Hallo zusammen,
ich habe hier in einem Mahnverfahren den Fall, dass der Rechtsanwalt 2 Rechnungen geltend macht. Soweit nix Ungewöhnliches. Jetzt teilt er aber mit, dass er mit der Geltendmachung separat beauftragt wurde. Das heisst, er sollte erst die eine Rechnung geltend machen. Diese wurde nicht bezahlt. Auftrag für Mahnverfahren wurde nicht erteilt. Dann sollte er die 2. Rechnung geltend machen. Nachdem diese auch nicht bezahlt wurde, soll nun über beide Rechnungen der MB erlassen werden. Hier hat der RA nun 2 separate VV 2300 RVG angemeldet.
Ich meine, dass das nicht geht. Müssten hier nicht wegen § 91 ZPO für den Streitwert beide Rechnungen zusammengerechnet werden und daraus dann eine VV 2300 RVG angesetzt werden? Bei der Gebühr VV 3305 RVG rechnet man ja auch beide Rechnungen zusammen....
Sollte das doch möglich sein, frage ich mich jedoch, wie dann die Anrechnung auf die VV 3305 RVG zu erfolgen hat...
Kann mir da jemand helfen, bitte? Hab schon bei Beck alles mögliche versucht, aber nix gefunden...:oops:
ich habe hier in einem Mahnverfahren den Fall, dass der Rechtsanwalt 2 Rechnungen geltend macht. Soweit nix Ungewöhnliches. Jetzt teilt er aber mit, dass er mit der Geltendmachung separat beauftragt wurde. Das heisst, er sollte erst die eine Rechnung geltend machen. Diese wurde nicht bezahlt. Auftrag für Mahnverfahren wurde nicht erteilt. Dann sollte er die 2. Rechnung geltend machen. Nachdem diese auch nicht bezahlt wurde, soll nun über beide Rechnungen der MB erlassen werden. Hier hat der RA nun 2 separate VV 2300 RVG angemeldet.
Ich meine, dass das nicht geht. Müssten hier nicht wegen § 91 ZPO für den Streitwert beide Rechnungen zusammengerechnet werden und daraus dann eine VV 2300 RVG angesetzt werden? Bei der Gebühr VV 3305 RVG rechnet man ja auch beide Rechnungen zusammen....
Sollte das doch möglich sein, frage ich mich jedoch, wie dann die Anrechnung auf die VV 3305 RVG zu erfolgen hat...
Kann mir da jemand helfen, bitte? Hab schon bei Beck alles mögliche versucht, aber nix gefunden...:oops: