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Autoren für "IVR" gesucht

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Ab 2016 erscheint eine neue Zeitschrift "Immobilien- und Zwangsvollstreckungsrecht" zunächst exklusiv für die knapp 3.000 Mitglieder der ARGE Mietrecht im DeutschenAnwaltVerein.

Wir suchen Autoren, die auf einer (!) Seite interessante Entscheidungen, natürlich auch aus den Instanzen, besprechen.

Interessenten melden sich bitte bei Kanzlei@Slomian.com.

Art. 233 § 10 EGBGB Erwerb durch Gemeinde selbst

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Folgender Sachverhalt liegt mir vor:
Die Gemeinde, vertr. d. d. Bürgermeister, verfügt über ein Grundstück, wofür Eigentümer ein Personenzusammenschluss gem. Art. 233 § 10 EGBGB ist. Sie verkauft es an eine Privatperson P. Umschreibungsantrag wurde gestellt.

Kurz darauf verkauft P das Grundstück an die Gemeinde, vertr. d. d. Bürgermeister. Antrag auf Eigentumsumschreibung wurde gestellt.
Im Nachhinein stellt sich heraus, dass P ehrenamtlich als 1. Beigeordneter bestellt wurde, somit auch ein vertretungsberechtigtes Organ der Gemeinde ist.

Liegt hier ein Umgehungsgeschäft des § 181 BGB vor, welches zulässig ist? Ich habe irgendwie Bauchschmerzen...

Aufhebungsversteigerung

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Hallo:),

in einem Aufhebungsversteigerungsverfahren (Eheleute zu 1/2 Anteil) steht der Verteilungstermin kurz bevor.
Heute bekomme ich einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss indem neben dem Übererlös auch das Recht eines Miteigentümers auf Abgabe von Erklärungen im Verteilungstermin gepfändet wurde. Der Pfüb ist M.E. wirksam und von mir im Verteilungstermin zu berücksichtigen. Irgendwie bin ich trotzdem unsicher und wollte mich bei euch rückversichern. Kann die Gläubigerin dann im Termin alleine bestimmen wie der Übererlös zu verteilen ist?

mfg

Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter in der ZV

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Hallo,

ich habe einen Antrag auf Bewilligung von PKH für die Zwangsvollstreckung für einen Insolvenzverwalter vorliegen. Es soll ein RA aus derselben Kanzlei beigeordnet werden.

Der Prozessbevollmächtigte gibt an, dass keine Insolvenzmasse vorhanden ist, nicht einmal die Verfahrenskosten gedeckt werden können und daher auch keine Gerichts-(vollzieher)kosten übernommen werden können.

Ich hatte so einen Antrag noch nie... :-(

Habe folgende Entscheidung gefunden:

Der Insolvenzverwalter hat die Voraussetzungen für die Bewilligung darzulegen und auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen (§ 118 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Dies gilt auch für die Umstände, deretwegen den wirtschaftlich beteiligten Gläubigern eine Prozessfinanzierung nicht zumutbar ist (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - II ZA 3/12, NZI 2013, 82 Rn. 3 mwN). (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 – II ZR 263/14 –, Rn. 3, juris)

Ich würde jetzt mal auf Grundlage dieser Entscheidung vortragen lassen, warum es den Insolvenzgläubigern nicht zumutbar ist, dass sie die Kosten (vermutlich max. 150,00 Euro) vorfinanzieren. Bei erfolgreicher Vollstreckung wäre eine Hauptforderung von ca. 3000 Euro gegeben.

Oder ist das völliger Quatsch, weil man davon ausgeht, dass in der ZV eh nichts zu holen ist und damit direkt die Zumutbarkeit der Vorfinanzierung verneint.


Muss ich sonst irgendwas beachten?

Zahlung von Wertgutachten für Immobilien aus der Staatskasse?

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Hallo,

die Betreuerin hat mich in einem Betreuungsverfahren eines mittellosen Betroffenen um Erstattung des Wertgutachtens zur Bewertung des Grundbesitzes d. Betroffenen aus der Landeskasse gebeten (sozusagen im Rahmen der Amtsermittlungspflicht). Das Grundstück soll veräußert werden. Der Betroffene besitzt mehrere Grundstücke, größtenteils Ackerland, aber eben auch ein mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück. Er lebt z. Zt. im Heim und ist nicht liquide, das monatliche Einkommen (Rente; Mieteinnahmen) geht für die Heimkosten drauf. Am hiesigen Betreuungsgericht ist eine Erstattung aus der Landeskasse (wäre ja nur ein Vorschuss, man kann sich das Geld ja nach Verkauf vom Betreuten zurückholen) bislang noch nie erfolgt, es wurden immer andere Wege gefunden. Es wäre daher mal interessant zu wissen, wie Ihr solche Fälle handhabt.

Suche OLG Braunschweig oder Justizbehörde Hamburg, biete OLG Celle

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Huhu :),

ich überlege aus familären Gründen in den Bezirk Braunschweig oder zur Justizbehörde Hamburg zu wechseln, bin mir aber noch nicht ganz sicher. Ich selbst bin über das OLG Celle eingestellt. Hat irgendjemand Tipps? Braunschweig soll ja eine verdammt lange Warteliste haben. Und wie sieht das aus? Wechselt man die Stelle eins zu eins? Oder kann der neue Dienstherr einen neuen Arbeitsort festlegen?

Aufwandspauschale mündlich beantragen?

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Hallo,

ich habe hier eine Betreuerin, die bekommt 1.000,- € Aufwandspauschale aus dem Vermögen der Betroffenen.
Ich habe ein Schreiben von diesem Jahr in der Akte in welchem sie nach der AP fragt (Sachstand). Ich habe aber keinen Antrag in der Akte. Im persönlichen Gespräch teilte sie mir mit, dass sie den Antrag im August eingereicht hatte. Zu diesem Zeitpunkt wäre die AP aber schon verjährt gewesen.
Jetzt ist sie auf die Idee gekommen, sie habe ja bei meiner Kollegin mehrfach nach der AP gefragt (die war zu diesem Zeitpunkt Sachbearbeiter).
Meine Kollegin weiß noch, dass die öfters gefragt hat, aber nicht mehr um welches Jahr es da ging. Könnte also genauso gut das Vorjahr gewesen sein.

Daher meine Frage:
Aufwandspauschale schriftlich beantragen oder auch mündlich?
Kollegin und ich machen beide schon länger Betreuung, aber auf die Idee ist bisher noch keiner gekommen.

Danke für eure Ideen, gerne auch mit §§ :D

Servus!

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Hallo liebe Kollegen,

nachdem ich jetzt schon einige Zeit dieses Forum verfolge, habe ich mich selbst angemeldet.
Ich bin eine Ausgeburt der Grundbuchamtsreform in Baden- Württemberg und habe dieses Jahr meinen Abschluss in Schwetzingen gemacht.:D
Die Übergangszeit darf ich jetzt noch auf mehreren Notariaten mit dem Grundbuch verbringen :tipptipp.

Auf eine gute Zusammenarbeit!

Gesamtbriefrecht - nachträgliche Ausschließung des Briefes

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Guten Morgen,
eine Gesamtbriefgrundschuld ist bei diversen Grundstücken - verteilt auf sämtliche Bundesländer - eingetragen. Gläubiger und Eigentümer schließen nun die Erteilung des Briefes aus und bewilligen und beantragen die Eintragung dieser Ausschließung. Beigefügt ist eine Kopie des Gesamtbriefes. Der "Eilt sehr"- Antrag soll zeitgleich bei allen betroffenen GBA's gestellt worden sein. Das Original des Briefes wurde einem genau benannten AG übersandt. Da ich für die Eintragung in meinem Blatt den Brief brauche, frage ich mich

1. Muss ich also abwarten, bis der Brief nach Eintragung durch die weiteren GBA's hier ankommt?
2. Würdet ihr in so einem Fall die anderen GBA's von dem Eingang des Antrags informieren?
3. Zwischenverfügung an den Notar wegen Fehlens des Briefes?

Vielen Dank für eure Hinweise!

P-Konto und Leistungen PKV des Ehemannes

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Hallo.

Ich habe hier einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aus 2011. Nunmehr meldet sich die Sch., die eine Erhöhung des Freibetrags wünscht. Es handelt sich um ein gemeinschaftliches Konto. Weshalb das P-Konto überhaupt ein gemeinschaftliches Konto ist, werde ich gleich noch erfragen. Auf das Konto gehen nur Grundsicherungsleistungen ein (für die Sch. und den Ehemann gemeinsam). Allerdings erhält der Ehemann hin und wieder Vorschusszahlungen der Krankenversicherung und die sind durch den Freibetrag nicht gedeckt.
Ich meine, dass ich hier keinen Freibetrag erhöhen kann oder sehe ich das falsch?
Es ist Geld, welches der Sch. nicht zusteht und somit Pech für die Sch.

Der Ehemann kann angeblich kein eigenes Konto eröffnen, dies dürfte aber die einzige Möglichkeit sein, seine Zahlungen vor der Pfändung zu schützen, oder? Sch. ist allein die Ehefrau.

Tauschpartner aus Thüringen gesucht, der nach Hessen möchte!

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Hallo zusammen,

für einen Ringtausch suchen wir noch einen Tauschpartner, der aus Thüringen kommt und nach Hessen möchte.
Bitte per PN melden.

Verbraucher-, oder Regelinsolvenz

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Hallo zusammen,

folgendes Problemchen:

Eine natürliche Person führte bis vor ca. einem Jahr ein Unternehmen mit einigen Arbeitnehmern. Diese Person ist jetzt gestorben.
Der (allein-)Erbe (ausdrücklich angenommen) hat jetzt festgestellt, dass er selbst (auch ohne den (ebenfalls überschuldeten) Nachlass) zahlungsunfähig ist und
möchte daher ein Insolvenzverfahren mit RSB-Antrag einleiten.

Der Schuldner hat unter anderem Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen geerbt, war aber selbst niemals nie selbstständig tätig.

Die Frage ist jetzt: Regel-, oder Verbraucherinsolvenz? (oder sogar eine Nachlass- und eine weitere Inso über die Person selbst, aber wozu: die normale Inso reicht ja)

Für die Regelinsolvenz spricht ja die Verschuldungsstruktur. Für die Verbraucherinso spricht, dass der Schuldner selbst Verbraucher ist, 0war und immer sein wird

was meint ihr?

vielen Dank schonmal:)

Betroffener kein eigenes Konto

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Guten morgen,

bin erst seit 1 Woche auf dem Notariat und wollte kurz fragen wie ihr das handhabt wenn der Betroffene kein eigenes Konto hat? Der Betreuer ist der Opa und schreibt, dass ein eigenes Konto nicht vorhanden ist, sondern das Geld auf das Konto der Mutter geht.

Der Betroffene ist 23 und geistig behindert. Seid ihr streng in solchen Fällen und verlangt eine Anlegung eines Girokontos für den Betroffenen?

Vielen Dank schonmal

Umstellung Erbscheinsantrag auf ein Zeugnis nach § 36 GBO

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Ein Miterbe beantragt über den Notar einen gemeinschaftlichen Erbschein, gebührenermäßigt nur zur Grundbuchberichtigung. Der Antrag ist im übrigen in Ordnung. Die Miterben werden zum Antrag angehört. Zeitgleich wird der Notar darauf hingewiesen, dass es die entsprechende Gebührenermäßigung seit Einführung des GNotKG nicht mehr gibt. Ein Nachlassverzeichnis wird übersandt mit der Bitte dafür Sorge zu tragen, dass dieses vom Antragsteller ausgefüllt eingericht wird, so dass die Kosten berechnet werden können.

Daraufhin stellt der Miterbe über den Notar einen Antrag nunmehr ein Zeugnis nach § 36 GBO anstelle des Erbscheins zu erteilen.

Ich habe darauf hin gebeten, den Erbscheinsantrag zurück zu nehmen, so dass nur noch über den (neuen) Antrag nach § 36 GBO zu entscheiden wäre.

Der Notar teilt mir jetzt mit, der Antrag wäre umgestellt worden. Es wäre nur ein Antrag, über den zu entscheiden wäre und nicht zwei. Kosten sollen auch nur für das Zeugnis nach § 36 GBO gezahlt werden. Daher wird auch kein Nachlassverzeichnis eingereicht.

Ich sehe es anders, habe es als zwei verschiedene Anträge gewertet. Folglich müsste ich jetzt eigenlich über beide entscheiden.

Liege ich damit falsch? Kann man einen Erbscheinsantrag abändern in einen Antrag nach § 36 GBO?

Antrag ohne Unterlagen

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RA reicht am letzten Tag der Frist nach § 6 II Antrag ohne jegliche Unterlagen ein. Die Unterlagen würden unverzüglich nachgereicht. Ein Fall für Zurückweisung oder kurze Frist setzen zur Einreichung?

Nachlasspflegschaft, Feststellung Erbrecht Fiskus oder?

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Ich hätte gerne Eure Meinungen gehört zu meinem Fall:

Alle ermittelten Erben haben ausgeschlagen. Allerdings waren beim Tod ca. 3.000€ Guthaben auf dem Girokonto und der frühere Betreuer teilte mit, dass man, falls man Steuererklärung macht, mit einer Rückerstattung zu rechnen habe und offene Arztrechnungen bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen könnte. Aber auch dann wäre der Nachlass noch erheblich überschuldet.

Wie ist die richtige Vorgehensweise?

Erbauseinandersetzung - Altverfahren

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Hallo die Herrschaften,
Ich bin frisch geprüfter Rpfl-Neuling und darf nun unter anderem Nachlasssachen bearbeiten. Leider habe ich da nun ein Altverfahren geerbt, wo der Erblasser 2004 verstorben ist und 2011 der Erbauseinandersetzung beantragt wurde. Leider ist da nun noch das Nachlassgericht zuständig. Meine Vorgängerinnen haben sich dagegen nun über die Jahre gewehrt, da einer der Miterben, auf den 4/90 entfallen, nachverstorben ist und es nach diesem keinen Erbschein gibt, und ein paar andere Erben sich ebenfalls vehement weigern, einen Erbschein zu beantragen (betrifft insgesamt 1/30). Das Ganze ging dann in die Beschwerde und das Beschwerdegericht hat nun ausgesprochen, dass dies der Auseinandersetzung nicht entgegen stünde und der Anteil notfalls hinterlegt werden muss.

Es sind sieben Teilerbscheine rausgegangen, wodurch glaube ich 29/30 ausgewiesen sind auf insgesamt 19 Erben. Eine Erbin, auf die 50% entfallen, möchte verständlicherweise die Erbauseinandersetzung. Die Erben, die noch nicht durch Erbschein ausgewiesen sind, wurden mehrfach aufgefordert, einen Erbscheinsantrag zu stellen, rühren sich jedoch nicht. Daher soll der nicht nachgewiesene Teil nun hinterlegt werden. Die ganze Gemeinschaft sieht sich außer stande, sich außergerichtlich auseinander zu setzen. Die Auseinandersetzung an sich dürfte unproblematisch sein, da Verbindlichkeiten wohl bereits beglichen seien und der Bestand rein aus Kontoguthaben besteht.

Nun meine Fragen:
Ich habe in einem älteren Kommentar nun zum einen gelesen, dass es den Art. 26 Hess. FGG gab, wonach die Einreichung eines Nachlassverzeichnisses erforderlich sei. Genau wurde darauf jedoch nicht eingegangen und den besagten Artikel konnte ich bislang nicht finden. Ist dies zwingend oder reicht eine formlose Aufstellung der Masse? Der Antragstellervertreter hat mir letzteres bereits eingereicht.

Und komme ich nicht um die mündliche Verhandlung drum rum? Wie es sich anhörte, würden sowieso höchstens die Antragstellerin mit ihrem Anwalt kommen, sprich ich müsste sowieso alle anderen im schriftlichen Weg anhören. Und da es sich wie gesagt nur um Bargeld handelt, gibt es da ja eigentlich auch nicht viel zu diskutieren. Eigentlich sitze ich doch dann nur mit meinem Taschenrechner vorne und rechne, wie viel Geld nun jeder gemäß seiner Quote bekommt? Ich muss sagen, ich habe recht wenig Muße, mir nun einen Sitzungssaal zu reservieren und dann große Reden zu schwingen. Den Teilungsplan würde ich ohnehin vorbereiten. Leider habe ich bisher im Kommentar noch kein Schlupfloch gefunden, wonach ich in einem solchen "einfachen" Fall ein schriftliches Verfahren durchführen könnte.

Liebe Grüße und bereits jetzt schon "Danke" für eure Hilfe :)

Festsetzung Zinsen auf vollstreckbarem Tabellenauszug

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Guten Morgen,

ich habe hier folgenden Fall:

Gläubiger beantragt einen vollstreckbaren Tabellenauszug und Eine Erklärung auf dem Tabellenauszug, dass die Forderung mit 5% über dem Basiszinssatz verzinst wird.

hat schon mal jemand das gehabt und wie seid Ihr damit umgegangen ?

Teilerbschein

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Guten Morgen,
ich brauche mal ganz dringend Hilfe und Aufklärung!

Folgender Fall:
Der deutsche Erblasser hinterlässt Ehefrau und 1 Kind.
Ehefrau will Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge beantragen. Testament liegt nicht vor.
Seine Vaterschaft zum Kind kann mit Urkunden nicht nachgewiesen werden. Ein Eintrag zum Vater findet sich im Geburtenbuch des Kindes nicht. Das Kind ist vor der Ehe geboren. Scheinbar gingen die Eltern davon aus, dass mit Heirat der Eltern für das Kind alles geregelt ist, zumal das Kind den Nachnamen des Erblassers trägt. Die Ehefrau fiel jedenfalls aus allen Wolken, als ich ihr sagte, dass der Nachweis der Verwandtschaft ihres Kindes zu seinem Vater, dem Erblasser, nur mittels Urkunde erbracht werden kann, dieser aber mangels Vaterschaftsanerkennung nicht erbracht werden kann.

Die Eltern des Erblassers waren jeweils schon einmal in erster Ehe verheiratet, aus diesen früheren Ehen stammen Kinder, die wesentlich älter als der Erblasser sind. Der Erblasser war jeweils das letzte Kind seiner Eltern.
Die Vollgeschwister des Erblassers haben die Erbschaft bereits ausgeschlagen. Zu den Halbgeschwistern aus 1. Ehe ist der Ehefrau nix bekannt. Die Info, dass die Erblassereltern weitere Kinder aus vorherigen Ehen haben erhielt ich durch den Bruder des Erblassers. Ich vermute tatsächlich, die Ehefrau hat das nicht gewusst, sie gab an, ihre Schwiegereltern nie kennengelernt zu haben, da bereits verstorben. Rein rechnerisch ergibt sich zumindest beim Erblasservater, dass diese Kinder aus 1. Ehe (sollen wohl 7 Kinder sein) jetzt ca. 75-90 Jahre alt sein müssten.

Soviel erstmal dazu. Ich weiß, es wäre möglicherweise kein Problem diese Kinder aus 1. Ehe der Erblassereltern bzw. deren Erben zu ermitteln.

ABER: Die Ehefrau gibt an, dass der Nachlass nur aus einem 10 Jahre alten Auto besteht, welches finanziert ist. Die finanzierende Bank möchte einen Erbschein zwecks Auszahlung der Risikoversicherung bei versterben des Kreditnehmers und Aushändigung des Fahrzeugbriefes an die Erben. Das Auto wurde bereits durch die Tochter abgemeldet, sie möchte es gern auf ihren Namen anmelden, da selbst kein Auto, aber 3 kleine Kinder!

Da das Erbscheinsverfahren ja ein Antragstellerverfahren ist, wäre die Ehefrau ja in der Bringepflicht von Urkunden der Miterben.
Sie war letztens schon völlig aufgelöst bei mir, weil sie nie gedacht hätte, welchen Aufwand sie für den Erbschein betreiben muss und das es nicht einzusehen ist, für Urkunden von Leuten zu bezahlen, die sie nicht mal kennt und die Verstorben sind. Selbst wenn ich ihr gern dabei behilflich bin, kann ich ja nicht sämtliche Urkunden (und das werden bei 8 unbekannten Geschwistern - viele Urkunden sein) alle auf dem Dienstweg gratis anzufordern.

Es ist auch schwierig der Ehefrau klar zu machen, dass die Sachlage nunmal so ist und sie mit mehreren Hundert Euro für die Auskünfte und Urkunden rechnen muss.

Meines Erachtens steht dieser finanzielle und auch zeitliche Aufwand nicht unbedingt im Verhältnis zum Nachlasswert.
Bei dem Auto handelt es sich um einen 11 Jahre alten Mittelklassewagen einer japanischen Automarke - also nix besonderes.
Grundstück ist nicht vorhanden.

Ich dachte nun an folgende Konstellation:

1. Klärung mit der Bank/Zulassungsstelle ob unter diesen Voraussetzungen Einigung auch ohne Erbschein möglich ist

2. Teilerbschein 3/4 Ehefrau

Nun meine Frage, wie würdet ihr Vorgehen und wie geht das mit dem Teilerbschein, welche Ermittlungen müssen auf alle Fälle angestellt werden und wie lautet der Antrag?

Danke fürs Lesen und antworten,
Döner

Kontrollbetreuung - Antrag zurückweisen - Zustellung im Ausland?

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Hallo liebe Kollegen,

ich habe folgendes Problem: Ein Antragsteller aus Ecquador hat über einen hier ortsansässigen Anwalt eine Kontrollbetreuung für seine Schwester beantragt, welche hier im Heim lebt. Nach Anhörung der Betroffenen, Bevollmächtigten, psych. Gutachten und einigem hin und her wollte ich den Antrag eigentlich als unbegründet zurückweisen, hatte dies vorher blöderweise m.d.B. um Antragsrücknahme jedoch angekündigt. Offensichtlich wollte der ASt. dies jedoch nicht - im Gegensatz zu seinem Anwalt.

Dieser hat jetzt also keine Antragsrücknahme geschickt, sondern seine Mandatsniederlegung ...:mad:

Toll!!!

Muss ich jetzt den Zurückweisungsbeschluss nach Ecquador zustellen lassen oder gibt es eine Möglichkeit trotzdem noch an den ehemaligen Anwalt zuzustellen?

Und sollte ich in dem Beschluss dem ASt. die Kosten auferlegen? Gibt doch bestimmt massenhaft Probleme?

GLG,
eine Ratlose
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