedarf die Anfechtung der erneuten fam. Genehmigung?