Hallo die Herrschaften,
Ich bin frisch geprüfter Rpfl-Neuling und darf nun unter anderem Nachlasssachen bearbeiten. Leider habe ich da nun ein Altverfahren geerbt, wo der Erblasser 2004 verstorben ist und 2011 der Erbauseinandersetzung beantragt wurde. Leider ist da nun noch das Nachlassgericht zuständig. Meine Vorgängerinnen haben sich dagegen nun über die Jahre gewehrt, da einer der Miterben, auf den 4/90 entfallen, nachverstorben ist und es nach diesem keinen Erbschein gibt, und ein paar andere Erben sich ebenfalls vehement weigern, einen Erbschein zu beantragen (betrifft insgesamt 1/30). Das Ganze ging dann in die Beschwerde und das Beschwerdegericht hat nun ausgesprochen, dass dies der Auseinandersetzung nicht entgegen stünde und der Anteil notfalls hinterlegt werden muss.
Es sind sieben Teilerbscheine rausgegangen, wodurch glaube ich 29/30 ausgewiesen sind auf insgesamt 19 Erben. Eine Erbin, auf die 50% entfallen, möchte verständlicherweise die Erbauseinandersetzung. Die Erben, die noch nicht durch Erbschein ausgewiesen sind, wurden mehrfach aufgefordert, einen Erbscheinsantrag zu stellen, rühren sich jedoch nicht. Daher soll der nicht nachgewiesene Teil nun hinterlegt werden. Die ganze Gemeinschaft sieht sich außer stande, sich außergerichtlich auseinander zu setzen. Die Auseinandersetzung an sich dürfte unproblematisch sein, da Verbindlichkeiten wohl bereits beglichen seien und der Bestand rein aus Kontoguthaben besteht.
Nun meine Fragen:
Ich habe in einem älteren Kommentar nun zum einen gelesen, dass es den Art.
26 Hess. FGG gab, wonach die Einreichung eines Nachlassverzeichnisses erforderlich sei. Genau wurde darauf jedoch nicht eingegangen und den besagten Artikel konnte ich bislang nicht finden. Ist dies zwingend oder reicht eine formlose Aufstellung der Masse? Der Antragstellervertreter hat mir letzteres bereits eingereicht.
Und komme ich nicht um die mündliche Verhandlung drum rum? Wie es sich anhörte, würden sowieso höchstens die Antragstellerin mit ihrem Anwalt kommen, sprich ich müsste sowieso alle anderen im schriftlichen Weg anhören. Und da es sich wie gesagt nur um Bargeld handelt, gibt es da ja eigentlich auch nicht viel zu diskutieren. Eigentlich sitze ich doch dann nur mit meinem Taschenrechner vorne und rechne, wie viel Geld nun jeder gemäß seiner Quote bekommt? Ich muss sagen, ich habe recht wenig Muße, mir nun einen Sitzungssaal zu reservieren und dann große Reden zu schwingen. Den Teilungsplan würde ich ohnehin vorbereiten. Leider habe ich bisher im Kommentar noch kein Schlupfloch gefunden, wonach ich in einem solchen "einfachen" Fall ein schriftliches Verfahren durchführen könnte.
Liebe Grüße und bereits jetzt schon "Danke" für eure Hilfe :)